BE:Parteitag/2017.2/Antragskommission/Antragsportal/Positionspapier - 009
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Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2017.2. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular LMVB172: 1.1.14-0111
AntragsnummerPP009 EinreichungsdatumAntragstitelEinführung einer Grundsicherung ohne jegliche Sanktionen, so lange kein Grundeinkommen existiert AntragstellerCWMarlene
AntragstypPositionspapier
Kapitel im Grundsatzprogramm02 - Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe AntragstextDie Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Programmpunkt im Grundsatzprogramm der PIRATEN Berlin im Kapitel 02 an geeigneter Stelle einzufügen: Die PIRATENPARTEI Deutschland Berlin fordert Abschaffung von ALG II und Einführung der Grundsicherung auf Stand 2017 in Höhe von 1.150 Euro, ohne jegliche Sanktionen, unabhängig vom Lebensalter, so lange kein Grundeinkommen existiert. Die Grundsicherung wird dabei jährlich an steigende Lebenshaltungskosten angeglichen. Die Wirkung der Grundsicherung wird laufend in einem transparenten Bewertungsverfahren untersucht. Anhand der Ergebnisse der laufenden Bewertung wird die Grundsicherung in seiner Ausgestaltung angepasst. Dabei sollen folgende Eckpunkte berücksichtigt werden: Die Beiträge zur gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden gezahlt. An die private Krankenversicherung zu zahlenden Beträge von arbeitslos gewordenen Selbstständigen, die privat krankenversichert waren müssen bis zur Höhe des Basistarifs nach § 12 Abs. 1c VAG übernommen werden. Zusätzlich zur Grundsicherung besteht anteiliger Anspruch auf Mehrbedarfe, einmalige Bedarfe und Sonderbedarfe, die in SGB II und SGB XII gelistet sind, wenn einer Person monatlich aufgrund von beantragten Leistungen weniger als 1.150 Euro zur Verfügung stehen (auf den Jahresverdienst gerechnet). Vermögen ist dabei gemäß der Regelungen in SGB II und SGB XII zu berücksichtigen. Außerdem besteht zusätzlicher Anspruch auf anteiliges Wohngeld in Gegenden, in denen die durchschnittliche Warmmiete aller verfügbaren 1 - Zimmer - Wohnungen zwischen 35 m2 und 50 m2 650 Euro übersteigt, wenn einer Person monatlich aufgrund von beantragten Leistungen weniger als 1.150 Euro zur Verfügung stehen (auf den Jahresverdienst gerechnet). Für die Entscheidung über solche Anträge sind Nachweise über Jahresverdienst und Vermögen vom Antragsteller und der in dessen Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen beizufügen. Für die Entscheidung über solche Anträge sind Nachweise über Jahresverdienst und Vermögen vom Antragsteller und der in dessen Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen beizufügen. AntragsbegründungMarlene, begründet münlich (siehe auch GP009) Liquid Feedbacknicht vorhanden Piratenpadnicht vorhanden
Datum der letzten Änderung10.12.2017
Status des AntragsTOP21
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