BE:Finanzen/Spenden
- Spenden an politische Parteien sind Sonderausgaben und mindern direkt deine Steuerlast
- auch Mitgliedsbeiträge werden als solche Sonderausgaben berücksichtigt
- bei Spenden bis 200 EUR reicht ein einfacher Nachweis (z.B. PC-Ausdruck bei Onlinebanking oder Kontoauszug) dies gilt pro Einzelspende
- ab einem Jahresbetrag von 200 EUR versenden wir eine Zuwendungsbestätigung (§ 50 Abs. 1 EStDV) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck
- der Versand der Zuwendungsbestätigung erfolgt im Feb./März des Folgejahres
- Spenden bleiben zu 100 % bei der einnehmenden Gliederung, also beim Landesverband Berlin
- sie werden, wenn ein Zweck angegeben, dem jeweiligen Zweck/Budget „zugeführt“
- Spendenzweck kann zum Beispiel LV Berlin, Flyer Wahlkampf oder Wahlkampf 2017 sein
Mehr zum Thema Spenden erfährst du hier: BE:Finanzen/Spenden
Bei Spenden bis 200 Euro reicht ein einfacher Nachweis
Sebastian Freibeuter möchte die Piratenpartei Deutschland unterstützen und überweist per Online-Banking eine Spende in Höhe von 150 Euro.
Er weiß: Bei Zuwendungen bis 200 Euro reicht ein "vereinfachter Nachweis", beispielsweise ein PC-Ausdruck der Buchungsbestätigung. Doch wie geht das? Hier verraten wir es dir.
Mit seiner Spende bleibt Sebastian unter der Grenze von 200 Euro. Deshalb braucht er auch keine Zuwendungsbestätigung – also keinen schriftlichen Nachweis über die Spendensumme – der Piratenpartei Deutschland. Ein so genannter vereinfachter Nachweis, zum Beispiel eine Buchungsbestätigung der Überweisung, reicht aus. Der Betrag von 200 Euro gilt übrigens für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden. Sebastian könnte also auch für eine zweite Spende in Höhe von 100 Euro einen vereinfachten Nachweis erbringen.
Eine Buchungsbestätigung ausdrucken
Nachdem Sebastian seine Überweisung an die Piratenpartei Dutschland online abgesendet hat, bestätigt seine Bank die Annahme des Auftrags. Diese Bestätigungsseite muss er für das Finanzamt ausdrucken. Sebastian achtet darauf, dass sein Name und seine Kontonummer, der Name und die Bankverbindung des Empfängers, der Betrag und der Buchungstag auf der Bestätigungsseite zu sehen sind.
UNSER TIPP:
Deine Bank hat keine Druckfunktion für die Bestätigungsseite eingerichtet? Kein Problem!
Mit einfachen Mitteln kannst du dir die Bestätigungsseite selbst ausdrucken.
Und so geht’s mit Windows: Auf deiner Tastatur findest du oben rechts die Taste "Druck". Wenn du diese Taste einmal drückst, macht dein Rechner ein Foto deines Bildschirms. Öffne nun ein Bildbearbeitungsprogramm wie beispielsweise "Paint" oder das Schreibprogramm "Word" und fügen Sie das Foto durch drücken der Tasten "STRG und V" oder mit der rechten Maustaste "Einfügen" ein. Jetzt kannst du die Bestätigungsseite ausdrucken.
Und so geht’s mit einem Mac: Als Mac-Nutzer drückst du für ein Bildschirmfoto die Tastenkombination cmd + shift + 3. Dein Computer speichert das Bild direkt auf deinem Schreibtisch. Du kannst es durch Anklicken öffnen und ausdrucken.
Und so geht’s mit Linux: Ich denke du weißt wie es geht.
Kontoauszug wird als Nachweis ebenfalls akzeptiert
Wenn du kein Online-Banking machst oder die Spende als Lastschrift eingezogen wird, kannst du als Nachweis auch eine Kopie des Kontoauszugs vorlegen. Denke daran, Angaben zu schwärzen, die nichts mit der Spende zu tun haben. Auf dem Kontoauszug müssen nur dein Name und deine Kontonummer, sowie Name und Kontonummer des Spendenempfängers, also der Piratenpartei Deutschland, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein.
Spenden und Mitgliedsbeiträge sind Sonderausgaben
Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien fallen in den Bereich der speziellen Sonderausgaben. Spenden an gemeinnützige Vereine und Organisationen zieht das Finanzamt von deinem Einkommen ab und nur für das so geminderte Einkommen werden Steuern fällig. Nicht so bei Spenden an politische Parteien, denn hier greift § 34g EStG. Das Finanzamt halbiert den von dir gespendeten Betrag und zieht in direkt von der Steuer ab. Spenden und Mitgliedsbeiträge an die Piratenpartei Deutschland sind also eine größere Steuererleichterung für dich. Beachte dabei aber die Höchstgrenze. Was diese bedeutet und wie du diese berechnen kannst, erklärt unser FAQ.