BE:Parteitag/2017.2/Antragskommission/Antragsportal/Grundsatzprogramm - 009

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2017.2. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Version Antragsformular LMVB172: 1.1.14-0111

Antragsnummer

GP009

Einreichungsdatum

Antragstitel

Einführung einer Grundsicherung ohne jegliche Sanktionen, so lange kein Grundeinkommen existiert

Antragsteller

Belomor


Antragstyp

Grundsatzprogramm


Kapitel im Grundsatzprogramm

02 - Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe

Antragstext

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Programmpunkt im Grundsatzprogramm der PIRATEN Berlin im Kapitel 02 an geeigneter Stelle einzufügen:

Die PIRATENPARTEI Deutschland Berlin fordert Abschaffung von ALG II und Einführung der Grundsicherung auf Stand 2017 in Höhe von 1.150 Euro, ohne jegliche Sanktionen, unabhängig vom Lebensalter, so lange kein Grundeinkommen existiert.

Die Grundsicherung wird dabei jährlich an steigende Lebenshaltungskosten angeglichen. Die Wirkung der Grundsicherung wird laufend in einem transparenten Bewertungsverfahren untersucht. Anhand der Ergebnisse der laufenden Bewertung wird die Grundsicherung in seiner Ausgestaltung angepasst.

Dabei sollen folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:

Die Beiträge zur gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden gezahlt, solange keine Bürgerversicherung existiert.

An die private Krankenversicherung zu zahlenden Beträge von arbeitslos gewordenen Selbstständigen, die privat krankenversichert waren müssen bis zur Höhe des Basistarifs nach § 12 Abs. 1c VAG übernommen werden.

Zusätzlich zur Grundsicherung besteht anteiliger Anspruch auf Mehrbedarfe, einmalige Bedarfe und Sonderbedarfe, die in SGB II und SGB XII gelistet sind, wenn einer Person monatlich aufgrund von beantragten Leistungen weniger als 1.150 Euro zur Verfügung stehen (auf den Jahresverdienst gerechnet).

Die Freibeträge, die in SGBII und SGBXII enthalten sind, sollen erhalten bleiben.

Vermögen ist dabei gemäß der Regelungen in SGB II und SGB XII zu berücksichtigen.


Außerdem besteht zusätzlicher Anspruch auf anteiliges Wohngeld in Gegenden, in denen die durchschnittliche Warmmiete aller verfügbaren 1 - Zimmer - Wohnungen zwischen 35 m2 und 50 m2 650 Euro übersteigt, wenn einer Person monatlich aufgrund von beantragten Leistungen weniger als 1.150 Euro zur Verfügung stehen (auf den Jahresverdienst gerechnet).

Für die Entscheidung über solche Anträge sind Nachweise über Jahresverdienst und Vermögen vom Antragsteller und der in dessen Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen beizufügen. Für die Entscheidung über solche Anträge sind Nachweise über Jahresverdienst und Vermögen vom Antragsteller und der in dessen Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen beizufügen.

Antragsbegründung

Nach dem Armutsbericht 2016 liegt derzeit die Armutsgrenze bei 1065,- Euro.

https://www.berliner-kurier.de/news/politik---wirtschaft/geld/armut-in-deutschland-ab-diesem-einkommen-gelten-sie-als-arm-28816680?dmcid=smfbp

Die folgenden Links zeigen: 1.000 Euro reichen nicht für ein würdevolles Leben.

http://computerdemokratie.de/2017/05/16/eine-antwort-auf-martin-oetting/#more-53

http://computerdemokratie.de/2017/04/01/grundeinkommen-und-volkswirtschaft/#more-35

Liquid Feedback

nicht vorhanden

Piratenpad


Datum der letzten Änderung

10.12.2017


Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

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