BE:Beschlussantrag Umlaufbeschluss/2017-05-19/01

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Antrag

Bearbeitung von Beitragsminderungen durch SG Mitgliederbetreuung

NR: 2017-05-19/01
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Text
Antrag: Der Landesvorstand Berlin möge beschließen, dass bei der Bundesmitgliederverwaltung eingehende Anträge auf Beitragsminderung auch von der SG Mitgliederbetreuung entschieden werden dürfen. Sonderfälle (längerfristige, unklare o. rückwirkende Minderungen etc.) werden weiterhin an die jeweilgen Landesverbände weitergeleitet.
Begründung
Seit dem Bundesparteitag 2017.1 liegt die Zuständigkeit für eingehende Minderungsanträge beim jeweilgen Landesvorstand, sofern die Landessatzung nichts anderes regelt. Anträge, die in der Bundesmitgliederverwaltung eingehen, werden von der SG Mitgliederbetreuung an die jeweilige Landesmitgliederverwaltung weitergeleitet, damit dort über den Antrag entschieden und der Vermerk im CRM gemacht werden kann. Da in den meisten Fällen die Minderung ohne Anforderungen von Belegen etc. genehmigt wird, kann man sich diesen Schritt auch sparen, und so eine schnellere Bearbeitung für das Mitglied erfolgen. Ähnlich wie schon bei Austritten oder Änderungen der Adresse kann die zuständige Landesmitgliederverwaltung in BCC gesetzt werden, und wird so über die postiven Entscheidungen informiert.
LiquidFeedback
(Link zur LiquidFeedback Initiative)
Antragsteller
Tomas Knoblich (Generalsekretär Bund)
Ergebnis
angenommen
Dafür

Philipp Z. (Diskussion) 00:43, 23. Mai 2017 (CEST)
Harmonie (Diskussion) 10:54, 19. Mai 2017 (CEST)
mikklomania (Diskussion) 11:24, 19. Mai 2017 (CEST)
FJ
HaJoWei (Diskussion) 21:16, 20. Mai 2017 (CEST)
Dagegen
(Liste von Namen)
Enthaltung
Zierling (Aljoscha) (Diskussion) 22:42, 22. Mai 2017 (CEST)
Redebedarf
(Liste von Namen)
Umsetzungsverantwortlich
-
Link zum Beschlussantrag
[[{{{Link}}}]]
Link zum Protokoll
[[{{{Protokoll}}}]]

Hallo: 19/01



Diskussion / Protokoll