BE:Themen/Gesundheit/Ernährung und Lebensmittelsicherheit

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Quill-Nuvola.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland. Hier wurde ein Essay von Benutzer:-π-Rat 'Bunt' verfasst.
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Ich freue mich über weitere Anregungen sowie konstruktive Meinungen zum Thema, möchte aber darum bitten, dafür die Diskussionsseite zu benutzen und diesen Text hier unverändert zu lassen. Wer Interesse am Thema hat, kann sich zudem gerne auch in die folgenden beiden themenbezogenen Pads einbringen:

Gesundheit sowie
Verbraucherschutz.


Gesundheit - Ernährung und Lebensmittelsicherheit

Erläuterungen zum Antrag auf Aufnahme ins Wahlprogramm


Man sollte annehmen, dass im Bereich der Ernährung und der Nahrungsmittelproduktion größte Sorgfalt auf natürliche Reinheit und nährstofferhaltende Verarbeitung gelegt wird, um eine in höchstmöglichem Maße ausgewogene, nahrhafte und für den menschlichen Organismus bekömmliche Lebensmittelzufuhr gewährleisten zu können - doch die Realität sieht da leider etwas anders aus, oftmals stehen wirtschaftliches und Marketingstrategisches Kalkül weit über ethischen und ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten.

Insbesondere im Bereich der industriell hergestellten Nahrungsmittel wird Etikettenschwindel im großen Stil betrieben; Geschmacksverstärker, Aromastoffe, Farbstoffe, Konservierungsstoffe und weitere, meist künstlich (d.h. auf chemischem Wege) gewonnene, Zusatzstoffe mit aus ernährungswissenschaftlicher Sicht mitunter äußerst fraglichem Nutzen werden hinzugefügt und entfremden und belasten unsere tägliche Nahrung in zunehmendem Maße. Dies führt letzten Endes dazu, dass das, was eigentlich unserer Ernährung dienen sollte, in immer größerem Ausmaß eher einem Chemiecocktail als einem Lebensmittel gleicht, wobei für den Verbraucher immer weniger ersichtlich ist, was er da eigentlich auf seinem Teller hat und welche Inhaltsstoffe er sich zusätzlich zum vermeintlich nur erworbenen Produkt noch so alle zu Gemüte führt.


Ein überwiegender Teil der auf normalem Wege im Geschäft erhältlichen Lebensmittel enthalten solche Zusatzstoffe, von denen längst nicht alle unumstritten sind; je nach Produkt finden sich zudem auch noch Pestizidrückstände (z.B. bei Obst und Gemüse aufgrund des großflächigen Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln) in erlaubten [sic!] Mengen, sowie auch andere Schadstoffbelastungen, wie unnatürlich hohe Belastungen an Schwermetallen oder weiteren organischen Schad­stoffen. All diese Kontaminierungen sind vom Menschen hausgemacht - durch den bedenkenlosen Einsatz immer neuer Chemikalien bei der Düngung, Schädlingsbekämpfung oder Fütterung einerseits und andererseits eben durch die gezielte Einbringung von Zusatzstoffen bei der Weiterverarbeitung, z.B. zur sensorischen Verbesserung oder der besseren Konservierung. Auch andere Umweltbelastungen, die über den Boden in Nahrungs- und Futtermittel und somit in die Nahrungskette Pflanze-Tier-Mensch gelangen, spielen bei der Schadstoffbelastung der Lebensmittel natürlich eine Rolle.

Die zulässige Belastung durch Pestizide wird anhand einer gesetzlichen Verordnung über verbindliche Höchstmengen, nämlich der Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV), geregelt und für die diversen Zusatzstoffe in Lebensmitteln ist die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) zuständig, welche nicht zu überschreitende Höchstmengen in Nahrungsmitteln festsetzt - beide haben zwar verbindlichen Charakter, die Transparenz bezüglich des Zustandekommens dieser Werte lässt allerdings zu wünschen übrig.

Was bei der Verwendung von Zusatzstoffen und der Festsetzung von Höchstwerten generell problematisch erscheint, ist der Einsatz hinsichtlich der dem Organismus tatsächlich zugeführten Menge - so liegen einzeln betrachtet die Konzentrationen bedenklicher Zusatzstoffe pro Nahrungsmittel zwar in der Regel innerhalb der gesetzlichen Richtlinien und überschreiten somit die als gesundheitlich unbedenklich deklarierte Höchstmenge nicht; berücksichtigt man jedoch die Konzentration anhand der Summe aller im Laufe eines Tages zu sich genommenen Nahrungsmittel ("akute Referenzdosis", kurz ARfD), so ergeben sich unter Umständen Werte, die weit über den festgelegten Höchstmengen der ZZulV liegen können.

