BE:Beschlussantrag Umlaufbeschluss/2015-08-11/01

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Antrag

Anfrage nach §15 IFG der Berliner Satzung zur Aussetzung der SMVB

NR: 2015-08-11/01
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Text

Dies ist Antrag auf Auskunft nach §15 IFG der Berliner Satzung für folgenden Fragenkatalog. Der Landesvorstand möge diese bis spätestens 20.08. sowohl den Antragsteller beantworten, als auch an geeigneter Stelle öffentlich zugänglich machen.

Grund ist, die inhaltich mangelnde Begründung und nicht klargestellte Verletzung der Vorstandskompetenz in Form der "Aussetzung" der Ständigen Mitgliederversammlung, obwohl diese keine 24 Std vorher eine Ausetzung auf Antrag an die Versammlung selbst abgelehnt hat.

https://web.archive.org/web/20150807150654/https://smvb.net/lf/initiative/show/126.html

Der Vorstand hat hiermit nicht nur einen Beschluss einer Mitgliederversammlung ignoriert, er hat sich über seine Kompetenzen hinweg gesetzt und konnte dies nicht einmal vernünftig begründen.

http://berlin.piratenpartei.de/allgemein/aussetzung-der-smvb/

Zitat - Wir können nicht sicherstellen, dass alle Mitglieder ihren satzungsgemäßen Rechten nach Beteiligung nachkommen können

1.1) Welche Satzungsgemäßen Einschränkungen lagen zum Zeitpunkt der Beurteilung vor?

1.2) Wieviele Mitglieder haben dem Landesvorstand gegenüber eine Einschränkung geltend gemacht?

1.3) Um welche Einschränkungen handelte es sich genau?

1.4) Welchen unmittelbaren und schweren Schaden galt es abzuwenden?

1.5) Welche betriebstechnischen Einschränkungen lagen vor?

1.6) Warum wurde die gewählte Versammlungsleitung nicht über eine Aussetzung informiert?

1.7) Seit wann und in welchem Umfang hat der Landesvorstand über diese Thematik kommuniziert? Diese Kommunikation soll mit Beantwortung dieser Fragen veröffentlicht werden.

1.8) Welche externen Fachkentnisse wurden sich hierzu eingeholt?

1.10 Gab es vom Dienstleister Kommunikation, dass ein reibungsloser Betrieb derzeit nicht gewährleistet werden kann?

1.11) Gab es von den Teilnehmern der SMVB Kommunikation, dass ein reibungsloser Ablauf derzeit nicht gewährleistet ist?

1.12) Woher stammt die Einschätzung, PartG §10 Abs.2 wäre verletzt?

PartG §10 Abs.2 sagt

(2) Die Mitglieder der Partei und die Vertreter in den Parteiorganen haben gleiches Stimmrecht. Die Ausübung des Stimmrechts kann nach näherer Bestimmung der Satzung davon abhängig gemacht werden, daß das Mitglied seine Beitragspflicht erfüllt hat. Das Mitglied ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt.

2.1) Welche Gründe liegen vor, dass ein gleiches Stimmrecht der Teilnehmer an der SMVB nicht gewährleistet ist?

2.2) Kann die Beitragspflicht der Mitglieder weiter überprüft werden? Kann die Beitagsschuld der Teilnehmer an der SMVB weiter überprüft werden? Wenn nein, warum nicht?

2.3) Können Mitglieder und Teilnehmer der SMVB weiterhin sofort austreten? Wenn nein, warum nicht?

Zitat - "bis zur vollen Funktionsfähigkeit aussetzen."

Der Vorstand war bis Juni 2015 in der Lage mehr als 140 Akkreditierungen vorzunehmen und mehr als 100 Mitgliedern Zugang zur SMVB bereitzustellen.

2.4) Welche Einschränkungen der Funktionsfähigkeit liegen vor?

Zitat - Dazu kommen noch diverse ungelöste Probleme vom Crash im Februar.

2.5) Das Problem wurde identifiziert und hat sich nicht wiederholt. Was genau ist mit Crash gemeint? Welche ungelösten Probleme liegen hierzu noch vor?

