BE:Parteitag/2010.1/Satzung/Verteilte Vorabstimmung zur Landesmitgliederversammlung

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Antrag

Die Landesmitgliederversammlung beschließe folgenden Unterpunkt zu §11 Absatz 4:

Abstimmungen der Landesmitgliederversammlungen können aus zwei Bestandteilen bestehen: Einer Abstimmung vor Ort und einer Vorabstimmung. Jeder Pirat kann sein Stimmrecht wahrnehmen, indem er entweder an der Vorabstimmung oder an der Abstimmung vor Ort teilnimmt.
Die Vorabstimmung findet in einem Zeitintervall von einer Woche vor der Abstimmung vor Ort bis 1 Tag vor der Abstimmung vor Ort statt. Die Vorabstimmung wird in Form einer geheimen Wahl realisiert.
Die Auszählung der Vorabstimmung ist öffentlich.

Diese Änderung trete erst nach der Landesmitgliederversammlung, in der sie beschlossen wird in Kraft.

Originaltext

(4) Die Zahl der anwesenden, abstimmungsberechtigten Piraten wird bestimmt anhand der ausgegebenen Stimmausweise. Die Ausgabe erfolgt nach den Bestimmungen der Finanzordnung.

Bedingung

Damit bei Abstimmung zu diesem Antrag klar ist, welche Abstimmungen schon vor den Parteitagen feststehen werden, sollte vorher über Einreichungsfristen für Anträge und Bewerbungen abgestimmt worden sein.

Begründung

Auch diese Änderung soll es ermöglichen, dass Piraten, die nicht zur Landesmitgliederversammlung kommen können, trotzdem ihr Stimmrecht wahrnehmen können.

Die Idee ist, dass die Crews eine zusätzlich Funktion vor der Landesmitgliederversammlung als Art Wahllokal bekommen. In jeder Crew würde es dann eine Wahlurne geben, in die beliebige stimmberechtigte Piraten ihre Stimme abgeben können. Die Stimmberechtigungen könnten über eine Liste im Internet realisiert werden, auf der zusätzlich von den Crews vermerkt wird, ob ein Pirat gerade abgestimmt hat. Dadurch kann niemand doppelt abstimmen und durch die Wahlurne ist die Wahl geheim.

Ob die Wahlurnen am Ende des Crewtreffens ausgezählt werden, oder ob die Urnen verschlossen werden (evtl. mit mehreren Schlössern) und dann erst auf dem Parteitag ausgezählt werden ist denke ich dann eine Detailfrage und gehört nicht in die Satzung.

Ich habe das jetzt so umformuliert, dass die Abstimmungen in "Abstimmung vor Ort" und "Vorabstimmung" aufgeteilt sind, damit klar ist, dass es sich um 1 Wahl handelt und somit kein weiteres Organ benötigt wird und alle Piraten gleiches Stimmrecht haben.

Die Begriffe "Abstimmung vor Ort", "Vorabstimmung" sind meiner Meinung nach nicht ideal. Wer bessere Namen hat, teile mir auf der Diskussionsseite oder per Anregung mit.

Ich denke nicht, dass es in die Satzung gehört, wie die Stimmauszählung konkret funktioniert und wer die Wahllokale und Wahlhelfer stellt.

Man bemerke die Formulieren "Abstimmungen können aus ... bestehen". Somit müssen nicht alle Abstimmungen im vorhinein feststehen, sondern es ist auch möglich Abstimmungen nur vor Ort stattfinden zu lassen.

Diskussion

Diskussion und Konflikte werden nicht auf dieser Seite selbst diskutiert. Dies passiert auf der Diskussionsseite, da eventuell ein paar Wochen vor dem Parteitag die Änderungsanträge für Änderungen gesperrt werden.

Dieser Antrag existiert auch im Liquid-Feedback-System des Landesverbandes. Dort kann auch darüber abgestimmt werden und es können Verbesserungen und Gegenvorschläge erarbeitet werden.

Name des Antragstellers

Ich bin Arne M. Im Wiki auch bekannt als Wobble