BE:Squads/Sozialpolitik

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Selbstverständnis und Ziele

  • Das Squad ist eine Untereinheit der bundesweiten AG Sozialpolitik.
  • Ziel ist ein sozialpolitisches Programm für das Bundesland Berlin, ein Programm für eine Sozialpolitik mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand und möglichst nachhaltiger Wirkung.
  • Eine Verständigung mit sozialpolitischen Gruppen anderer Landesverbände über gemeinsame Ziele innerhalb der bundesweiten AG Sozialpolitik wird angestrebt.

Mitglieder des Squad

Interessenten/Beobachter

Was bisher geschah

19.07.2009: Die Wiki-Seite für Sozialpolitik wird von Phil angelegt, zunächst ohne die Bezeichnung Squad.
08.11.2009: RhoTP verschiebt "BE:Sozialpolitik" nach "BE:Squads/Sozialpolitik".
15.11.2009: Eintrag von Wop: "Am Sonntag, dem 15.11.2009, um 18:00 Uhr, traf sich eine Gruppe Interessierter im Restaurant "Blue Label" in der Bötzowstr. 7, 10407 Berlin und hat sich bei dieser Gelegenheit als Squad BGE (Bedingungsloses Grundeinkommen) neu formiert. Sofern keine Einwände bestehen, wird die thematische Arbeit zum Thema dort fortgesetzt und der Status des Squads Sozialpolitik als inaktiv betrachtet." Es gab keine Einwände. Zu jenem Zeitpunkt befand sich auf der Wiki-Seite außer dem Neuformierungseintrag nur ein Hinweis auf den Klassiker "Kulturimpuls Grundeinkommen" von Häni und Schmidt sowie eine Liste mit 13 Leuten, die mal an regelmäßigen Treffen interessiert gewesen waren.
20.01.2010: Karsten ruft zur Wiederbelebung des Squad Sozialpolitik auf, da die Berliner Piraten dieses wichtige Politikfeld nicht einfach so aufgeben dürfen. Siehe hier. Es kam keine Reaktion.
25.01.2010: Karsten übernimmt das Squad. Neuanfang.
01.05.2010: Erste Absätze eines sozialpolitischen Programms für Berlin liegen vor, zunächst nur die Benachteiligungen von Erwerbslosen betreffend.
14.05.2010: Anschluss an die bundesweite AG Sozialpolitik.
16.05.2010: Selbstverständnis und Ziele des Squad werden neu festgelegt. Empfehlung an das Squad Bildungspolitik (siehe dort Diskussionsseite), ein Konzept zur deutlich stärkeren Förderung von sozialen Fähigkeiten ins bildungspolitische Programm einzufügen.

Die wichtigsten Begriffe

Arbeit: Mühsal, Plage, schwere Anstrengung. Ein Übel, dass manchmal notwendig ist.
Lebensqualität: siehe hier. Squad und AG mögen eine eigene Definition entwickeln.
sozial: vereint, zusammen mit anderen (von lat. socius "Gefährte").
soziale Fähigkeiten: siehe hier und hier. Squad und AG mögen einen eigenen Katalog zusammenstellen.
Sozialpolitik: die Gestaltung bzw. Beeinflussung eines Gemeinwesens mit dem Ziel, die Fähigkeiten und Möglichkeiten des Zusammenwirkens der Menschen im Gemeinwesen zu verbessern. Dabei sollen benachteiligte Gruppen gezielt unterstützt bzw. Benachteiligungen beseitigt werden.

Derzeitige politische Umstände

Verhältnis von Bundesrecht und Landesrecht

  • Zunächst gilt Artikel 31 GG: "Bundesrecht bricht Landesrecht." Artikel 37 GG regelt den Bundeszwang. Entsprechend gilt Artikel 1(3) der Verfassung von Berlin: "Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend."
  • Das Sozialstaatsprinzip ist in Artikel 20(1) und Artikel 28(1)Satz 1 GG verankert. Aus dem Sozialstaatsprinzip allein lassen sich grundsätzlich weder genaue Pflichten noch einzelne Rechte ableiten. Soziale Grundrechte im Sinne von Ansprüchen des Einzelnen auf staatliche Leistungen oder Teilhabe an sozialen Handlungsmöglichkeiten wie ein Recht auf Arbeit, Bildung, Wohnung oder soziale Sicherheit sieht das Grundgesetz nicht vor.
  • Aus Artikel 74(1) und Artikel 87(2) GG ergibt sich, dass Sozialrecht in erster Linie Bundesrecht ist. Für die Länder bleiben nur wenige Gesetzgebungsspielräume übrig, z. B. bei Hilfen für Blinde und Gehörlose, Krankenhausrecht, Pflegerecht, Kinder- und Jugendhilferecht.

