BE:Beschlussantrag Umlaufbeschluss/2012-11-11/02

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Antrag

Entscheidungen über Liquidfeedback mit Klarnamenszwang sachlich und verantwortungsvoll fällen

NR: 2012-11-11/02
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Text
Der Landesvorstand der Piratenpartei Berlin möge sämtliche Entscheidungen zu einem Pankower LiquidFeedback mit eventuellem Klarnamenszwang erst nach Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin zu dieser von Enno Park vorgebrachten Initiative fällen. Die Regel für Anträge dieser Thematik soll zukünftig sein: Keine Entscheidungen zu einem Klarnamensliquid ohne aktuelles Datenschutzgutachten bzw. Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten der Stadt Berlin.
Begründung
Entscheidungen in dieser Angelegenheit sind, gerade in Zusammenhang mit der damit verbundenen öffentlichen Wirkung, von solcher Wichtigkeit und Brisanz, dass der Vorstand der Piratenpartei Berlin, dessen Mitglieder in ihrer Gesamtheit anderen Professionen als dem Datenschutz nachgehen, solche Entscheidungen nicht ohne Zuhilfenahme professioneller Gutachten bzw. Stellungnahmen fällen können. Sich hier allen auf subjektiv gefärbte Wissensbekundungen der jeweiligen Antragsteller oder private Einschätzungen der Sachlage zu verlassen, wäre grob fahrlässig. Denn es gilt, unabhängig von den Befindlichkeiten einzelner Antragsteller, vorausschauend Schaden an der Piratenpartei abzuhalten und eine Beschädigung ihres öffentlichem Images zu vermeiden.
LiquidFeedback
(Link zur LiquidFeedback Initiative)
Antragsteller
Edmund Piper 17:00, 11. Nov. 2012 (CEST)
Ergebnis
abgelehnt
Dafür
(Liste von Namen)
Dagegen
Zweifeln 06:38, 14. Nov. 2012 (CET) -- Benny 07:23, 14. Nov. 2012 (CET) Manuel 15:36, 14. Nov. 2012 (CET), GA 15:55, 14. Nov. 2012 (CET)
Enthaltung
(Liste von Namen)
Umsetzungsverantwortlich
-
Link zum Beschlussantrag
[[{{{Link}}}]]
Link zum Protokoll
[[{{{Protokoll}}}]]

Hallo: 11/02