BE:IT/Maßnahmen/Datensicherung

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IT-Maßnahme Datensicherung

Beschreibung: Es wird eine automatisierte Sicherung aller für einen Dienst relevanten Daten auf einem IT-System durchgeführt, das nicht selbst diesen Dienst erbringt. Besonders schützenswerte Daten sind vor Übertragung unter Anwendung eines dem Stand der Technik entsprechenden kryptographischen Verfahren zu verschlüsseln. Der Schlüssel zur Entschlüsselung der Datensicherung wird durch die Administratoren aufbewahrt und zusätzlich beim Vorstand hinterlegt. Die Sicherung wird zumindest {{{MinInterval}}} durchgeführt. Es werden die Sicherungen zumindest der letzten {{{HoldInterval}}} aufbewahrt. Die Sicherungen werden spätestens nach {{{MaxInterval}}} gelöscht.

Es wird regelmäßig - zumindest einmal im Quartal - durch geeignete Maßnahmen durch die Administratoren geprüft, ob ein Wiedereinspielen einer Datensicherung tatsächlich durchführbar wäre. Der Systembetrieb darf dabei nicht beeinträchtigt werden. Im Rahmen der Prüfung wiederhergestellte Daten werden unverzüglich nach Abschluß der Überprüfung gelöscht.

Sofern sich zur Durchführung des Systembetriebs die Notwendigkeit ergibt, Datensicherungen ganz oder teilweise wiederherzustellen, wird dies durch die Administratoren durchgeführt. Sofern dabei Bestands- oder Nutzungsdaten wiederhergestellt werden, bedarf dies einer vorherigunden Genehmigung durch den Vorstand. Wenn die Datensicherung ganz oder teilweise nicht wiederhergestellt werden kann, teilen die Administratoren dies dem Vorstand mit. Die Wiederherstellung, einschließlich erfolgloser Versuche, von Datensicherungen wird durch die Administratoren dokumentiert.
Weitere Informationen: BE:IT/Maßnahmen/Datensicherung

Die Fristen {{{MinInterval}}}, {{{MaxInterval}}} und {{{HoldInterval}}} richten sich nach den technischen Möglichkeiten und den Bedürfnissen des Betriebs eines jeden einzelnen Systems und werden in der Dokumentation der einzelnen Systeme wiedergegeben.