BE:Parteitag/2017.2/Antragskommission/Antragsportal/Grundsatzprogramm - 015
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular LMVB172: 1.1.14-0111
AntragsnummerGP015 EinreichungsdatumAntragstitelAlle Polizisten einschließlich Bundespolizisten sollen individuelle Nummernschilder bundesweit bei der Arbeit tragen. AntragstellerBelomor
AntragstypGrundsatzprogramm
Kapitel im Grundsatzprogramm14 - Außen- und Sicherheitspolitik AntragstextDie Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Programmpunkt im Grundsatzprogramm der PIRATEN Berlin im Kapitel 14 an geeigneter Stelle einzufügen: Die PIRATEN Berlin setzen sich dafür ein, dass Polizeikräfte eine individuelle Kennzeichnung tragen. AntragsbegründungZurzeit bestehet eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten nur in neun Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Eine Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten gibt es gar nicht.[1] Es ist sehr wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger jederzeit wissen, welche Person gerade das staatliche Gewaltmonopol ausübt. Ohne individuelle Nummernschilder können angezeigte Polizisten häufig unbekannt bleiben. Nach der Protesten gegen Stuttgart 21 im Jahr 2010 stellte die Staatsanwaltschaft 156 Verfahren gegen Polizisten ein, weil man sie nicht zweifelsfrei identifizieren konnte. Bei der Blockupy-Demonstration 2013 in Frankfurt setzte ein Polizist aus Nordrhein-Westfalen Pfefferspray gegen einen Fotografen ein. Die Identität des Beamten konnte nicht geklärt werden, die Anklage fiel.[1] Laut einer repräsentativen Online-Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov sind 78 Prozent der Bürgerinnen und -Bürger für Namens- oder Nummernschilder, um Polizisten zu kennzeichnen.[1] Liquid Feedbacknicht vorhanden Piratenpadnicht vorhanden
Datum der letzten Änderung10.12.2017
Status des AntragsTOP21
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