BE Diskussion:Squads/Problem Jugendamt/Betroffenenberichte/Bericht 1

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Liebe Johanna van Jugendamt, sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Wolf-Dieter Engländer hat uns 1994 bei der Polizei wegen des Verdachtes des sexuellen Kindesmißbrauch an unseren zwei Kinden zwei Mal angezeigt. Er sagte aus, er glaubt schon das mein Mann das getan hat, und er müsse nochmal wiederholen, daß er uns damals nicht angezeigt hat, daß es so mit der Familie nicht weiterginge. Ich wurde zu Hause vom Jugendamt mit der Anzeige des Herrn Wolf-Dieter Engländer konfrontiert und mit zwei Nackfotos auf denen Herr Engländer allein abgebildet war. Die Beamten unterstellten mir, das unsere vierjährige behinderte Tochter Jessica und ich immer bei den Aufnahmen dabeigewesen waren. Unserem damaligen Rechtsanwalt schrieb er, wir wären finanziell am Ende. Bis der Rechtsanwalt dann meinte, wenn wir das verfolgen würden, wäre er nicht der Richtige. Der Verdacht wegen sexuellem Kindesmißbrauch wurde aus Mangel an Beweisen zwar eingestellt, die Kinder bleiben jedoch bis heute weg.

Die Folgen und der Verursacher Herr Wolf-Dieter Engländer stellt sich als Opfer dar und wir sind die Täter. Das Opfer, unsere Tochter sitzt sprachlos im Heim. Das Opfer unser Sohn kennt seine Eltern nicht. Er konnte sich nicht entscheiden. Die Opfer,meine Schwiegereltern konnten ihren Enkel nicht mehr kennenlernen, sie sind gestorben. Ein Verbrecher, wie Herr Wolf-Dieter Engländer nimmt sein Wissen mit ins Grab. Oder glauben Sie, daß es ihm leid tut bevor er stirbt? Wegen überlanger Verfahrensdauer gingen mein Mann und ich zum Landgericht mit einer Urne, darauf stand Justizverbrechen!? Ich darf mein Kind nicht sehen. Der Richter bekam es mit der Angst und ließ ohne Hausdurchsuchungsbefehl meinen Mann am selben Tag noch verhaften und für drei Tage in die geschlossene Psychiatrie - aus der ich ihn dann wieder unbeschadet herausholte - einweisen. Fazit: Der Richter hatte falsch gelesen und aus Justizverbrechen!? Ich darf mein Kind nicht sehen: Justizverbrecher!? Ich darf mein Kind nicht sehen, als Morddrohung gegen ihn und seinen Gutachter aufgefaßt. Durch unsere Anzeige bei der Staatsanwaltschaft sorgten wir dafür, daß die Anzeigen gegen uns als Totschlagsargumente nicht weiter gegen uns vorgebracht werden konnten.

Gerichtsverfahren Wir reichten Klageschrift beim Amtsgericht ein. Der vorsitzende Richter wollte uns und die Gegenseite anhören. Er schickte die Klageschrift zur Gegenseite. Die Gegenseite legte Widerspruch ein. Der Richter schickte jedoch ohne uns anzuhören und vorzuladen die Klageschrift an das Landgericht zur Entscheidung .Der dortige Richter und Vizepräsident hatte vorher meinen Mann schon falsch verdächtigt und ihn in die Psychiatrie einweisen lassen. Er wies die Klageschrift ab. Obwohl der Richter beim Amtsgericht nach Eingang unserer Klageschrift selbst hätte entscheiden müssen, beging er Rechtsbeugung. Wir lehnten dann den Richter beim Amtsgericht wegen Befangenheit ab. Wir können nach einem Geldbetrag von 375 € weiterklagen, zwischenzeitlich bin ich Harzt IV Empfängerin geworden und kann meinen Mann (erwerbsunfähig )im Moment finanziell nicht unterstützen, sodaß die Klage ersteinmal wieder ruht.

Stalking im Netz Gegen uns wird vom Anzeiger Cyberstalking betrieben. Beweis: Auf seiner Homepage www.psychic.rites.de unter Tempel 93 - unter Warnung hütet euch vor falschen Göttern befindet sich oben im Browser SimonH.htm (eine Verknüpfung) Damit ist Simon Huber gemeint. Bis heute ist der Anzeiger im Widerspruch und bis heute leugnet er, uns nicht angezeigt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen Fengshui 15:44, 21. Apr. 2012 (CEST)

Hallo, mit der richtigen Hilfe hätten wir unsere Kinder behalten. Wir brauchten zehn Jahre für einen Pflegschaftswechsel. Unser Rechtsanwalt Herr Claus Plantiko brauchte zehn Jahre für die Überlassung der Krankenhausakten des Krankenhauses Neuwerk in Mönchengladbach.

Grüße Fengshui 15:49, 21. Apr. 2012 (CEST)