BE:Parteitag/2017.2/Antragskommission/Antragsportal/Grundsatzprogramm - 009
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular LMVB172: 1.1.14-0111
AntragsnummerGP009 EinreichungsdatumAntragstitelEinführung einer Grundsicherung ohne jegliche Sanktionen, so lange kein Grundeinkommen existiert AntragstellerBelomor
AntragstypGrundsatzprogramm
Kapitel im Grundsatzprogramm02 - Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe AntragstextDie Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Programmpunkt im Grundsatzprogramm der PIRATEN Berlin im Kapitel 02 an geeigneter Stelle einzufügen: Die PIRATENPARTEI Deutschland Berlin fordert Abschaffung von ALG II und Einführung der Grundsicherung auf Stand 2017 in Höhe von 1.150 Euro, ohne jegliche Sanktionen, unabhängig vom Lebensalter, so lange kein Grundeinkommen existiert. Die Grundsicherung wird dabei jährlich an steigende Lebenshaltungskosten angeglichen. Die Wirkung der Grundsicherung wird laufend in einem transparenten Bewertungsverfahren untersucht. Anhand der Ergebnisse der laufenden Bewertung wird die Grundsicherung in seiner Ausgestaltung angepasst. Dabei sollen folgende Eckpunkte berücksichtigt werden: Die Beiträge zur gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden gezahlt, solange keine Bürgerversicherung existiert. An die private Krankenversicherung zu zahlenden Beträge von arbeitslos gewordenen Selbstständigen, die privat krankenversichert waren müssen bis zur Höhe des Basistarifs nach § 12 Abs. 1c VAG übernommen werden. Zusätzlich zur Grundsicherung besteht anteiliger Anspruch auf Mehrbedarfe, einmalige Bedarfe und Sonderbedarfe, die in SGB II und SGB XII gelistet sind, wenn einer Person monatlich aufgrund von beantragten Leistungen weniger als 1.150 Euro zur Verfügung stehen (auf den Jahresverdienst gerechnet). Die Freibeträge, die in SGBII und SGBXII enthalten sind, sollen erhalten bleiben. Vermögen ist dabei gemäß der Regelungen in SGB II und SGB XII zu berücksichtigen.
Für die Entscheidung über solche Anträge sind Nachweise über Jahresverdienst und Vermögen vom Antragsteller und der in dessen Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen beizufügen. Für die Entscheidung über solche Anträge sind Nachweise über Jahresverdienst und Vermögen vom Antragsteller und der in dessen Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen beizufügen. AntragsbegründungNach dem Armutsbericht 2016 liegt derzeit die Armutsgrenze bei 1065,- Euro. Die folgenden Links zeigen: 1.000 Euro reichen nicht für ein würdevolles Leben. http://computerdemokratie.de/2017/05/16/eine-antwort-auf-martin-oetting/#more-53 http://computerdemokratie.de/2017/04/01/grundeinkommen-und-volkswirtschaft/#more-35 Liquid Feedbacknicht vorhanden Piratenpad
Datum der letzten Änderung10.12.2017
Status des AntragsTOP21
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