2.6) Auf welche Einschätzung stützt sich die Meinung des Vorstands, dass dies ein ausschlaggebender Grund, immerhin steht er im Blog, für eine Abschaltung wäre?

Zitat - Unterlagen wie z.B. die Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung müssen überprüft werden.

3.1) Das mag stimmen. Rechtfertigt jedoch keine Aussetzung. Wieso wird dies hier verargumentiert, wenn es kein valider Grund für eine Unterbrechung einer Mitlgliederversammlung darstellt?

3.2) Weshalb ist der Vorstand der Meinung, dass für die Prüfung von vertraglichen Gegenständen, die Versammlung ausgesetzt werden muss.

Zitat - Die Verbindung zum CRM System mittels CSV-Dateien kann zZ. nicht bearbeitet werden, dieses soll durch

3.3) Eine automatisierte Schnittstelle gab es bisher nicht. Mitgliederverwaltung hat die Teilnemerdaten bisher jedoch manuell pflegen können. Weshalb sieht sich der Landesvorstand nicht in der Lage, dies weiterhin zu tun?

3.4) Fehlt dem Vorstand das nötige Wissen zur Ausführung und wie gedenkt er dieses Wissen zu schließen?

Dieser vorgeschobenen Grund rechfertigt ebenfalls keine Aussetzung.

4.1) Wo wurde die Beauftragung ausgeschrieben?

4.2) Wieviele Bewerber gab es für die Ausschreibung?

4.3) Wenn nicht ausgeschrieben wurde, wie erfolgte der Vergabeprozess?

4.4) Haben sich Landesvorstand Liquid Democracy, Versammlungsleitung und Kandidaten vorher besprechen können?

Zitat - dieser braucht Zeit sich einzuarbeiten.

4.5) Durch wen und wie erfolgt die Einarbeitung?

4.6) Ist der Vorstand der Ansicht, dass eine Einarbeitung nicht parallel zum Betrieb erfolgen muss, sondern eine Fortsetzung der SMVB nur nach erfolgter Einarbeitung geschehen kann?

4.7) Bis wann ist das dann abgeschlossen?

Dieser vorgeschobenen Grund rechfertigt ebenfalls keine Aussetzung.

5.1) Welches technische Mittel wurde zur Aussetzung angewandt?

5.2) Laufen derzeitige Anträge, Abstimungen und Initiativen weiter? Teilnehmer erhalten weiterhin Benachrichtigungen über neuen Status von Initativen.

5.3) Liegt das Back-Up des letzen Zeitpunkts vor Aussetzung vor, so dass eine Rücksetzung auf diesen Stand erfolgen kann?

Bonusfrage

6.1) Wieso ist der Umlaufbeschluss http://wiki.piratenpartei.de/BE:Beschlussantrag_Umlaufbeschluss/2015-06-16/01 Aktualisierung der Beschlusslage immer noch nicht umgesetzt?

Begründung
Das hier: http://berlin.piratenpartei.de/allgemein/aussetzung-der-smvb/ erklärt gar nichts. Ich erwarte kompetente und faktisch belegte Auskunft, warum ich in meinen Mitgliedsrechten eingeschränkt werde.

Ich möchte noch erwähnen, dass ich bei Ablehnung von §15 Abs.4 Gebrauch machen werde. Eine ablehnende Entscheidung ist zu begründen und kann durch Beschluss der zuständigen Mitgliederversammlung aufgehoben werden.

LiquidFeedback
(Link zur LiquidFeedback Initiative)
Antragsteller
Spreekaribik (Diskussion) 13:32, 11. Aug. 2015 (CEST)
Ergebnis
abgelehnt
Dafür
Lothar und Petra
Dagegen
Mirco (Diskussion) 14:34, 11. Aug. 2015 (CEST) - FJ, Simon, Therese, Jez, Achim, Bruno
Enthaltung
(Liste von Namen)
Redebedarf
(Liste von Namen)

Umsetzungsverantwortlich
Der Landesvorstand
Link zum Beschlussantrag
[[{{{Link}}}]]
Link zum Protokoll
[[{{{Protokoll}}}]]

