Archiv:Antragsfabrik Bayern/Ordnungsmaßnahmen II
Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern von Boris Turovskiy (TurBor). Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
Inhaltsverzeichnis
Antrag
Dieser Antrag wurde zum 3. Landesparteitag Bayern (2009) eingereicht, dort allerdings nicht behandelt und vertagt. Deshalb darf der Wortlaut des Antragstexts nicht mehr verändert werden. (Die Begründung schon)
- Änderungsantrag Nr.
- S-29 (2009: 23)
- Beantragt von
- Boris Turovskiy (TurBor)
- Betrifft
- Satzung des Landesverband Bayern / § 6
- Beantragte Änderungen
FOLGENDEN PUNKT ÄNDERN:
"Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene."
VORGESCHLAGENE ÄNDERUNG:
"Die Regelungen zu Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten auch auf Landesebene. §6 Abs. 3 der Bundessatzung wird folgendermaßen ergänzt übernommen: Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen im Bezug auf Mitglieder des Landesverbands Bayern bis auf den Ausschluss werden vom Bundesvorstand oder dem Landesvorstand angeordnet. Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen. Den Antrag auf Ausschluss stellt der Bundesvorstand oder der Landesvorstand beim nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. "
- Begründung
Das ist ein Gegenantrag zu der vorherigen Variante. Dabei wird dem Landesvorstand explizit das Recht gegeben, gegenüber Mitgliedern des LV Bayern (aber nicht anderer LVs!) Ordnungsmaßnahmen zu verhängen.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Benjamin Stöcker
- Anthem
- Thomas Frömer
- Arthur Schibetz
- Franz Rauchfuss
- Holger Klatt
- rxl
- --Pirat91093 15:48, 29. Dez. 2009 (CET)
- Ron
- Mark (Antragskommission Opf)
- Henri (Antragskommission Opf)
- Achim (Antragskommission Opf)
- Stefan Körner (Antragskommission Opf)
- Oliver (Antragskommission Opf)
- Alex (Antragskommission Opf)
- Twix 19:29, 16. Jan. 2010 (CET)
- Thomas-BY
- Magnum
- Nerdicist
- Ninan
- Burnus
- Markus H.
- Andreas Hölzl
- Michi
- Haide F.S.
- Muhh 16:43, 6. Feb. 2010 (CET)
- Trias
- icho40 22:19, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Aleks A
- Du?
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Hierfür gab es schon eine Diskussion zum letzten Landesparteitag. Bitte hier fortführen.
- Für mich ist die Formulierung einwandfrei klar. Was der BV darf, darf der LV eben auch (entsprechend).. Benjamin Stöcker
- Sagen wirs mal so: Die neue Formulierung nach diesem Antrag ist mir definitiv weniger klar :) Anthem
- Wo genau ist der Handlungsbedarf, dass wir das ändern müssen? Für mich ist die derzeitige Regelung klar. Zumal: wenn wir das jetzt so explizit ändern, hätte das direkten Einfluss auf 7 Bezirks-Satzungen, die ggf. wiederum geändert werden müssen. Da müsste der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen stehen - deshalb meine Frage. ValiDOM
- Die Idee war, dass in dem Punkt der Bundessatzung explizit nur vom Bundesvorstand die Rede war und die Befugnisse der untergeordneten Gliederungen mit einem interpretationsfähigen "dementsprechend" definiert wurden. Es sind mindestens zwei Interpretationen möglich - entweder, dass dieses "dementsprechend" den LV automatisch zum Verhängen von Ordnungsmaßnahmen berechtigt oder dass es einer zusätzlichen Explikation in der Landessatzung bedarf. Dieser Antrag folgt der zweiten Interpretation und expliziert die Befugnisse des Landesvorstands, um so die Mehrdeutigkeit abzuschaffen.
- Die Idee ist uns bewusst, wir sehen das allerdings anders. Für mich ist hier klar: Alles was der BV darf, nimmt sich der LV als rechte. "Entsprechend" in der Bayernsatzung heißt: Nehme regel vom bund, nehme word "land" ersetze durch "bezirk" neghme wort "Bund" ersetze durch "land" und stelle dir hier vor. Es ist also nicht zweideutig, und schick und einfach gelöst. (Zumindest für mich) Benjamin Stöcker
- Die Idee war, dass in dem Punkt der Bundessatzung explizit nur vom Bundesvorstand die Rede war und die Befugnisse der untergeordneten Gliederungen mit einem interpretationsfähigen "dementsprechend" definiert wurden. Es sind mindestens zwei Interpretationen möglich - entweder, dass dieses "dementsprechend" den LV automatisch zum Verhängen von Ordnungsmaßnahmen berechtigt oder dass es einer zusätzlichen Explikation in der Landessatzung bedarf. Dieser Antrag folgt der zweiten Interpretation und expliziert die Befugnisse des Landesvorstands, um so die Mehrdeutigkeit abzuschaffen.
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...