BE:Parteitag/2016.1/Antragskommission/Antragsportal/Programmantrag - 032
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Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2016.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular LMVB161: 1.00
AntragsnummerP032 EinreichungsdatumAntragstitelNachhaltige Wohnraumpolitik AntragstellerUlli Zedler
AntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsWahlprogramm AntragsgruppeStadtentwicklung AntragstextDie Landesmitgliederversammlung der PIRATEN Berlin möge beschließen, dass in das Wahlprogramm der PIRATEN Berlin für die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin 2016 folgende Aussage als neues Unterkapitel "Nachhaltige Wohnraumpolitik" übernommen und an geeigneter Stelle eingefügt wird, und den Antrag 016 der LMVB 15.1 insofern ersetzt. Nachhaltige Wohnraumpolitik Wir fordern den Neubau von bedarfsgerechten und ausreichenden, dem Grundsatz der Nachhaltigkeit folgend preisgünstige Mietwohnungen in kosten- und flächensparender Bauweise in Berlin durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Zur Entspannung des angespannten Wohnungsmarktes mit dem Ziel eines ausgeglichenen Mietwohnungsmarktes bis 2021 setzten wir darüber hinaus auf ein Mix an Maßnahmen im Bestand mit folgenden Bausteinen
Dazu setzen wir uns für Maßnahmen ein, um insbesondere den preiswerten Mietwohnsektor zu halten und so eine weitere Verschärfung der Lage am Mietwohnungsmarkt entgegenzuwirken
Antragsbegründungursprünglicher, von der LMVB 15.1 im Oktober 2015 beschlossene Text "Wir fordern den Neubau von 150.000 nachhaltigen und bezahlbaren Mietwohnungen in Berlin durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften bis 2021, um die Lage am angespannten Mietmarkt zu entspannen und für den erwarteten Zuzug von bis zu 80.000 Menschen nach Berlin pro Jahr genügend Wohnraum vorzuhalten." Dieser Antragstext wurde auf der LMVB 15.1 mit 9 Ja und 8 Neinstimmen angenommen
"Berlin braucht Wohnungen. Innerhalb der nächsten 5 Jahre werden ca. 250.000 Wohnungen benötigt, von denen durch privaten Wohnungsbau optimistisch eingeschätzt allenfalls 100.000 erstellt werden." Diese Behauptung ist eine unbelegte Prognose, die ich für- vorsichtig formuliert - stark überzogen halte. 250.000 Wohnungen wäre Wohnraum für mit den klassischen 2,3 Belegungsdichte gerechnet 575.000 Neuzuzügler, das wäre ungefähr die Einwohnerzahl von Essen, Bremen oder Leipzig.
Berlin hat in den letzten 24 Jahren in der Einwohnerentwicklung durchschnittlich weitgehend stagniert (1990 3.433.695 EW, 2014 3.469.849 EW, Nettozuwanderung +36.154 EW oder +1.640 p.a.. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Gro%C3%9Fst%C3%A4dte_in_Deutschland
Es ist ein stärkerer Anstieg in den letzten Jahren zu verzeichnen, mit Wanderungsgewinnen von bis zu 42.000 Personen p.a., aber dieser liegt auch im Spitzenjahr 2015 weit unter den im Antrag als Grundannahme unterstellten ca. 115.000 Zuzügler p.a.. (273% des Vorjahreswert als Durchschnittssumme der kommenden 5 Jahre).
Das Land Berlin selbst ist unter anderem deshalb so hoch verschuldet und musste ab 2000 sparen bis es quietscht, weil es im Jahr 1990 von einem Einwohnerzuwachs in den nächsten 25 Jahren von bis zu 6 Millionen (+2,5 Mio., also etwa +500.000 in 5 Jahren) ausging und Milliarden Fördergelder in den Bau von Neubauwohnungen kippte, u.a. das Großbauprojekt Karow Nord, oft finanziert durch die Bankgesellschaft Berlin.
Das Ergebnis kennen wir, ein Zusammenbruch diese Baukonjunktur 1998 mit bis zu 150.000 Wohnungen Leerstand 1998, ein Finanzcrash auf Landesebene der sich gewaschen hatte im Jahr 2000 (Schadenhöhe aktuell rund 6,5 Milliarden, still counting), einen CDU/SPD Senat, der davongejagt wurde, kurzum: jeder Berliner und jede Berlinerin die noch ein mittellanges Gedächtnis hat würde uns für diesen Programmvorschlag nicht wählen, wen sie ihn ernst nähme.