Um hier allgemein für mehr Klarheit bei den Verbrauchern zu sorgen, bietet sich eine verbindliche Kennzeichnungspflicht aller Lebensmittel an - unter exakter Angabe auch der enthaltenen Menge aller genauestens zu benennenden einzelnen Inhaltsstoffe.


Als einfach nachzuvollziehendes Beispiel mag uns hier das Kochsalz (NaCl) dienen - der empfohlene Tagesbedarf liegt hier bei rund 5 Gramm, doch da nahezu jedes industriell hergestellte Nahrungsmittel mit Kochsalz angereichert ist, sei es Brot, Wurst, Käse, Fertiggerichte, Konserven, Soßen etc. kommt man bei normaler Ernährung durch diese sogenannten ver­steck­ten Salze schon allein auf die 2-3fache Menge; wer seine Speisen zusätzlich salzt oder stark salzhaltige Speisen wie z.B. Kartoffel-Chips zu sich nimmt, erreicht entsprechend höhere Werte. Über die Risiken einer höheren Zufuhr von Salz verkündet die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) dann nur lapidar, dass diese keine Vorteile, eher Nachteile bringe - insbesondere bei salzsensitivem Bluthochdruck. Bezüglich Kindern heißt es in einem Ernährungsbericht der DGE von 2008 dazu immerhin, dass Bluthochdruck und daraus resultierende Herz-Kreislauf-Krankheiten begünstigt werden und Anstrengungen zur Senkung des Kochsalzverzehrs im Kindes- und Jugendalter erforderlich seien [1].

Völlig unberücksichtigt bleibt hierbei der Umstand, dass unser Speisesalz in isolierter, raffinierter, künstlich behandelter und mit Zusatzstoffen in Form von Aufhellern und Rieselhilfen bzw. Trennmitteln angereicherter Form vorliegt und nicht in seiner reinen, natürlichen Form; nämlich im Verbund mit Spurenelementen für den Organismus wichtiger Mineralien und ohne künstliche Zusätze. Ganz ähnlich verhält es sich bei unserem Industriezucker, auch hier handelt es sich um ein isoliertes und raffiniertes Kunstprodukt, welches in dieser Form in der Natur nicht vorkommt, und auch dieser wird unseren Nahrungs­mitteln in großen Mengen zugesetzt, obwohl die schädlichen Folgen von übermäßigem Zuckerkonsum im Prinzip weit­rei­chend bekannt sind. Dagegen wird ein in anderen Ländern schon seit Jahrhunderten verwendetes Naturprodukt, das aus der Stevia Rebaudiana (ein aus Südamerika stammendes Süßkraut) gewonnene und völlig kalorienlose Pulver mit enormer Süßkraft, bei uns seit 1997 per EU-Verordnung (Novel-Food-Verordnung) bislang nicht mehr als Lebensmittel bzw. Lebens­mittelzusatz zugelassen.

Es ist bekannt, dass ein regelmäßig zugeführtes Übermaß an wie auch immer gearteten Substanzen der Gesundheit eher abträglich ist und in Folge sogar eher toxische Wirkungen entfaltet; bei einem Erwachsenen Menschen kann z.B. eine übermäßige sofortige Salzzufuhr von ca. 10 Esslöffeln (bzw. 0,5 bis 1 Gramm Kochsalz pro Kilogramm Körpergewicht) sogar tödliche Folgen haben. Seit den 80-iger Jahren wird in Deutschland nun im Zuge verstärkter Maßnahmen zur Jodierung von Lebens- und Futtermitteln das Speisesalz zusätzlich noch vielfach mit Jod angereichert, dieses wird seitdem aber auch direkt über jodierte Futter- und Lebensmittel der Nahrung zugefügt. Durch die Zugabe von Jod im Tierfutter wird der Jod­ge­halt von Fleisch, Eiern und sämtlichen Milchprodukten und daraus hergestellten Folgeprodukten erhöht, ohne dass dies angegeben werden muss; die Verwendung in Backwaren und Wurst ohne Deklaration ist ebenfalls verbreitet - sehr zum Leidwesen all derer, die an Jodunverträglichkeit leiden, oder infolge einer Überversorgung an jodinduzierten Autoimmun­er­kran­kungen erkrankt sind.

Allgemein ist die Belastung durch über Tierfutter in die Nahrungskette gelangte Zusatzstoffe, die im Endprodukt nicht einmal mehr deklariert werden brauchen, ein äußerst heikles Thema - es besteht keine ausreichende Kennzeichnungspflicht, sodass der Verbraucher hier bezüglich der Belastung von Zusatz- und Schadstoffen völlig im Unklaren gelassen wird. Der erwähnte erhöhte Jodgehalt, das im Tierfutter verwendete Antibiotika, welches zu Antibiotika-Resistenzen bei auch für den Menschen gefährlichen Krankheitserregern führen kann - und selbst Bestandteile an genveränderten Organismen (GVO), die regulär in der EU nicht zugelassen sind, können z.B. über die Soja- und Maisanteile in aus dem Ausland bezogenem Tierfutter oder Saatgut dieserart undeklariert in unserer Nahrung landen. Entweder im Fleisch- bzw. Tierprodukt direkt, oder etwas versteckter in entsprechend geringeren Konzentrationen in mit Tiererzeugnissen hergestellten Lebensmitteln (wie z.B. durch den Milchpulveranteil bei Schokolade), oder noch unscheinbarer in der Gelatine, die aus Schweineschwarte, sowie Knochen und Haut von Schweinen und Rindern gewonnen wird und z.B. in Gummibärchen oder Götterspeise enthalten ist.

Einen weiteren Risikofaktor bei Lebensmitteln stellen die Verkaufsverpackungen dar, die ebenfalls schädliche Chemikalien enthalten können, welche von der Verpackung an das Lebensmittel abgegeben und von diesem aufgenommen werden (übergehen), solange es darin verpackt ist - wie z.B. Bisphenol A, perfluorierte Tenside (PFT), Farbstoffe, Phthalate in Form von Weichmachern, Nonylphenol, um mal einige der bekannt gewordenen Substanzen der letzten Jahre zu benennen. Seit 2004 gilt zwar für alle im Lebensmittelkontakt eingesetzten Materialien die vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU verabschiedete Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 (Rahmenverordnung), die sinngemäß vorsieht, "dass Materialien und Gegenstände so hergestellt sein müssen, dass ihre stofflichen Bestandteile unter den normalen und vorhersehbaren Ver­wendungsbedingungen nur in solchen Mengen auf das Lebensmittel übergehen, dass sie die Gesundheit des Verbrauchers nicht gefährden" - und auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erarbeitet zudem "Empfehlungen" anhand der Anforderungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), die als "Kunststoff-Empfehlungen"[2] bekannt sind, allerdings keine verbindlichen Rechtsnormen darstellen [3].

Unabhängig davon, dass es ohnehin fragwürdig ist, warum in diesem sensiblen Bereich überhaupt gesundheits-gefährdende Stoffe eingesetzt werden dürfen, erweist sich die bisherige Praxis der freiwilligen Selbstkontrolle (Selbstverantwortung) der Hersteller offenbar als relativ unwirksames Mittel bei der Durchsetzung dieser Verordnungen bzw. Empfehlungen - sodass hier unbedingt weitreichendere rechtsverbindliche Regelungen erforderlich sind, die bei Zuwiderhandlung mit empfindlichen Geldstrafen auch streng geahndet werden müssen.


Entgegen der Handhabe bei Pestiziden und Zusatzstoffen existieren nämlich für Schadstoffe in Lebensmitteln in der Regel kaum verbindliche Grenzwerte; das Bundesgesundheitsamt gibt in den meisten Fällen lediglich Empfehlungen in Form von Richtlinien aus, die jedoch kaum rechtliche Verbindlichkeit haben. Desweiteren beziehen sich die Angaben zur unbedenk­lichen Menge allein auf den besagten Stoff, d.h. die Wechselwirkung oder Potenzierung mehrerer in Kombination vorlie­gen­der Schadstoffe zueinander und gemeinsam in ihrer Wirkung auf den menschlichen Körper, von denen jeder einzelne für sich allein der "zulässigen Menge" entsprechen mag, ist weitestgehend noch unerforscht - hier sind kaum verifizierbare Erkenntnisse verfügbar, die eine zuverlässige Risikobewertung überhaupt ermöglichen würden.

Es stellt sich ganz allgemein die Frage, warum überhaupt gesundheitlich bedenkliche Zusatzstoffe oder gar Schadstoffe in unserer Nahrung zugelassen sind - was haben diese in Lebensmitteln zu suchen, die uns dem Wortsinn gemäß "Leben" ver"mitteln" sollten, also für unsere Vitalität und somit im weiteren Sinne für unsere Gesundheit zuständig sein sollten? Wir haben uns scheinbar schon derart daran gewöhnt, dass Lebensmittel mit Schadstoffen in unterschiedlicher Höhe "belastet" (kontaminiert) sind, dass wir als Gesellschaft diesen Umstand schon garnicht mehr großartig hinterfragen - was ein trauriges Bild über den Stand unserer so hochgelobten Zivilisation abgibt.

