BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Programmantrag - 038

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2012.2. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P038

Einreichungsdatum

Antragstitel

WAV des Berliner Senats schafft Obdachlosigkeit

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Arbeit und Soziales

Antragstext

Die Piratenpartei möge das Thema soziale Wohnungsnot in Berlin als Wahlkampfthema aufnehmen. Im Speziellen sollen folgende Punkte konkret angegangen werden: 1.: Überarbeitung der WAV Berlin 2.: Wiederaufnahme der alten AV-Wohnen-Regelung, dass Mietsenkungsverfahren bei Alleinerziehenden mit mehr als zwei Kindern nicht angewendet werden dürfen. 3. Erweiterung der unter Punkt 2 genannten Regelungen auf Familien mit mehr als zwei Kindern. 4. Gesetzliche Verpflichtung größerer Wohnungs-Unternehmen, eine auf die gesamte BG-Anzahl umgelegte Quote in allen Bezirken ein geschütztes Wohnungsmarkt-Segment vorzuhalten und auch tatsächlich an Antragsberechtigte einkommensschwache Familien zu vermieten. 5. Einführung eines Sozialwohnbau-Programms durch landeseigene Mittel 6. Verhandlung des Berliner Senats, im brandenburger Umland Gemeinden durch Transferleistungen (Übernahme der 30% Eigenbeteiligungen der Gemeinden an den Transferleistungen)dazu zu annimieren, Wohnraum für einkommensschwache Berliner zu schaffen. 7. Bundespolitisch muss die Abschaffung der 30%igen Eigenbeteiligung der Kosten der Unterkunft durch die Gemeinden durchgesetzt werden, damit auch ländliche Gemeinden für ALG II Empfänger attraktiv werden und somit die Landflucht in die Ballungszentren abgeschwächt wird. Der Nebeneffekt für landlichen Gemeinden mit rückgängigen Einwohnerzahlen/Überalterung dürfte sich sehr schnell einstellen.

