BE:Squads/Integration, Inklusion und Partizipation/Protokoll20120306

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Treffen: Di, 06.03.2012 ab 19h im AGH im Raum 377

Formalia

0.1) Protokoll? Wer?
0.2) Anwesenheit
0.2.1 Abwesenheit: Kann heute leider nicht. Meinhard, Rebecca, Uwe S. Vorstellung
1.1) Ggf. (kurze) Vorstellungsrunde für Neumitglieder

Berichte:

2.1) Neues aus dem AGH Antrag "Mehr Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge" Antrag Wahlrecht Antrag Integration voranbringen – jetzt! Antrag Sprachtests Antrag Barrierefreiheit (schreiben, nach den Berichten)


2.2) Neues aus den BVVn

2.3) Neues aus den Squads (LQFB-Inis, Termine und Treffpunkte, Themen) Kunst 3.0


Hinweis: Bundesparteitag findet 28./29. April 2012 in Neumünster statt http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1 --- Pads zur Bearbeitung Antragsentwürfe? --- Themen der Veranstaltung --> Parteiprogrammerweiterung --> Anträge ---> LQFB --> BPT


Input Behinderung und Erwerbstätigkeit

Definition Behinderung SGB IX § 2 Behinderung (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. (2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben. (3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).

SGB III § 19 Behinderte Menschen (1) Behindert im Sinne dieses Buches sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 des Neunten Buches nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lernbehinderter Menschen. (2) Behinderten Menschen stehen Menschen gleich, denen eine Behinderung mit den in Absatz 1 genannten Folgen droht.

UN-Konvention Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Art. 1 Abs. 2 Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

Erwerbstätigkeit

Gender Report des BMFSFJ 2004

Im Mai 2003 waren in der Bundesrepublik 30 Prozent der behinderten Männer und 21 Prozent der behinderten Frauen erwerbstätig. Damit lag die Beschäftigungsquote behinderter Frauen deutlich unter der der behinderten Männer. Noch größer sind allerdings die Unterschiede in Bezug auf die nicht behinderten Frauen (53 Prozent) und nicht behinderten Männer (71 Prozent), was in erster Linie auf die unterschiedliche Altersverteilung in beiden Gruppen zurückzuführen ist. Die deutlichen Unterschiede bleiben aber auch erhalten, wenn gleiche Altersgruppen betrachtet werden. So gingen in der Altersgruppe 25 bis 45 Jahre 68 Prozent der behinderten Frauen und 75 Prozent der behinderten Männer einer Erwerbstätigkeit nach, für nicht behinderte Frauen traf das auf 81 Prozent und für nicht behinderte Männer dieser Altersgruppe auf 96 Prozent zu. Damit wird deutlich, dass sowohl behinderte als auch nicht behinderte Frauen seltener erwerbstätig sind als Männer der jeweiligen Vergleichsgruppe, da insbesondere in den westdeutschen Bundesländern weibliche Lebensentwürfe einen längeren Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit während der Zeit der Kindererziehung beinhalten (Kapitel 5). Schön u.a. (2004) stellten vergleichbare Lebensentwürfe auch für behinderte Frauen fest, obwohl von der Gesellschaft vor allem für heute über 50-jährige lebenslang oder frühzeitig behinderte Frauen weder die Berufstätigkeit noch die Gründung einer Familie und die Kindererziehung als Lebensentwurf vorgesehen waren.

Bei einer Differenzierung der Gruppe der behinderten Frauen und Männer nach Altersgruppen und Schwere der Behinderungen bleiben mit Ausnahme der 25- bis 35-jährigen Schwerbehinderten die Differenzen in der Beschäftigungsquote zwischen Frauen und Männern erhalten (Tabelle 9.5).

Tabelle 9.5: Beschäftigungssituation behinderter Frauen und Männer in Deutschland 2003 (in %)

Anmerkung: Die Angaben beziehen sich auf die aktiv erwerbstätigen Personen. Die Differenz zu den Erwerbstätigen insgesamt beträgt 0,5 bis 2 Prozent. Abweichend davon liegt sie in den Gruppen der Frauen im Alter von 25 bis 35 Jahren bzw. bis 45 Jahren bei schwerbehinderten Frauen um 2,5 bis 4 Prozent höher. Datenbasis: Mikrozensus 2003 Quelle: Statistisches Bundesamt 2004z, Sonderauswertung des Mikrozensus; eigene Berechnungen

Mikrozensus 2005

Behinderte zwischen 25 und 45 Jahren: Erwerbsquote bei 70%

Von den insgesamt 8,6 Mill. Behinderten zählt die Mehrheit (6,4 Mill.) zur Gruppe der Nichterwerbspersonen – diese nehmen nicht am Erwerbsleben teil.

Knapp 2,3 Mill. sind Erwerbspersonen. Als Erwerbspersonen gelten dabei alle Personen ab 15 Jahren, die eine Erwerbstätigkeit ausüben (Erwerbstätige) oder suchen (Erwerbslose).

Die Erwerbsbeteiligung lässt sich durch die Erwerbsquote, das heißt den Anteil der Erwerbspersonen an der jewei-ligen Bevölkerungsgruppe in Prozent, ausdrücken. Im Jahr 2005 belief sich die Erwerbsquote bei den behinderten Männern auf 30%, bei den behinderten Frauen auf 23%.

Für die Nichtbehinderten ergaben sich hierfür wesentlich höhere Werte (Männer: 71%, Frauen: 53%). Der deutliche Unterschied in den Quoten zwischen den behinderten und nichtbehinderten Menschen ist zum Teil wiederum durch den höheren Anteil Älterer bei den Behinderten begründet.

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Querschnittsveroeffentlichungen/WirtschaftStatistik/Sozialleistungen/Lebenslagenbehinderte05,property=file.pdf

Statistisches Bundesamt 12/2006