BE:Gebietsversammlungen/Friedrichshain-Kreuzberg/Antragsportal/GVFK2012.3 008 Das Bezirksliquidsystem erhaelt GO
AntragsnummerGVFK2012.3 008 Einreichungsdatum26.10.2012 AntragstitelDas Bezirks-LiquidFeedback-System erhält folgende Geschäftsordnung AntragstellerAntragstextDie Gebietsversammlung Friedrichshain-Kreuzberg möge für das Bezirks-LiquidFeedback-System folgende Geschäftsordnung beschließen: Geschäftsordnung für das Bezirks-LiquidFeedback-System Friedrichshain-Kreuzberg: § 1 Das LiquidFeedback-System des Bezirkes dient im Rahmen des in der Landessatzung verankerten Konzeptes der "LIQUID DEMOCRACY" der Einholung von Empfehlungen als Grundlage für Beschlüsse insbesondere der Gebietsversammlung. Alle Verfahrensregelungen für das LiquidFeedback-System des Bezirkes sind in einer Betriebsdokumentation festgelegt. Diese Betriebsdokumentation ist von der Gebietsversammlung anfangs zu beschließen. Die beschlossene Betriebsdokumentation wird von den LiquidFeedback-Beauftragten des Bezirkes auf der Basis von Beschlüssen der Gebietsversammlung fortgeschrieben und ist jederzeit einsehbar zu dokumentieren. AnmerkungenIdee dieses Antrags ist es, der auf der zweiten Landesmitgliederversammlung 2012 (LMVB 2012.2) beschlossenen "Geschäftsordnung für Plattformen zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin" (X018) auf Bezirksebene eine eigene Geschäftsordnung dauerhaft entgegenzustellen und den X018 somit auf Gebietsebene unwirksam werden zu lassen. Grundlegendes für die Annahme, dass eine eigene GO den X018 des Landesverbandes aushebeln kann, steht in unserer Landessatzung:
Dieser Antrag ergänzt den Antrag: "Feststellung, dass das Bezirksliquid keiner Geschäftsordnung (GO) folgt" in der Weise, dass, sofern dieser abgelehnt und so dem X018 indirekt eine Wirksamkeit im Bezirk zugebilligt würde, der Bezirk eine eigene GO fürs Liquid erhielte. KonkurrenzanträgeFeststellung, dass das Bezirksliquid keiner Geschäftsordnung (GO) folgt Ergebniszurückgezogen |