Hallo: 11/01



Diskussion / Protokoll

Hier die Antworten von Mirco vom 27.03.2016 dazu

Dies ist Antrag auf Auskunft nach §15 IFG der Berliner Satzung für folgenden Fragenkatalog. Der Landesvorstand möge diese bis spätestens 20.08.2015 sowohl den Antragsteller beantworten, als auch an geeigneter Stelle öffentlich zugänglich machen. Grund ist, die inhaltlich mangelnde Begründung und nicht klargestellte Verletzung der Vorstandskompetenz in Form der "Aussetzung" der Ständigen Mitgliederversammlung, obwohl diese keine 24 Std vorher eine Aussetzung auf Antrag an die Versammlung selbst abgelehnt hat.

https://web.archive.org/web/20150807150654/https://smvb.net/lf/initiative/show/126.html Der Vorstand hat hiermit nicht nur einen Beschluss einer Mitgliederversammlung ignoriert, er hat sich über seine Kompetenzen hinweg gesetzt und konnte dies nicht einmal vernünftig begründen. http://berlin.piratenpartei.de/allgemein/aussetzung-der-smvb/ Zitat - Wir können nicht sicherstellen, dass alle Mitglieder ihren satzungsgemäßen Rechten nach Beteiligung nachkommen können

1.1) Welche Satzungsgemäßen Einschränkungen lagen zum Zeitpunkt der Beurteilung vor? Wenn nicht alle Mitglieder bei der SMV mitmachen können, da zB der Datenabgleich mit der Mitglieder DB nicht gelöst ist, dann kann dieses als Satzungsgemäßen Einschränkungen aufgefasst werden.

1.2) Wieviele Mitglieder haben dem Landesvorstand gegenüber eine Einschränkung geltend gemacht? Wir gaben darüber nicht Buch geführt, es waren ca. 5.

1.3) Um welche Einschränkungen handelte es sich genau? Die können an der SMVB nicht oder nur zeitweise Teilnehmen, obwohl zu dem Zeitpunkt sie Mitglieder waren.

1.4) Welchen unmittelbaren und schweren Schaden galt es abzuwenden? Dieses ist nicht öffentlich und dem Antragsteller bekannt.

1.5) Welche betriebstechnischen Einschränkungen lagen vor? Nicht alle nötigen Zugänge waren vorhanden, wir haben dieses ausführlich beschrieben und in einer Fragestunde ausführlich beschrieben. Auch gab es bei der Hostig Firma Ontopica Probeme.

1.6) Warum wurde die gewählte Versammlungsleitung nicht über eine Aussetzung informiert? Diese Frage ist seltsam, unseres wissen wurde die ganze Welt informiert das die SMVB angeschaltet werden muss.

1.7) Seit wann und in welchem Umfang hat der Landesvorstand über diese Thematik kommuniziert? Diese Kommunikation soll mit Beantwortung dieser Fragen veröffentlicht werden. Sobald der LaVo davon Kenntnis hatte, nach dem Rücktritt des Antragstellers sind diese Themen Überhaut auf den Tisch gekommen. Der Antragsteller hätte den Vorstand über die Problematik selber sehr viel früher informieren können.

1.8) Welche externen Fachkentnisse wurden sich hierzu eingeholt? Es wurden Datenschützer und auch IT-Unternehmensberater in der Piratenpartei hinzugezogen. Auch das ist alles bekannt und von diesen sind auch Artikel dazu veröffentlicht worden.

1.10 Gab es vom Dienstleister Kommunikation, dass ein reibungsloser Betrieb derzeit nicht gewährleistet werden kann? Ja, telefonisch und auch als Termin in Berlin beim LaVo. Auch wurde das unter Zeugen veranstaltet und protokolliert.

1.11) Gab es von den Teilnehmern der SMVB Kommunikation, dass ein reibungsloser Ablauf derzeit nicht gewährleistet ist? Ja vereinzelt. Das war allerdings nicht der entscheidende Punkt.

