BE:Squads/Bildung/2013-05-08 - Logbuch
19 Uhr im Abgeordnetenhaus Raum 439 Doodle: http://www.doodle.com/pmrqzhin4mvnbrvx TOP 1a:*Bildungshaushalte
- Öffentliches Geld für freie Lerngruppen (altersunabhängig, nicht schulgebunden)
- Zurverfügungstellung von Raum
- evtl. Kooperation mit
http://www.tsb-berlin.de/tsb-berlin/seite/de/1/15/0/459/bildung Ansprechpartner: Sebastian Seitz, Projektmanager "Make IT real" Geschäftsbereich Bildung/Projektförderung TSB Technologiestiftung Berlin Fasanenstraße 85, 10623 Berlin Tel.: +49-30-46302-498 E Mail: seitz@tsb-berlin.de http://ccc.de/en/schule
- Vereinsgebunden oder projektgebunden?
- Lerngruppen präsentieren ihr Konzept um mittels eines demokratischen Verfahrens an finanzielle Mittel/Infrastruktur zu gelangen
- im Gegenzug könnten die Lerngruppen verpflichtet werden, ihre Treffen grundsätzlich öffentlich bzw. streamfähig zu gestalten und somit zu dokumentieren, um Vorgehensweisen und Ergebnisse von ihrer Forschung und Lehre an alle Interessierten weiterzutragen und so auch Wiederholungen des selben Vorgangs nicht erforderlich zu machen.
-> Was ist mit der Privatsphäre der beteiligten Schüler? TODO:
- Recherche: haben andere Länder das schon?
- Anfrage: Gibt es zurzeit schon Finanzierung für außerschulische Lerngruppen aus dem Bildungshaushalt? An welche Bedingungen sind die geknüpft? Wie wird darüber entschieden?
1b: Was könnte pragmatisch/schnell innerhalb des aktuellen Gesetzes getan werden?
- siehe § 49 SchulG Berlin: http://gesetze.berlin.de/Default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnSchulG%2Fcont%2FBlnSchulG.P49.htm
-> "können" durch "sollen" ersetzen. Die Schule ist verpflichtet die Schüler*innen über die Möglichkeit zu informieren -> Anfrage: Wie viele Schülergruppen gibt es schon? -> Vernetzung von Schüler*innen unterschiedlicher Schulen und außerschulischen Personen 2:*Grundordnung der Hochschulen {** bin mit den Begriffen nicht mehr ganz betraut aber ich schätze dass jede Uni sich eine derartige Grundordnung geben muss um zugelassen zu werden
- die Frage ist nun inwieweit man darauf einwirken kann dort mehr Spielraum zu ermöglichen
- siehe § 3 BerlHG: http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnHG%2Fcont%2FBlnHG.P3.htm
- Professoraler Führungsanspruch an Hochschulen
- Urteil des BVerfG von 1973, dass die Freiheit der Forschung und Lehre unter die Aufsicht der Professoren stellt bzw. diese bei der Mitbestimmung bevorteilt
- http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42645126.html
- http://www.gew.de/Akademische_Selbstverwaltung.html
} keine Behandlung da nicht viele Leute sich auskannten
- Vernetzung von Forscherpiraten und Bildungssquad:
- Zuständigkeit: Karin&Plys
- Geplant: gemeinsame Squad-Sitzungen