Antragsbegründung

Die am 01.05.2012 in Kraft getretene WAV, die die Mietobergrenzen für Bezieher von Transferleistungen nach SGB II und SGB XII regeln sollen, wurde vom Berliner Senat als Erhöhung der Mietzuschüsse über die übliche Presse den Berliner Bürgern verkauft. Das Gegenteil ist der Fall. Es wurde zwar der m²-Preis erhöht, aber dafür gleichzeitig rechtswidirg entgegen der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts die Wohnungsgröße limitiert. Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts stehen einer Person 50m² zu, für jede weiteres Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft kommen 15m² hinzu. Also bei einer 4 köpfigen Bedarfsgemeinschaft stünden demnach 95m² zu. Die aktuelle WAV erkennt einer 4 köpfigen Bedarfsgemeinschaft allerdings nur 85m² an, also eine rechtswidirge Unterdeckung von 10m². Das ist jedoch nicht der einzige handwerkliche Fehler der WAV. Die WAV wird für Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII angewendet. Im Zuge eines Normenkontrollverfahrens eines Betroffenen SGB XII Empfängers, dessen Verfahren per se abgelehnt wurde,vor dem Landessozialgericht in Potsdam wurde angemerkt, dass in diesem Landesgesetz die Anwendung auf SGB XII Empfänger explizit nicht erwähnt wurde. Es werden derzeit nach nicht verifizierten Quellen etwa 60.000 Bedarfsgemeinschaften der Stadt zur Senkung der Mietkosten durch die Jobcenter aufgefordert. Das bedeutet, wenn der Betroffene eine neue Wohnung im Rahmen der Angemessenheit finden muss, ist er verpflichtet, sowohl Wegzug wie auch Zuzug durch die Jobcenter genehmigen zu lassen. Für diese Genehmigung muss der Betroffene Daten vorlegen, die kaum ein Vermieter weiss. Er muss das Baujahr der Wohnung sowie die gesamte beheizbare Wohnfläche des gesamten Wohngebäudes schriftlich nachweisen. Dieses Procedere machen viele Vermieter nicht mit und deshalb haben viele Transfergeldempfänger keine Chance auf dem Wohnungsmarkt. Viele haben zusätzliche Hemmnisse, wie das Fehlen von Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen oder sie haben negative Schufa-Einträge. Auch ist das Procedere des Genehmigungsverfahrens ein Verwaltungsakt, der in der Verwaltungspraxis mehrere Tage oder Wochen in Anspruch nimmt. Hier hat der Betroffene das Nachsehen, da andere Bürger, die dieses Procedere nicht durchlaufen müssen, schneller zusagen können. Vor allem Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit Kindern sind extrem benachteiligt. Um bei dem Beispiel der vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft, gehen wir in diesem Fall von einem Alleinerziehenden mit drei schulpflichtigen Kindern im Bezirk Steglitz-Zehlendorf aus, so wird chronisch Kranken, älteren Menschen mit langer Wohndauer und Alleinerziehenden ein Mehrbedarf von 10% zuerkannt. Doch im Bezirk Steglitz-Zehlendorf oder in den Nachbarbezirken ist nach einer aktuellen Internetrecherche eine Wohnung mit 4 Zimmern im Rahmen der Angemssenheit nicht verfügbar. Lediglich in den östlichen Stadtgebieten Mahrzahn und Hellersdorf sind solche Wohnungen zu finden. Das bedeutet, die WAV ist dazu geeignet, Ghettos am östlichen Stadtrand zu bilden und westlichen (=teurere) Bezirke von einkommensschwachen Familien zu "säubern". Hier spielt ein Landesgesetz der Wohnungswirtschaft unmittelbar in die Hände. Ein Ausweichen ins brandenburger Umland ist auch nicht möglich, da durch rechtswidrige Verwaltungsauflagen (Beispiel Landkreis Teltow-Fläming: hier muss ein Zuzugswilliger zwei Vermiet-Angebote von zwei verschiedenen Vermietern im Rahmen der Angemessenhiet vorlegen) der Zuzug von Leistungsempfängern aus Berlin de facto unterbunden wird. Selbst in Potsdam ist eine neue Art von Sozialrassismus zu verzeichnen, in dem eine Immobilien-Firma Schreiben in Problemkiezen verteilt und darin mit Umzugsprämien bis 5.000 € wirbt, wenn Hartz IV Empfänger freiwillig ins Umland von Potsdam ziehen, da es den neuen Bürgern und Leistungsträgern in Potsdam nicht zuzumuten sei, weiterhin neben Plattenbauten und Hartz IV Empfängern leben zu müssen. Das BGE wird sich in absehbarer Zeit nicht politisch umsetzen lassen, eine Erhöhung der Angemessenheitsgrenze wird nur der Wohnungswirtschaft in Berlin weiterhin Vorschub leisten, das Sozialsystem weiter auszureizen und die Mieten noch höher anzusetzen. Eine Gentrifizierung darf in Berlin nicht stattfinden. Deshalb muss die Wohnungswirtschaft dazu gezwungen werden, in allen Bezirken geschützte Marktsegmente in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Speziell Unternehmen, die ehemals landeseigene Wohnungsbestände übernommen haben und bei Erwerb entsprechende Zusagen gemacht hatten (Beispiel GSW AG), sollten an diese Zusagen notfalls per Gesetz erinnert werden. Da es in Berlin etwa 250.000 Bedarfsgemeinschaften im Transferbezug gibt, ist es nur eine Frage der Zeit, wann die steigenden Mieten auch die noch nicht von einem Mietsenkungsverfahren betroffenen Bedarfsgemeinschaften aufgefordert werden, umzuziehen. Welche Möglichkeiten hat also die oben erwähnte Beispielsbedarfsgemeinschaft? Entweder werden die Kinder aus dem sozialen Umfeld herausgerissen, inklusive Schulwechsel. Oder es wird den Kindern Schulwege von mehr als einer Stunde zugemutet. Findet der Betroffene keine Wohnung, so wird das Jobcenter 6 Monate nach der Aufforderung zur Mietkostensenkung einfach nur noch die angemessene Miete bezahlen. In unserem Beispiel also statt 1.112 € an die GSW zu überweisen, werden nur noch 684 € Warmmiete überwiesen. Das bedeutet für den Betroffenen, dass er Mietschulden aufbaut und in Folge also obdachlos werden wird. Im Falle eines Alleinerziehenden wird in der üblichen Verwaltungspraxis bei drohender Obdachlosigkeit das Jugendamt informiert, das wegen Kindeswohlgefährdung automatisch ermittelt. Alleinerziehende werden also noch zusätzlich kriminalisiert und staatlich verordneter Kinderklau wird die Folge sein, wie in besten Stasi-Zeiten. Hier ist mit einer breiten Zustimmung seitens der Bürger zu rechnen, wenn sich die Piratenpartei hier der Sache im Wahlkampf annimmt, was zu entsprechenden Wahlergebnissen führen kann.

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Piratenpad

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Antragsfabrik

sorry, ich kann das leider nicht bearbeiten, verstehe die Abkürzungen nicht und finde das way too complex fürs Wahlprogramm. Leider hat der Antragsteller keine Kontaktmöglichkeit im Wiki - hab mal auf Twitter nachgefragt, keine Reaktion. Daher Ablehung. Soll die LMV entscheiden. Bertapetra 00:07, 9. Sep. 2012 (CEST)

Datum der letzten Änderung

15.09.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft