BE:Parteitag/2017.2/Antragskommission/Antragsportal/Grundsatzprogramm - 008

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2017.2. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Version Antragsformular LMVB172: 1.1.14-0111

Antragsnummer

GP008

Einreichungsdatum

Antragstitel

Abschaffung von ALG II. Stattdessen Einführung der Grundsicherung ohne jegliche Sanktionen, so lange kein Grundeinkommen existiert.

Antragsteller

Belomor


Antragstyp

Grundsatzprogramm


Hallo Hallo 2

Antragstext

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Programmpunkt im Grundsatzprogramm der PIRATEN Berlin im Kapitel 02 einzufügen:

Die PIRATENPARTEI Deutschland Berlin fordert Abschaffung von ALG II und Einführung der Grundsicherung auf Stand 2017 in Höhe von 1.150 Euro, ohne jegliche Sanktionen, unabhängig vom Lebensalter, so lange kein Grundeinkommen existiert.

Die Grundsicherung wird dabei jährlich an steigende Lebenshaltungskosten angeglichen. Die Wirkung der Grundsicherung wird laufend in einem transparenten Bewertungsverfahren untersucht. Anhand der Ergebnisse der laufenden Bewertung wird die Grundsicherung in seiner Ausgestaltung angepasst.

Zusätzlich zur Grundsicherung besteht Anspruch auf Sonderleistungen, wenn einer Person monatlich aufgrund folgender Belastungen weniger als 1.150 Euro zur Verfügung stehen (auf den Jahresverdienst gerechnet). Vermögen ist dabei gemäß der Regelungen im SGB II zu berücksichtigen.

Die Sonderleistungen umfassen:

  • Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung
  • Sonderbedarfe, z. B. für chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderungen
  • Anteiliges Wohngeld in Gegenden, in denen die durchschnittliche Warmmiete aller verfügbaren 1 - Zimmer - Wohnungen zwischen 35 m2 und 50 m2 650 Euro übersteigt.
  • Angemessene Nachzahlung für jährliche Betriebs -und Heizkostenabrechnung der Wohnung entsprechend der aktuellen Regelung im SGB II.
  • Erstausstattung für Wohnungen gemäß der Ansprüche entsprechend der aktuellen Regelung im SGB II
  • Erstausstattungen für Bekleidung entsprechend der aktuellen Regelung im SGB II
  • Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt entsprechend der aktuellen Regelung im SGB II
  • Mehrtägige Klassenfahrten für Kinder entsprechend der aktuellen Regelung im SGB II
  • Kosten zur Aufrechterhaltung des Umgangs mit den an einem anderen Ort lebenden Kindern nach einer Scheidung entsprechend der aktuellen Regelung im SGB II.
  • Angemessener Nachhilfeunterricht für Kinder.

Für die Entscheidung über solche Anträge sind Nachweise über Jahresverdienst und Vermögen vom Antragsteller und der in dessen Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen beizufügen.

Antragsbegründung

Nach dem Armutsbericht 2016 liegt derzeit die Armutsgrenze bei 1065,- Euro.

https://www.berliner-kurier.de/news/politik---wirtschaft/geld/armut-in-deutschland-ab-diesem-einkommen-gelten-sie-als-arm-28816680?dmcid=smfbp

Die folgenden Links zeigen: 1.000 Euro reichen nicht für ein würdevolles Leben.

http://computerdemokratie.de/2017/05/16/eine-antwort-auf-martin-oetting/#more-53

http://computerdemokratie.de/2017/04/01/grundeinkommen-und-volkswirtschaft/#more-35

Liquid Feedback

nicht vorhanden

Piratenpad

nicht vorhanden


Datum der letzten Änderung

08.12.2017


Status des Antrags

Pictogram voting rename.png zurückgezogen

TOP

„99“ befindet sich nicht in der Liste (1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11, ...) zulässiger Werte für das Attribut „Tagesordnungspunkt“.

99


@icke2AIDA aka @Anthrax_BLN
  • Antrag bereits vor der LMVB172 vom Antragssteller zurückgezogen!