BE:Squads/Parteistruktur und Satzungsfragen/Entwurf Benjamin
Dies ist ein erster Entwurf für eine Konsolidierung unserer Diskussionen der letzten Wochen. Er hat noch keine "Juristen"-Sprache in Paragraphen und ist auch noch nicht in konkreten Änderungen der aktuellen Satzung formuliert. Dies sollte der nächste Schritt sein, wenn wir uns auf die grundsätzliche Struktur geeinigt haben.
Die Punkte sind verteilt auf Satzung und Organisationsstatut. Hier liegt die Idee zu Grunde, dass die freieren Strukturen (vor allem Crews und Squads) in einem mit einfacher Mehrheit zu ändernden Dokument (dem Organisationsstatut) stehen, während nur wirklich grundsätzliche Dinge in die Satzung kommen. (Wir hatten über den Namen "Geschäftsordnung des Landesverbandes" nachgedacht. Dies ist aber inhaltlich falsch, da eine Geschäftsordnung eher den Ablauf von Sitzungen, Wahlen und Abstimmungen in einem Gremium regelt und auch meist von diesem Gremium sich selbst gegeben wird.)
Inhaltsverzeichnis
Satzung
Landesmitgliederversammlung
Aufgaben:
- Inhaltliche Beschlüsse des Landesverbandes (??? Konflikt zu Liquid Democracy)
- Beschluss des Programms für das Abgeordnetenhaus (??? Konflikt zu Liquid Democracy)
- Wahl des Landesvorstandes
- Aufstellung der Landesliste für den Bundestag § 27 (5) BWahlG
- Aufstellung von Direktkandidaten für den Bundestag § 21 (2) BWahlG
- Aufstellung der Landesliste für das Abgeordnetenhaus § 12 (1) LWahlG (alternativ: Bezirkslisten)
Bezirksmitgliederversammlungen
Aufgaben:
- Inhaltliche Beschlüsse auf Bezirksebene (??? Konflikt zu Liquid Democracy)
- Beschluss der Programme für die Bezirksverordnetenversammlungen (??? Konflikt zu Liquid Democracy)
- Wahl der Mitglieder des Landesbasisrates
- Aufstellung der Bezirkslisten für das Abgeordnetenhaus § 12 (1) LWahlG (alternativ: Landesliste)
- Aufstellung von Direktkandidaten für das Abgeordnetenhaus § 12 (1) LWahlG
- Aufstellung von Kandidaten für die Bezirksverordnetenversammlungen § 23 (2) LWahlG
Begründung: Diese Organe sind neu aufgenommen, da sie für Wahlen zu Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen laut Wahlgesetz notwendig sind und eine vom Landesvorstand möglichst unabhängige Legitimation des Landesbasisrats sicherstellen. Außerdem können sie durch ein "Rahmenprogramm" als jährliches Zusammentreffen der Crews und freien Piraten eines Bezirks den lokalen Zusammenhalt stärken.
- Trennung in gesetzlich vorgeschriebene Wahlversammlungen und Ratswahlversammlungen?
Landesbasisrat
Aufgabe:
- Genehmigung des (vierteljährlichen?) Haushaltsplans des Vorstands
- Kontrolle des Vorstands auf Einhaltung von Satzung und Organisationsstatut
Rechte:
- Aufhebung von Beschlüssen des Vorstands (mit einfacher Mehrheit der Anwesenden)
- Einberufung einer außerordentlichen Landesmitgliederversammlung zur Wahl eines neuen Landesvorstands (mit 2/3- oder 3/4-Mehrheit aller Mitglieder)
- Eventuell: Freigabe von Geldern für Squads und Crews (Wie formulieren? Squads und Crews haben keinen offiziellen Status, kommen erst im Organisationsstatut vor.)
Zusammensetzung:
- 23 Mitglieder
- 1–3 aus jedem der 12 Bezirke (nach Anzahl der Piraten im jeweiligen Bezirk, im Schnitt etwas weniger als 2)
- Unvereinbarkeit mit Landesvorstand
- Siehe auch: Erics detaillierterer Entwurf
- Nur 12 Mitglieder (plus Stellvertreter) plus von der LMV gewählter Vorsitzender sind mMn auch o.k. --HeptaSean 18:14, 17. Nov. 2009 (CET)
Begründung: Bisher ist der Landesvorstand das höchste (und einzige) Organ zwischen den Landesmitgliederversammlungen. Um die Rechte der Basis, speziell der Squads und Crews, auch gegenüber einem unwilligen Vorstand zu sichern, muss es ein höheres Organ geben, das einfacher zu erreichen ist als eine außerordentliche Mitgliederversammlung (relativ hohes Quorum: 15 % der Mitglieder) und diesen gegebenenfalls in seine Schranken weisen kann (auch ohne sofort zu drastischen Mitteln wie Abwahl oder Nicht-Entlastung zu greifen).
Die Wahl aus den Bezirksmitgliederversammlungen und Zusammensetzung aus allen Bezirken soll zusätzlich die Unabhängigkeit vom Vorstand sicherstellen, da hierdurch eine Bildung von Seilschaften zumindest erschwert wird: Diese müssten sich schon über die Landesmitgliederversammlung (zur Wahl des Vorstands) und mehrere Bezirksmitgliederversammlungen (für eine Mehrheit des Basisrates) erstrecken. Dieses Gremium soll keine inhaltlichen Beschlüsse fassen, sondern ist ein reines Aufsichtsgremium. Daher ist die nicht-proportionelle Repräsentation der Basis vertretbar.