Ein Wust von Gesetzen

  • SGB 1 (Allgemeiner Teil)
  • SGB 2 (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
  • SGB 3 (Arbeitsförderung)
  • SGB 4 (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung)
  • SGB 5 (Krankenversicherung)
  • SGB 6 (Rentenversicherung)
  • SGB 7 (Unfallversicherung)
  • SGB 8 (Kinder- und Jugendhilfe)
  • SGB 9 (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)
  • SGB 10 (Verwaltungsverfahren, Sozialdatenschutz)
  • SGB 11 (Pflegeversicherung)
  • SGB 12 (Sozialhilfe)
  • §68 SGB 1 nennt weitere Gesetze als besondere Teile des SGB.

Verfassung von Berlin

Abschnitt II: Grundrechte, Staatsziele

  • Artikel 8(1) (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit)
  • Artikel 11 (Menschen mit Behinderungen)
  • Artikel 12 (Lebensgemeinschaften, Kinder, Mutterschutz)
  • Artikel 13 (nichteheliche Kinder)
  • Artikel 18 (Recht auf Arbeit) Der wohl wirklichkeitsfremdeste Artikel dieser Verfassung ist durch das Grundgesetz nicht gedeckt. (Aus Artikel 12(1) GG kann kein Recht auf Arbeit abgeleitet werden.) Da Artikel 18, wie unschwer zu erkennen ist, ohnehin nicht umsetzbar ist, kann er ersatzlos gestrichen werden.
  • Artikel 22 (soziale Sicherung)
  • Artikel 28 (Recht auf Wohnraum)

Sozialpolitik in Berliner Senat und Abgeordnetenhaus

Sozialpolitisches Programm für das Bundesland Berlin

Derzeitiger Stand:

Nur um der Arbeitsplätze willen Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten ist unsinnig und steht der Automatisierung und dem nachhaltigen Wirtschaften entgegen. Arbeit ist kein Wert an sich. Die Piratenpartei Berlin begrüßt Arbeitserleichterungen und Arbeitszeitverkürzungen als Fortschritte. Zerstörung von Lebensgrundlagen und Verringerung von Lebensqualität dürfen nicht länger mit der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen gerechtfertigt werden. Es mag sein, dass bei Menschen mit gewissen psychischen Problemen eine Beschäftigungstherapie von Nutzen ist. Dies jedoch zu verallgemeinern zu einer "Beschäftigungspolitik" mit dem Ziel, einen hohen Beschäftigungsstand in der Bevölkerung zu erreichen, ist unsinnig. Aus diesen Gründen wollen wir mittels einer Volksabstimmung den Artikel 18 der Verfassung von Berlin, dessen Zielvorgaben ohnehin offensichtlich unerreichbar sind, ersatzlos streichen. Die hohen Hürden für solch eine Volksabstimmung sind uns bekannt. Um die Erfolgsaussichten dieses Vorhabens zu erhöhen, streben wir ein möglichst breites Zweckbündnis mit anderen Gruppen an.

Kein Mensch soll "hilfebedürftig", "arbeitslos" oder "arbeitssuchend" genannt werden dürfen, wenn er das nicht wünscht. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch die Kennzeichung von Menschen als "arbeitslos" oder "arbeitssuchend" dauerhafte nützliche Tätigkeiten, die keine Gelderwerbsarbeit sind, abgewertet werden sollen. Kein Mensch soll wegen des Bezugs von Transferleistungen abgewertet, ausgegrenzt oder in seinen Rechten beschnitten werden. Wir ermutigen all jene, die aus falscher Scham oder falschem Stolz von ihren Leistungsansprüchen bisher keinen Gebrauch machen, ihre Rechte wahrzunehmen.

Wir rufen alle von Zwangsmaßnahmen und Sanktionen betroffenen ALG-II-Empfängerinnen und -Empfänger in Berlin dazu auf, nicht nur alle Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten zu nutzen, sondern ihre Fälle auch möglichst genau zu dokumentieren. Es wird eine Zeit nach Hartz IV geben. Die Piratenpartei Berlin setzt sich ein für Bürgerkommitees zur Untersuchung (menschen)rechtswidriger und unsozialer Vorfälle in den Berliner Hartz-IV-Behörden.

Die Piratenpartei Berlin befürwortet ein monatliches Grundgeld in angemessener Höhe, welches keine Antragstellung und keine Bedürftigkeitsprüfung erfordert und vor allem nicht mit Versuchen der "Eingliederung in Arbeit" verbunden ist. Solange die bundesrechtlichen Maßnahmen zur Einführung eines solchen Grundgeldes unterlassen werden, unterstützen wir die Ausweitung der Anwendungsmöglichkeiten des Berlinpasses.

weitere mögliche Themen:

andere benachteiligte Gruppen, Selbsthilfe, gegenseitige Hilfe, Selbstorganisation, soziale Fähigkeiten, Familien, Rechte von Kindern, Recht auf Wohnraum, Gemeingüter, Genossenschaften, kostenloser ÖPNV