Das Land Berlin geht aktuell im STEP Wohnen (der neu erarbeitet wurde, u.a. in Zusammenarbeit mit der Piratenfraktion) bis zum Jahr 2025 von 139.000 zusätzlichen Wohnhaushakten und damit zusätzlich erforderlichen Wohnungen aus, das entspräche einem Zuwachs von ca. 14.000 WE p.a. oder 70.000 WE in 5 Jahren. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung/de/wohnen/einfuehrung.shtml
Wenn auch das Land von einem erhöhten Bedarf (Nachholeffekt) bis 2020 ausgeht, also von mehr als 14.000 Wohnungen bis zu 20.000 Wohnungen p.a. Neubau, liegt unser Beschluss vom Oktober 2014 weit darüber ohne nachvollziehbare Begründung, und fordert alleine von den städtischen WBG den Bau von 30.000 WE p.a..
Dieser Wert ist vollkommen ausserhalb der erkennbaren Realität. Der Bau von 30.000 WE würde Finanzmittel in Höhe von rund 5,1 Milliarden für Grunderwerb, Planung und Bau dieser Einheiten erfordern, dieses Geld haben die WBG nicht, die hat das Land nicht, und die darf das Land auch nicht in Form von Krediten neu aufnehmen und die WBG können es auf Grund ihrer Eigenkapitalaustattung nicht.
Wir können nicht ernsthaft von unseren landeseigenen WBG fordern, Vorratsbau zu betreiben, der ihre wirtschaftliche Existenz aufs Spiel setzt!
Die LMV muss diesen Beschluss also dringend aufheben, bevor Presse, Funk und Fernsehen davon Wind bekommen und uns dem Spott preisgeben („Piraten wieder mal keine blasse Ahnung von gar nichts“).
Manöverkritik: Wie kam der Beschluss zu Stande? Da bei der Wahl zum Landesschiedsgericht auf der LMVB 15.1 sowohl der baupolitische Sprecher der Fraktion als auch der baupolitische Fachreferent zu der kostituierenden Sitzung des LSG gerufen wurden und zeitgleich der Antrag verhandelt wurde, mit nur noch wenigen aktiv stimmberechtigten Mitgliedern, blieb fachkundiger Input dort leider aus. Ob auf die von mir schriftlich formulierten Bedenken auf der Seite „Diskussion“ geachtet wurde weiß ich nicht, der geringe Abruf diese Seite lässt mich aber schlussfolgern, dass noch nicht einmal die insgesamt 9 positiv Abstimmenden diesen überhaupt zur Kenntnis genommen haben.
Auch die Textänderung „und bezahlbaren“ rettet den Antragstext leider nicht so wirklich. Was ist gemeint? Bezahlbar ist auch eine miete in Prenzlauer Berg 13 Euro nettokalt, denn frei nach Rainald Grebe „irgendjemand kann sie ja zahln“. Gemeint ist vermutlich preisgünstiger oder preisgebundener Wohnraum. Da der Senat aber nur Fördergelder für maximal 3.500 preisgünstige Neubauwohnungen p.a. bereitgestellt hat, müsste die Finanzierung für die übrigen 26.500 WE von woanders kommen. Woher, lässt der Antrag leider im Ungewissen.
Mein Vorschlag, um die Sache, auch im Sinne von Michael Eisners, dem ursprünglichen Antragsteller, zu retten, ist der Folgende:
Wir verabschieden uns von einer konkreten Zahl, denn Wohnungsbau muss ja nicht nur preisgünstig, sondern auch bedarfsgerecht errichtet werden. Wir formulieren so, dass wir kurzfristig auch auf unerwartet erhöhten Zustrom nach Berlin reagieren können ohne Landeskasse oder Bürger zu überfordern. Wir bedenken, dass die Wohnraumversorgung vor allem kosten- und flächensparend im Bestand gesichert und erweitert werden kann und muss, durch Dachgeschossausbau, Baulückenschließung, Umnutzung von geeignetem Gewerbe, Rückumwandlung von Ferienwohnungen, mehr Druck bei der Zweitwohnungssteuer “Rolladensiedlungen“, v.a. im Luxussegment leider häufig nur ein paar Wochen im Jahr bewohnte Zweit- oder Drittwohnungen, Umwandlung von Appartements in Wohnraum, Umbau von ehemaligen Kasernen (cite foch), Krankenhäusern (Nervenklinik Spandau) und so weiter. Gerade kurzfristiger Druck am Markt muss im Bestand aufgefangen werden, das Hochfahren der Neubautätigkeit benötigt mehrjährigen Planungs- und Bauvorlauf. Anders gesagt: die Zahl der bis 2018 zu errichtenden Wohnungen steht bereits heute zu 70% fest, weil in Planung oder sogar schon genehmigt. Liquid Feedbacknicht vorhanden Piratenpadohne
Datum der letzten Änderung22.01.2016
Status des AntragsTOP10
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Während der Versammlung wurde beschlossen, diesen Antrag mit P009 als konkurrierend zu behandeln!