BE:Parteitag/2014.1/Antragskommission/Antragsportal/Programmantrag - 001
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Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2014.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP001 EinreichungsdatumAntragstitelVerfassungsschutz abschaffen AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsGrundsatzprogramm AntragsgruppeInnen- und Rechtspolitik AntragstextDie Piratenpartei Berlin spricht sich für die Auflösung des Berliner Verfassungsschutzes ( Abt. II Senatsverwaltung für Inneres) aus. Aufgaben der politischen Überwachung von Organisationen und deren Zuordnung zu einem politischen Extremismus, sowie geheimdienstliche Beobachtung politischer Organisationen außerhalb polizeilicher Ermittlungen sollen ersatzlos entfallen. AntragsbegründungDer Berliner Verfassungsschutz wurde im kalten Krieg zur Bekämpfung kommunistischer Bestrebungen gegründet. Im Jahr 2000 wurde er nach Skandalen als Landesamt aufgelöst und als Abteilung II der Sensatsverwaltung für Inneres unterstellt. Diese Umstrukturierung reichte offensichtlich nicht aus. Die Überwachung des Berliner Sozialforums seit 2003, der aktuellen Beobachtung des Mietpreisbündnisses "Wir bleiben alle", wie auch der Skandal um die geschredderten und möglicherweise NSU relevanten Akten im Jahr 2012 zeigen, dass die Behörde weiterhin ein gefährliches Eigenleben entwickelt. Auch der Berliner Verfassungsschutz arbeitet äußerst einseitig an einer Überwachung linker Zusammenhänge. Die Tatsache, dass der Schwerpunkt der Informationstätigkeit der Behörde im Jahr 2014 auf "Linkesextremismus" liegen wird, während die Vorgänge um den Nationalsozialistischen Untergrund noch nicht ansatzweise aufgeklärt sind, spricht Bände. Diese einseitige Ausrichtung in der Tätikeit findet sich in abgewandelter Form bei allen Verfassungsschutzbehörden der Länder und auch beim Bundesamt. Es spricht nichts dafür, dass dies durch Reformen effektiv behebbar ist. Als Inlandsgeheimdienst arbeitet der Verfassungsschutz notwendig maximal intransparent. Die parlamentarische Kontrolle ist daher stark eingeschränkt. Eine Ausweitung dieser widerspricht der Funktion als Geheimdienst und bleibt daher nur sehr eingeschränkt möglich. Die Debatte um den Whistleblower Edward Snowden hat gezeigt, dass das Eigenleben der Geheimdienste ein weltweites Phänomen darstellt. Zudem hat Edward Snowden demonstriert, wie wenig sicher die über die Bevölkerung gesammelten Daten bei den Behörden sind. Die Verbrechensbekämpfung obliegt den Polizeibehörden, dies gilt auch für politisch motivierte Straftaten. Wobei klarzustellen ist, dass diese keine geheimdienstlichen Befugnisse erhalten sollen. Liquid FeedbackPiratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung14.04.2014 Status des Antrags |
Flauschpolizei: Antragstext entspricht leider nicht dem Text der angegeben Liquid-Ini. Antragssteller angetwittert.