BE:Friedrichshain-Kreuzberg/BVV/Ausschüsse/SozBüD

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Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste (SozBüd)

Beratungsstellen / Interessenvertretungen

Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket für ALG II empfangende Eltern

Voraussetzung für die Inanspruchnahme

  • gesonderte Antragstellung bei der aktenführenden Stelle durch die leistungsberechtigten Personen.
  • Wie sieht der Antrag aus? Link: Informationsseite der Senatsverwaltung

Teilleistungen

Differenzierung zwischen sieben Teilleistungen für den Personenkreis nach dem SGB II, bei denen die fachlichen Vorraussetzungen für die Inanspruchnahme geprüft werden.

  1. eintägige Schul- und Kitaausflüge ( Zuständig für Prüfung und Leistungserbringung: Schulen/Kitas)
  2. ergänzende angemessene Lernförderung (Schule bestätigt Förderbedarf zur Erreichung des Lernziels)( Zuständig für Prüfung und Leistungserbringung: Schulen/Kitas)
  3. gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (1 Euro pro Essen in Schulen, 20 Euro Pauschales für Kitas)( Zuständig für Prüfung und Leistungserbringung: Schulen/Kitas)
  4. mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (fachliche Prüfung und Leistungsgewährung durch das zuständige Jobcenter)
  5. Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (fachliche Prüfung und Leistungsgewährung durch das zuständige Jobcenter)
  6. Schülerbeförderung (fachliche Prüfung und Leistungsgewährung durch das zuständige Jobcenter)
  7. soziale und kulturelle Teilhabe (Kultur, Sport, Freizeit) (fachliche Prüfung und Leistungsgewährung durch das zuständige Jobcenter)
  • 1.-3.: Schulen/Kitas sind zuständig für Prüfung und Leistungserbringung
  • 2.-7.: fachliche Prüfung und Leistungsgewährung durch das zuständige Jobcenter

Begründung der Verantwortungsszuweisung: Schulen, Kitas: Zur Nutzung bereits vorhandener kommunaler Strukturen in den Fachbehörden sowie zur Verwaltungsvereinfachung

  • Wissen die Schulen, Kitas von ihrem Glück, dass sie die Gelderausgabe übernehmen und wissen es die Eltern?
  • Wie sehen die Formulare für z.B. 3 aus. Bürokratieaufwand? Kosten der Bearbeitung der Anträge?

Ablauf

Jobcenter:

  • Prüfung der leistungsrechtlichen Voraussetzungen dem Grunde nach (Zugehörigkeit zum Rechtskreis des SGB II und Hilfebedürftigkeit) Vorlage entsprechender Nachweise
  • für alle sieben Teilleistungen Prüfung (bei jedem Antrag wieder? Reicht einmal abgeben? Bekommt man eine Empfangsbestätigung?)