BE:Parteitag/2017.1/Antragskommission/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 002

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2017.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Version Antragsformular LMVB161: 1.00

Antragsnummer

S002

Einreichungsdatum

Antragstitel

Änderung des §5a

Antragsteller

Therese, Ute, Jan S.


Antragstyp

Satzungsänderungsantrag


Antragsgruppe

Satzung - §5

Antragstext

Jetzige Fassung:
(1) Jeder Pirat hat das Recht, sich an der politischen Willensbildung und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland und/oder der Piratenpartei Deutschland Berlin zu beteiligen, sowie an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen.
(2) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht.
(3) Das aktive und passive Wahlrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn der Pirat mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist.
(4) Jeder Pirat hat grundsätzlich das Recht, an allen Sitzungen der Organe sowie an allen anderen Gruppen und Gremien des Landesverbandes Berlin teilzunehmen.
(5) Jeder Pirat ist gegenüber der Landesmitgliederversammlung, dem Landesvorstand und einer Gebietsversammlung grundsätzlich antragsberechtigt.

Neue Fassung:
(1) Jeder Pirat hat das Recht, sich an der politischen Willensbildung und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland und/oder der Piratenpartei Deutschland Berlin zu beteiligen. Dieses Recht kann bei aktiver Zuwiderhandlung gegen den Kodex der Piratenpartei Berlin, wie er in Abs. 6 formuliert ist, eingeschränkt werden. Jeder Pirat hat das Recht an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen.
(2) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht.
(3) Das Stimmrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn der Pirat mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht nach Bundessatzung §4 Absatz 4, Satz 1 im Rückstand ist.
(4) Jeder Pirat hat grundsätzlich das Recht, an allen Sitzungen der Organe sowie an allen anderen Gruppen und Gremien des Landesverbandes Berlin teilzunehmen.
Dieses Recht kann bei aktiver Zuwiderhandlung gegen den Kodex der Piratenpartei Berlin, wie er in Abs. 6 formuliert ist, eingeschränkt werden.
(5) Jeder Pirat ist gegenüber der Landesmitgliederversammlung, dem Landesvorstand und einer Gebietsversammlung grundsätzlich antragsberechtigt.

Antragsbegründung

erfolgt mündlich

Liquid Feedback

nicht vorhanden

Piratenpad

nicht vorhanden


Datum der letzten Änderung

04.02.2017


Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

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