1.12) Woher stammt die Einschätzung, PartG §10 Abs.2 wäre verletzt? PartG §10 Abs.2 sagt (2) Die Mitglieder der Partei und die Vertreter in den Parteiorganen haben gleiches Stimmrecht. Die Ausübung des Stimmrechts kann nach näherer Bestimmung der Satzung davon abhängig gemacht werden, daß das Mitglied seine Beitragspflicht erfüllt hat. Das Mitglied ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt. Wir halten, nach eingehender Prüfung und vieler Gespräche, die Akkreditierung für unnötig und sogar dem PartG widersprechend. Das war jedoch kein Grund die SMVB abzuschalten, sondern nur ein Verbesserungsvorschlag für die Zukunft. Die Idee dieser Einschätzung ist gemeinsam mit allen Beteiligten enstanden.

2.1) Welche Gründe liegen vor, dass ein gleiches Stimmrecht der Teilnehmer an der SMVB nicht gewährleistet ist? Wir sind der Meinung, dass nicht alle Mitglieder sich bei einer Akkreditierung öffentlich zur Schau stellen möchten und manche Mitglieder dieses auch nicht können, zB weil sie behindert sind. Parteimitglieder haben wie im PartG beschrieben ist per se Stimmrecht, das muss auch für eine SMV gelten.

2.2) Kann die Beitragspflicht der Mitglieder weiter überprüft werden? Kann die Beitagsschuld der Teilnehmer an der SMVB weiter überprüft werden? Wenn nein, warum nicht? Wir verstehen diese Frage nicht!

2.3) Können Mitglieder und Teilnehmer der SMVB weiterhin sofort austreten? Wenn nein, warum nicht? Zitat - "bis zur vollen Funktionsfähigkeit aussetzen." Wir denken Ja! Der Vorstand war bis Juni 2015 in der Lage mehr als 140 Akkreditierungen vorzunehmen und mehr als 100 Mitgliedern Zugang zur SMVB bereitzustellen.

2.4) Welche Einschränkungen der Funktionsfähigkeit liegen vor? Zitat - Dazu kommen noch diverse ungelöste Probleme vom Crash im Februar. Siehe oben, dieses ist erschöpfen beschrieben worden.

2.5) Das Problem wurde identifiziert und hat sich nicht wiederholt. Was genau ist mit Crash gemeint? Welche ungelösten Probleme liegen hierzu noch vor? Der Antragsteller weiß selber von den Problemen, hat diese selber mit verursacht und bearbeitet. Nach einem Absturz kam es zu Inkonsistenzen die nur durch das einspielen eines Backups repariert werden konnten, damit waren allerdings Daten verloren gegangen. Es wären also weitere Arbeiten nötig gewesen, diese Fehler in der DB richtig zustellen. Auch dieses wurde ausführlich Diskutiert, auch in den Mailinglisten. Leider hat das LqFb System keine für solche Fälle vorgesehenen Techniken wie z.B. das s.g. redo log shipping.

2.6) Auf welche Einschätzung stützt sich die Meinung des Vorstands, dass dies ein ausschlaggebender Grund, immerhin steht er im Blog, für eine Abschaltung wäre? Zitat - Unterlagen wie z.B. die Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung müssen überprüft werden.

3.1) Das mag stimmen. Rechtfertigt jedoch keine Aussetzung. Wieso wird dies hier verargumentiert, wenn es kein valider Grund für eine Unterbrechung einer Mitlgliederversammlung darstellt? Hier ist die Einschätzung des Antragstellers falsch. Besonders die fehlende

Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung ist ein sehr wichtiger Grund und entscheidend für die Abschaltung. Besonders auch der Umstand das man die hätte nicht Nachreichen können, da Ontopica zu diesem Zeitpunkt dieses nicht mehr wollte.

3.2) Weshalb ist der Vorstand der Meinung, dass für die Prüfung von vertraglichen Gegenständen, die Versammlung ausgesetzt werden muss. Zitat - Die Verbindung zum CRM System mittels CSV-Dateien kann zZ. nicht bearbeitet werden, dieses soll durch Diese Frage ist nur eine Wiederholung von bereits beschriebenen.