Es werden zwar seitens der zuständigen Behörden die bereits erwähnten Grenzwerte für eine gesundheitliche Unbedenk­lich­keit festgelegt, diese variieren aber erstaunlicherweise je nach Land und werden unterschiedlich hoch definiert, was in meinen Augen verdeutlicht, dass wir es hier eher mit Schätzwerten denn mit verbindlichen Schwellenwerten zu tun haben - was m. E. ein nicht unerhebliches Restrisiko birgt, sodass mir zumindest in der bisher praktizierten Form grundlegende Zweifel an der generellen Aussagekraft solcher Grenzwerte angebracht erscheinen. Dies wird noch deutlicher, wenn man berücksichtigt, dass es in der Vergangenheit nicht unübliche Praxis war, diese Werte bei Bedarf willkürlich anzuheben. Bei Bedarf heißt in diesem Falle, dass wenn die einst als bedenklich angesehene Konzentration tatsächlich erreicht wurde, schnell eine neu erstellte „Expertise“ zur Verfügung stand, aufgrund derer die Werte dann erhöht werden konnten und das Produkt weiterhin als unbedenklich deklariert werden konnte - derartige kosmetische Maßnahmen in Form einer "Korrektur" der Werte nach oben stellen den eigentlichen Sinn und Zweck solcher Verordnungen in Frage.

Diese Werte richten sich anscheinend eher nach dem unter derzeitigen Rahmenbedingungen wirtschaftlich Machbaren, als dass sie tatsächlich ein zuverlässiges Indiz für gesundheitliche Unbedenklichkeit wären. Man trägt hier offenbar allein dem immer ungehemmteren Einsatz von Pestiziden und anderen Chemikalien in der Industrie und Landwirtschaft unter haupt­sächlich wirtschaftlichen Gesichtspunkten Rechnung und nimmt billigend eine Art „unabdingbare Notwendigkeit“ an Belastun­gen in Kauf - auf Kosten der Gesundheit der Verbraucher.

Diese Vorgehensweise kann augenscheinlich nicht im Sinne und zum Wohle des Konsumenten sein - und Konsumenten bei Nahrungsmitteln sind nunmal wir alle, jeder einzelne von uns ist davon betroffen. Und es geht dabei um nicht weniger als unsere Gesundheit und, davon abhängig, auch um unsere Lebensqualität im Allgemeinen.


Es gibt durchaus Studien, die einen ursächlichen Zusammenhang vieler der heutigen sogenannten Zivilisationskrankheiten zu den erhöhten Konzentrationen an immer neuen Chemikalien in der Nahrung und der Umwelt allgemein vermuten lassen. Stoffe, auf die unser Organismus von Natur aus nicht oder nicht in dieser Größenordnung ausgelegt ist, die unseren Organismus schlichtweg überfordern, wie sie ihn auch schleichend in zunehmendem Maße regelrecht vergiften. Ein Großteil der Zivilisationskrankheiten könnten demnach nichts anderes als Vergiftungserscheinungen unseres Organismus sein - ein Gedanke, über den es sich nachzudenken lohnt.


Im Bereich Nahrungsmittelproduktion läuft entsprechend obiger Ausführungen jedenfalls einiges nicht rund und ich finde, es ist an der Zeit, den von Wirtschaft und Politik eingeschlagenen Weg grundlegend zu überdenken. Und es sollte Aufgabe der Politik sein, hier mit entsprechenden Gesetzesentwürfen und Verordnungen zum Wohle aller tätig zu werden und dieser Fehlentwicklung nachhaltig entgegenzuwirken.

Es gilt, Bedingungen zu schaffen, die das im Grundgesetz verankerte Recht des Bürgers auf körperliche Unversehrtheit gewährleisten - und dies auch und vor allem im Bereich der Ernährung! Schadstoffe und im Verdacht der Schädigung stehende Zusatzstoffe sollten in Lebensmitteln grundsätzlich nichts zu suchen haben. Gerade im Bereich Lebensmittel ist Transparenz von essentieller Wichtigkeit. Umfassende Aufklärung muss stattfinden darüber, zu welchem Preis der Verbraucher letztendlich seine günstigen Nahrungsmittel bezieht - dem Preis seiner Gesundheit.

