BE:Parteitag/2014.2/Antragskommission/Antragsportal/Programmantrag - 006

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2014.2. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Version Antragsformular LMVB142: 1.00c

Antragsnummer

P006

Einreichungsdatum

Antragstitel

Mehr Lohn und mehr Rechte für Lehrbeauftragte an Hochschulen und Universitäten

Antragsteller

FJ


Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Positionspapier

Antragsgruppe

Bildung und Forschung

Antragstext

Die Piratenpartei Berlin fordert eine nachhaltige Lösung für Lehrbeauftragte an Universitäten und Hochschulen durch Ausbau des akademischen Mittelbaus. Für Lehrbeauftragte sind neue Stellenkategorien mit tarifvertraglichen Lösungen (nach TV-L) zu schaffen.

Die Piratenpartei Berlin spricht sich dafür aus, die Vergütung aller Lehrbeauftragten mit abgeschlossenem Studium an Universitäten und Fachhochschulen in Berlin, auf mindestens 52 Euro pro gehaltener Lehrveranstaltungsstunde (LVS) zu erhöhen.

Des Weiteren fordern wir eine Aufhebung der Begrenzung der maximal möglichen Lehrstunden an einer einzelnen Einrichtung, so dass auf Wunsch des Lehrbeauftragten eine Beschäftigung von bis zu 20 Lehrstundenstunden / Woche an einer Einrichtung möglich wird. Lehraufträge sollen auch über Zeiträume länger als ein Semester laufen können.

Die Hochschulen und Universitäten sollen zudem über einen Zeitraum von bis zu 42 Tagen auch Stunden vergüten, die krankheitsbedingt ausfallen.

Antragsbegründung

Lehrbeauftragte an den Berliner Hochschulen und Universitäten haben die prekärsten Arbeitsverhältnisse aller akademischen Beschäftigten überhaupt. Die Situation der Berliner Hochschulen wird u.a. in folgendem Tagesspiegelartikel beschrieben: http://www.tagesspiegel.de/wissen/hochschulen-lehrbeauftragte-gut-gelehrt-nichts-verdient/1675346.html Seit 2008 gibt es in Berlin für Lehrbeauftragte einen Mindestlohn von 21,40 Euro für eine Lehrveranstaltungsstunde (LVS). Zusätzlich haben die meisten Berliner Hochschulen eigene Richtlinien verabschiedet, in denen sie die Stundensätze der Lehrbeauftragten nach Qualifizierung und Tätigkeit staffeln. Wer „Lehraufgaben wie Professoren“ wahrnimmt, bekommt an den Unis bis zu 36,70 Euro. Ausschliesslich habilitierte Lehrbeauftragte bekommen bis zu 52 Euro. Für nicht habilitierte Lehrbeauftragte ist eine Bezahlung von unter 52 Euro / LVS nicht zumutbar. Dies liegt darin begründet, dass sowohl die selbst zu organisierenden Renten- und Krankenversicherungen als auch Steuern von diesem Betrag abzuziehen sind. Außerdem gehört zu einer LVS die gesamte Vor- und Nachbereitung inklusive der Korrektur von Hausaufgaben. Eine LVS zieht im Allgemeinen 1-2 Stunden Vor- und Nachbereitungszeit nach sich. Wer nur 40 Euro pro Stunde verdient, kommt mit 16 LVS (im Mittel mindestens 32 "Arbeitsstunden") auf 640 Euro pro Woche bzw. 2560 Eurto brutto im Monat (allerdings nur während der Vorlesungszeit, in den Semesterferien wird nichts verdient). Die Krankenversicherung kostet z.B. 300 Euro, die Rentenvorsorge wird derzeit auch mit mind. 300 Euro pro Monat empfohlen, bleiben 1960 Euro zu versteuerndes Einkommen, also etwa 1400 Euro Netto in der Lohnsteuerklasse I als promovierte Akademiker. Somit bleiben den Lehrbeauftragten oft nur etwa 10 Euro Nettolohn pro geleisteter Arbeitsstunde. Die Rechnung ging von 40 Euro pro LVS aus. Für die genannten Fälle von < 40 Euro/ LVS verschärft sich das Szenario entsprechend.

Der Gesamtumfang der Lehrtätigkeit eines/einer Lehrbeauftragten darf je nach Hochschule 4 - 8 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) je Semester an einer Einrichtung nicht überschreiten. Die Hochschulen und Universitäten legen Beschränkungen auf, derart dass Lehrbeauftragte nur maximal die Stunden eines beschäftigten Mitarbeiters leisten dürfen (4 LVS) oder es gelten anderweitig festgelegte Beschränkungen wie max. 8 LVS pro Woche. Dies erfordert, dass Lehrbeauftragte mehrere Lehraufträge an verschiedenen Universitäten wahrnehmen müssen und in den Zwischenzeiten zwischen diesen Einrichtungen pendeln müssen. Das Berliner Hochschulgesetz kann hier mehr Freiraum ermöglichen, indem ein großzügigerer Maximalbeschäftigungsumfang gesetzlich festgelegt wird.

Schlussendlich besitzen die Lehrbeauftragten keinerlei Arbeitnehmerrechte, da sie auf Selbständigenbasis arbeiten. Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall existieren faktisch nicht. Lehraufträge dürfen nur für jeweils ein Semester erteilt werden. Die Befristung auf maximal 1 Semester Beschäftigungsdauer schafft besondere Unsicherheit.

Lehrbeauftragte haben somit neben der ständigen Unsicherheit auch mit Problemen zu kämpfen, beispielsweise erschwert Kredite wegen fehlender finanzieller Absicherung zu erhalten. Nach abgeschlossener Promotion endet für viele die Karriere an den Universitäten (u.a. wegen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes https://lqpp.de/be/initiative/show/2418.html). Wer es nicht auf eine Dauerstelle oder Professur schafft, wie es eben die meisten nicht schaffen, der könnte als Lehrbeauftragter an den Unis bleiben. Für diejenigen, die dies derzeit probieren, ist die unangemessene Bezahlung von meist deutlich unter 40 Euro pro LVS ein Grund, lieber schnell ins Ausland zu wechseln, wo es mehr Dauerstellen und kein Wissenschaftszeitvertragsgesetz gibt. Dies ist ein entscheidender Faktor für den problematischen Brain drain. Eine angemessene Bezahlung von Lehrbeauftragten könnte den derzeit massiven Brain drain reduzieren helfen.

Liquid Feedback

https://lqpp.de/be/initiative/show/2506.html

 Ja: 154 (99%) · Enthaltung: 3 · Nein: 1 (1%) · Angenommen

Piratenpad

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Datum der letzten Änderung

16.11.2014


Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

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  • Programmantrag - Positionspapier
  • Mit Änderungen angenommen