Landesvorstand
Aufgaben:
- Vertretung des Landesverbandes nach außen
- Aufstellung eines Haushaltsplans und Verwaltung der Gelder des Landesverbandes
- Unterstützung der Basis (gemeint: Squads und Crews, die aber erst später im Organisationsstatut definiert werden) bei der politischen Arbeit
Zusammensetzung und Aufgaben der einzelnen Vorstände:
- Vorsitzender
- Stellvertretender Vorsitzender
- Schatzmeister
- Generalsekretär: Mitglieder-Verwaltung, organisatorische Vorbereitung der Mitgliederversammlungen
- Pressesprecher: Pressearbeit und Außendarstellung der Partei allgemein
- Politischer Geschäftsführer: Kontakt zu und Koordination von Squads und Crews, inhaltliche Vorbereitung der Mitgliederversammlungen
- Technischer Geschäftsführer: Sicherstellung und Betreuung der technischen Infrastruktur, Kontakt zu entsprechenden Stellen der Bundespartei
- Die detaillierte Auflistung der Posten kann auch in Organisationsstatut/Rahmengeschäftsordnung ausgelagert werden.
- Ob direkt auf diese Posten gewählt wird oder der Vorstand sie intern verteilt, ist eine offene Frage.
Begründung: Wesentliche Änderung ist die genaue Auflistung der Zuständigkeiten. Diese soll dazu dienen, dass bei Problemen ein Verantwortlicher klar zu benennen ist und nicht auf die abstrakte Verantwortlichkeit des Gesamtvorstandes zurückgegriffen werden muss. Außerdem wird die Aufstellung eines Haushaltsplans aufgenommen, um Transparenz über die finanziellen Verhältnisse und Möglichkeiten des Landesverbandes herzustellen.
Sonstiges
- Auf das Organisationsstatut als verbindliche, mit einfacher Mehrheit zu ändernde Konkretisierung der Satzung muss verwiesen werden.
- Die Hinweise auf eine mögliche Gliederung in Bezirksverbände sollten gestrichen werden. (Da diese laut Bundessatzung erlaubt sind, werden sie dadurch wohl nicht verhindert, aber warum sollen auf absehbare Zeit nicht existente Gliederungen in der Satzung auftauchen?)
- In der jetzigen Satzung gehen die Begriffe "Landesmitgliederversammlung" und "Parteitag" wild durcheinander. Das kann man bei der Gelegenheit gleich aufräumen.
To Do: Einarbeitung/Vorbereitung von Liquid Democracy (oder vorerst "nur" im Organisationsstatut?)
Organisationsstatut
Squads
Arten:
- Organisation: Vom Vorstand mit bestimmten, laufenden Aufgaben betraut (Presse, Technik, Orga)
- Projekt/Partei: Nicht-programmatische Parteientwicklung und -arbeit (Struktur, LD, Wahlkampf)
- Politik: Erarbeitung von politischen Inhalten (Bildung, BGE, Urheberrecht)
Frage: Ist diese Einteilung wirklich fest? Es gibt durchaus Grenzfälle: Ein Kommunal-Squad könnte sich sowohl mit dem inhaltlichen als auch mit dem organisatorischen Austausch kommunalpolitisch interessierter Piraten beschäftigen.
Aufgaben:
- Erledigung von vom Vorstand delegierten Aufgaben (vor allem Orga-Squads)
- Erarbeitung von Anträgen für die Mitgliederversammlungen
- Aufträge vom Vorstand an bestimmte Squads (beispielsweise die Erarbeitung von Satzungsänderungen an unser Squad) verhindern natürlich nicht, dass sich "Konkurrenz"-Squads bilden können.
Organisation:
- Offen für alle Piraten
- Gründung ohne Genehmigung jederzeit möglich
- Mindestens: Wiki-Seite mit Ankündigung der Treffen
- Wünschenswert: Mailingliste
Frage: Was aus dem Squadkonzept-Entwurf sollte eingearbeitet werden?
Crews
Aufgaben:
- Regelmäßige Treffen von Piraten
- Betreuung von Neu-Piraten
- Lokale Aktionen
- Wahlkampf
Organisation:
- Einem Bezirk zugeordnet
- Grundsatz: Jeder Pirat in maximal einer Crew
- 5–9 Piraten
To Do: Einarbeitung der Meinungsbilder
Eventuell: Einarbeitung des Finanzkonzepts
Frage: Was aus dem bisherigen Crewkonzept sollte eingearbeitet werden?
Mitgliederversammlungen
Antragsmanagement:
- Eingereichte Anträge werden veröffentlicht, sammeln Unterstützer und werden auf der Versammlung nach absteigender Anzahl der Unterstützer behandelt.
- Unabhängig davon: Satzungsanträge zuerst
- Wie verhindern wir Blockade durch viele Satzungsanträge?
- Inhaltliche Gruppierung?
- Genehmigung der Tagesordnungsplanung durch Basisrat? (Tagesordnung wird natürlich durch Mitgliederversammlung selbst auch noch genehmigt, dort ist eine Änderung aber nur noch schwer und mit langwierigen Diskussionen zu erreichen)
- Trennung in ordentliche Anträge und Initiativ-Anträge?
Basisrat
- Regelmäßige Sitzungen (vierteljährlich?)
- Anrufung durch jeden Piraten möglich (in der Regel über Mitglied aus dem jeweiligen Bezirk?)
- Tätigkeit auf Eigeninitiative ebenfalls möglich
- In dringenden Fällen natürlich Sondersitzungen
- Transparente Kontaktmöglichkeit, die garantiert alle Mitglieder des Rates erreicht