Eine möglichst flächendeckende Umstrukturierung hin zu ökologischer Landwirtschaft ist anzustreben, damit natürlich hergestellte, gesunde Lebensmittel wieder bezahlbar werden und sogenannte "Bioprodukte" wieder die Regel und nicht die teure Luxus-Alternative darstellen - und somit letztendlich jeder Bürger finanziell in der Lage ist, sich eine gesunde Ernährung auch wirklich leisten zu können.

Die Forderung nach mehr Transparenz in Politik und Wirtschaft sowie die Wahrung der Grundrechte sind ohnehin Kernpunkte der Piraten, sodass ein Engagement der Piraten im Bereich Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz nur die logische Konsequenz sein kann. Deswegen befürworte ich, dass die Piraten diesen Punkt thematisieren und auch in ihr Wahlprogramm aufnehmen sollten.
03.05.2011, -π-Rat 'Bunt'


"All Ding' sind Gift und nichts ohn' Gift; allein die Dosis macht, das ein Ding kein Gift ist" (Paracelsus)


Stichpunkte zu möglichen Maßnahmen

1. Investition und Förderung wirtschaftsunabhängiger Forschung im Bereich Schadstoffe in Lebensmitteln und Umwelt

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Forschungsergebnisse sollten zu entsprechenden Auflagen für die Lebensmittelindustrie u. verbindlichen gesetzlichen Regelungen führen

2. Regelmäßige Kontrollen und Stichproben im Bereich Ernährung und Lebensmittelproduktion

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Verbindliche rigide Ahndung bei Verstössen

3. Gesunde Ernährung - Allgemeine Aufklärungskampagnen starten

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z.B. Broschüren der Piraten zum Thema in Arztpraxen, öffentlichen Behörden, Krankenhäusern ect.

4. Gezielter Ausbau ökologischer Landwirtschaft (flächendeckend, evtl. subventioniert)

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BIO-Produkte müssen günstiger werden und für jedermann bezahlbar sein - ein jeder Bürger muss die Möglichkeit haben, sich gesund und schadstofffrei ernähren zu können.

5. Absolute Kennzeichnungspflicht für Inhaltsstoffe in Lebensmitteln und Kosmetika (Klarname UND Mengenangabe, evtl. sogar Herkunft); Summengrenzwert festlegen, um Mehrfachbelastungen zu reduzieren

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E-Listenaushang in Geschäften und/oder Verpflichtung der Hersteller zur Verwendung von Klarnamen inkl. kurzer Erläuterung zur Wirkungsweise der Stoffe

6. Nachbesserung des Verbraucherinformationsgesetzes in Zusammenarbeit mit Verbraucherverbänden u. Greenpeace


→ Erläuterungen zu Punkt 5:

Mit einer absoluten Kennzeichnungspflicht für Inhaltsstoffe in Lebensmitteln und Kosmetika allein - und sei sie auch noch so exakt und transparent - wird man der Problematik der unzureichenden Aufklärung der Verbraucher nicht aus­reichend beikommen können, da man keinem Verbraucher zumuten kann, dass er die Wirkungsweise von derzeit 316 zugelassenen Inhalts- und Zusatzstoffen stets im Kopf hat; er müsste zudem die Möglichkeit haben, diese weiterge­hen­den Informationen direkt beim Einkauf vor Ort abrufen zu können.
Dazu könnte man - ergänzend zur angestrebten besseren Lebensmittelkennzeichnung auf den Produkten selbst - evtl. zusätzlich auch die Discounter, Lebensmittelketten und Kaufhäuser (→ d.h. alle Einrichtungen, in welchen in großem Stil Lebensmittel und Kosmetika verkauft werden) verpflichten, im Sinne des Dienstes am Kunden u. einer besseren Ver­braucheraufklärung gut sichtbare Tafeln in den Verkaufsräumen anzubringen, auf welchen die angegebenen Inhalts- und Zusatzstoffe bezüglich ihrer Wirkungs­weise und Bedenklichkeit bzw. Unbedenklichkeit deklariert sein sollten - ähnlich wie es auf Internetseiten wie z.B. Das ist drin zu finden ist, wenn man dort einen der aufgeführten Inhalts­stoffe anklickt. Vielleicht liesse sich das ja auch auf längere Sicht über ein elektronisches System realisieren, wo man den Artikel dann scannt und daraufhin sämtliche relevanten Informationen auf einem Display abzulesen wären...


-π-Rat 'Bunt' 00:07, 7. Mai 2011 (CEST)