3.3) Eine automatisierte Schnittstelle gab es bisher nicht. Mitgliederverwaltung hat die Teilnemerdaten bisher jedoch manuell pflegen können. Weshalb sieht sich der Landesvorstand nicht in der Lage, dies weiterhin zu tun? Ja, der Import von csv Dateien war nicht gerade einfach und praktikabel. Wir hätten uns eine direkter Schnittstelle gewünscht und vor allem eine, bei der Fehler nicht einfach übernommen werden. Wir waren insbesondere nicht in der Lage dieses unsere Bürokraft zu übertragen. Also die Schnittstelle mittels csv Dateien war einfach viel zu kompliziert.

3.4) Fehlt dem Vorstand das nötige Wissen zur Ausführung und wie gedenkt er dieses Wissen zu schließen? Dieser vorgeschobenen Grund rechfertigt ebenfalls keine Aussetzung. Das war auch kein direkter Grund, sonder sozusagen ein Zusätzlicher. Denn es führte dazu das einige Mitglieder ausgeschlossen wurden, was auch dem Antragsteller bekannt war.

4.1) Wo wurde die Beauftragung ausgeschrieben? Welche?

4.2) Wieviele Bewerber gab es für die Ausschreibung? -

4.3) Wenn nicht ausgeschrieben wurde, wie erfolgte der Vergabeprozess? Von was?

4.4) Haben sich Landesvorstand Liquid Democracy, Versammlungsleitung und Kandidaten vorher besprechen können? Zitat - dieser braucht Zeit sich einzuarbeiten.

Ja.

4.5) Durch wen und wie erfolgt die Einarbeitung? Welche Einarbeitung in was? 4.6) Ist der Vorstand der Ansicht, dass eine Einarbeitung nicht parallel zum Betrieb erfolgen muss, sondern eine Fortsetzung der SMVB nur nach erfolgter Einarbeitung geschehen kann? Die Betreiber einer SMV müssen vorher genau wissen was zu tun ist, das gilt für die Admins, Hoster und auch für die Versammlungsleitung.

4.7) Bis wann ist das dann abgeschlossen? Dieser vorgeschobenen Grund rechtfertigt ebenfalls keine Aussetzung. Das ist so auch nie gesagt worden.

5.1) Welches technische Mittel wurde zur Aussetzung angewandt? Das System (die Applikation) wurde runter gefahren und durch eine Zugangskontrolle gesperrt. Wir hatten ja anfangs vor, die SMVB schnell wieder anzufahren, nur kam es dann nicht mehr dazu, weil immer mehr Gründe dagegen sprachen.

5.2) Laufen derzeitige Anträge, Abstimmungen und Initiativen weiter? Teilnehmer erhalten weiterhin Benachrichtigungen über neuen Status von Initativen.

Das Problem sollte mittlerweile nicht mehr bestehen.

5.3) Liegt das Back-Up des letzen Zeitpunkts vor Aussetzung vor, so dass eine Rücksetzung auf diesen Stand erfolgen kann?

Ja!

Bonusfrage 6.1) Wieso ist der Umlaufbeschluss http://wiki.piratenpartei.de/BE:Beschlussantrag_Umlaufbeschluss/2015-06-16/01 Aktualisierung der Beschlusslage immer noch nicht umgesetzt?

Auch die Versammlung kann den Vorstand nicht verpflichten gegen Gesetzte zu verstoßen. Auch war Ontopica nicht mehr bereit das System weiter zu betreiben, da kein Personal mehr vorhanden ist. Somit kann nur die Piratenpartei diese Aufgaben übernehmen. Bei der letzen LMVB wurde dann alles noch komplizierter, da die angenommenen Anträge zum Thema SMVB nicht gerade hilfreich sind. Der aktuelle Vorstand ht zZ kein Personal dieses Thema weiter voranzutreiben. Es fehlen Leute die das SMVB Backup (oder VM Image) auf einen gehosteten Server spielen könnten. Es fehlt auch eine Beauftragung dafür. Auch wenn es mittlerweile von der Platform Brandenburg die Eerkenntnist gibt, dass der Hoster nicht zwangsläufig auch der Software, oder Applikations Hoster sein muss. Das heißt, man kann die SMVB auf einen Server laufen lassen, die Applikation SMVB jedoch von der Piratenpartei betreiben lassen. Das macht dann eine ADVV ünnötig, da der Hoster nur den Server als Hardware beleibt, die Applikation aber bei der PP bleibt.