BE:Beschlussantrag Zweierbeschluss/2017-01-06/01
Antrag
Einladung AV Charlottenburg Wilmersdorf |
NR: 2017-01-06/01 |
- Text
- Der Vorstand der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Berlin, lädt hiermit zur Aufstellungsversammlung zur Wahl eines Direktkandidaten beliebigen Geschlechts für den Wahlkreis 80 "Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf" zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages ein.
Die Aufstellungsversammlung findet statt
am 29.01.2017 um 14.30 Uhr.
Die Akkreditierung beginnt ab 14.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Wilma 163
Wilmersdorfer Straße 163, 10585 Berlin
Bus M45 oder U-Bahn bis: U-Bahnhof Richard-Wagner-Platz; ca. 2 Min. Fußweg; barrierefrei,behindertengerechtes WC
Die Veranstaltung wird voraussichtlich 3 Stunden dauern.
Getränke und Verpflegung bitte mitbringen, da nur wenig vorhanden
Stimmberechtigt ist jedes Parteimitglied, das zum Zeitpunkt der Versammlung bei einer Bundestagswahl im Wahlkreis wählen dürfte. Bewerben können sich alle, die bei der Bundestagswahl wahlberechtigt sind, in keiner Partei außer der Piratenpartei Mitglied sind, und sich in keinem anderen Wahlkreis bewerben.
Zur Feststellung des Stimmrechts ist die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung unabdinglich erforderlich.
Vorläufige Tagesordnung
1. Begrüßung, Organisatorisches
2. Wahl der Versammlungsämter (Wahlleitung, Protokoll, etc)
3. Hinweise der Versammlungsleitung
4. Beschluss der Tages- und Geschäftsordnung
5. Beschluss der Wahlordnung
6. Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen
7. Vorstellung derer, die sich bewerben, und ihrer Programme
8. Frage an die Aufstellungsversammlung: Soll eine der kandidierenden Personen gewählt werden?
9. Wahl des Wahlkreisbewerbers beliebigen Geschlechts
10. Wahl einer Vertrauensperson und einer stellvertretenden Vertrauensperson
Bewerber werden gebeten, eine Wählbarkeitsbescheinigung vorzulegen, sowie eine eidesstattliche Versicherung, dass sie keiner anderen Partei angehören, als der Piratenpartei, oder aber parteilos sind.
Die Wählbarkeitbescheinigung gibt es beim Wahlamt: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/buergerdienste/wahlamt.html , nicht beim Bürgeramt! Am besten ist es, dort vorher anzurufen und Termin zu machen.
Wichtiger Hinweis: Der Bundestagswahlkreis 80 mit dem Namen „Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf“ ist nicht zu 100% deckungsgleich mit dem Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Ein Teil des Bezirks liegt im Bundestagswahlkreis 78 mit dem Namen „Berlin-Spandau – Charlottenburg Nord“. Diese Einladung wird aber aus technischen Gründen an alle im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wohnhaften Piraten verschickt. Solltest du dir nicht sicher sein, in welchem Wahlkreis du stimmberechtigt bist, kannst du es hier überprüfen: http://www.wahlen-berlin.de/wahlen/BU2013/Wahlkreissuche/Wahlkreis.asp?sel1=2155&sel2=1075
Bundeswahlgesetz § 22
(1) In jedem Kreiswahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als erste unterzeichnet hat, als Vertrauensperson, und diejenige, die als zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson.
(2) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Kreiswahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.
(3) Die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Kreiswahlvorschlages an den Kreiswahlleiter abberufen und durch andere ersetzt werden.
Zur Frage, ob man jetzt schon die Direktkandidaten wählen oder ob erst ein noch zu beschließendes Gesetz abwarten soll bzw. ob durch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ein neues Wahlgesetz beschlossen wurde, möchte ich auf § 21 BWahlG hinweisen.
(3) Die Bewerber/in und die Vertreter/innen für die Vertreterversammlungen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jede/r stimmberechtigte Teilnehmer/in der Versammlung ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Die Wahlen dürfen frühestens 32 Monate, für die Vertreterinnenversammlungen frühestens 29 Monate nach Beginn der Wahlperiode des Deutschen Bundestages stattfinden; dies gilt nicht, wenn die Wahlperiode vorzeitig endet.
Wenn 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode die Wahl der Direktkandidatin stattfinden darf, würde auch eine Neuregelung des Bundeswahlgesetzes nichts ändern. Es wäre unverhältnismäßig, die Wahlen dann zu wiederholen. - Begründung
- Es ist Bundestagswahl und wir wollen teilnehmen.
- LiquidFeedback
- (Link zur LiquidFeedback Initiative)
- Antragsteller
- Angelika 1984 (Diskussion) 18:17, 6. Jan. 2017 (CET)
- Ergebnis
- angenommen
- Dafür
- Harmonie (Diskussion) 10:52, 7. Jan. 2017 (CET)
(Liste von Namen)
FJ 12:04, 7. Jan. 2017 (CET) - Dagegen
- (Liste von Namen)
- Enthaltung
- (Liste von Namen)
- Redebedarf
- (Liste von Namen)
- Umsetzungsverantwortlich
- -