Archiv:2010/NRW:Wahlprogramm Landtagswahl
Auf der zweiten Landesmitgliederversammlung am 27. und 28. Februar werden weitere Teile des Wahlprogramms und evtl. Änderungen an der bisherigen Version beschlossen. --Lechimp 14:26, 4. Feb. 2010 (CET), robi.kraus 20:52, 8. Feb. 2010 (CET)
Piratenpartei Landesverband Nordrhein-Westfalen
Wahlprogramm zur Landtagswahl NRW 2010 - Teil 1
beschlossen auf der Landesmitgliederversammlung am 23. und 24. Januar 2010 in Gelsenkirchen (siehe LMV2010.1 und Protokoll)
Datei:NRW-Piraten Landtagswahl2010 Wahlprogramm.pdf
Inhaltsverzeichnis
- 1 I Bildungspolitik
- 2 II Wirtschaft und Finanzen
- 3 III Medienpolitik
- 4 IV Innenpolitik
- 4.1 Für Menschenrechte kämpfen
- 4.2 Das Grundgesetz bewahren, Bürgerrechte verteidigen
- 4.3 Verfassungsschutz
- 4.4 Hilfspolizisten
- 4.5 Virtuelle Streife
- 4.6 Öffentliche Überwachung
- 4.7 Automatisierte Kennzeichenerfassung
- 4.8 Jugendkriminalität
- 4.9 Biometrische Daten
- 4.10 Entwurf zum "Transparenzgesetz"
- 4.11 Leistungsgerechte Beurteilung von Beamten
- 4.12 Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingswesen
- 4.13 Unabhängige Kontrolle für Polizeibehörden
- 4.14 Identifikationsnummer für Polizisten
- 4.15 Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Maßnahmen von Behörden
- 5 V Umwelt
- 5.1 Nachhaltigkeit als piratiges Prinzip
- 5.2 Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung
- 5.3 Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung
- 5.4 Regionalisierung
- 5.5 Energiepolitik - Wettbewerb und Versorgungssicherheit in den Energiemärkten garantieren
- 5.6 Energiepolitik - nachhaltigen und klimafreundlichen Konsum erleichtern
- 5.7 Szenario 2015
- 5.8 Verbandsklagerecht
- 5.9 Transparenz und Rechtsstaatlichkeit statt Lobbyismus und Korruption – Lex E.ON
- 5.10 Landesnaturschutzrecht – Anpassung an das neue Bundesnaturschutzrecht
- 5.11 Mobilität und Umweltbelastung
- 6 VI Open Access
- 7 VII Verbraucherschutz
- 7.1 Verbraucherschutz als neues Kernthema
- 7.2 Stärkung der Verbraucherpolitik
- 7.3 Gesunde und sichere Ernährung: Verbesserung der Lebensmittelsicherheit
- 7.4 Transparenz im Gesundheitswesen: Erweiterung des Informationsfreiheitsgesetzes
- 7.5 Versorgungssicherheit und Transparenz auf den Energiemärkten
- 7.6 Transparenz beim Konsum: klare Energiekennzeichnung aller Verbrauchsgüter
- 7.7 Ausbau der Verbraucherrechte in der digitalen Welt
- 7.8 Die Förderung selbstbestimmter Verbraucher durch Transparenz (Information) und Bildung
I Bildungspolitik
Präambel
Bildung ist die Basis unserer Gesellschaft
Kommunikation, Information, Wissen und Bildung formen die Grundlage unserer Gesellschaft. Ihr Gesicht wird durch Bildung geprägt. Bildung ermöglicht den wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, auf dem unser materieller und geistiger Wohlstand beruht. Sie setzt die Standards für unser Zusammenleben.Sie gibt Orientierung in einer komplexen Welt und schützt die Gesellschaft vor irrationalen Ängsten und leichtfertigen Vorurteilen. Sie versetzt uns in die Lage, Herausforderungen zu meistern, Problemlösungen zu finden und wenn nötig den Kurs zu ändern. Wer die Bildung vernachlässigt, zerstört die Grundlage, auf der unsere Gesellschaft aufgebaut ist.
Durch den Wandel der Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft in eine global vernetzte Wissensgesellschaft ist Bildung die wichtigsten Ressource der deutschen Volkswirtschaft. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands und damit die sozialen, kulturellen und persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten der Bürger basieren auf dem allgemeinen Bildungsniveau sowie der persönlichen Qualifizierung jedes Bürgers. Die großen Herausforderungen der Zukunft, wie zum Beispiel der Klimawandel, sind nur durch technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationen, also durch ein sehr viel höheres allgemeines Bildungsniveau, zu bewältigen.
Wir wollen die Zahl der Hochschulabschlüsse vervielfachen
Die NRW-Piraten stellen die Bildungspolitik deshalb ins Zentrum ihres politischen Handelns. Wir wollen die absolute Zahl der Hochschulabsolventen sichtbar erhöhen und gleichzeitig die Qualität aller Abschlüsse steigern. Aufgrund des demografischen Wandels sinkt die Zahl der schulpflichtigen Personen. Daher muss die Quote der Hochschulabsolventen innerhalb eines Jahrgangs in den kommenden zwei Jahrzehnten vervielfacht werden, um den Bedarf der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Gesellschaft an gut und sehr gut ausgebildeten Personen zu decken. Dies soll dadurch erreicht werden, dass mehr Schüler zur Hochschulreife gebracht werden, und so mehr Abiturienten ein Hochschulstudium beginnen. Auch soll die Abbrecherquote massiv gesenkt werden. Darüber hinaus gilt es, die Qualität und Flexibilität beruflicher Ausbildungswege zu erhöhen und diese, wo immer es sinnvoll ist, zu einem Universitätsstudium auszubauen. Letzteres ist vor allem für die Berufe notwendig, in denen eine wissenschaftlich fundierte Qualifikation immer wichtiger wird.
Wir bekennen uns zu einem umfassenden Bildungsbegriff
Die basisdemokratische Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen, wie sie von der Piratenpartei gefordert wird, ist nur mit mündigen, selbstbestimmten und aufgeklärten Bürgern möglich, die sich kritisch, lernfähig und solidarisch in die Willensbildung einbringen wollen. Die Piratenpartei bekennt sich deshalb zu einem umfassenden Bildungsbegriff in der Tradition Humboldts. Wir sehen in einer besser gebildeten Bevölkerung einen Gewinn für eine demokratische und soziale Gesellschaft, der weit über quantifizierbare Effekte hinausgeht. Die soziale und kulturelle Herkunft darf keinen Einfluss auf den individuellen Zugang zu Bildung haben
Der Einfluss der sozialen und kulturellen Herkunft sowie der wirtschaftlichen Voraussetzungen des Elternhauses auf den Bildungsweg soll bis zum Jahr 2030 soweit minimiert werden, dass sich die soziale Zusammensetzung der Hochschulabsolventen nicht mehr vom gesellschaftlichen Durchschnitt unterscheidet. Kein Schüler soll ohne Schulabschluss bleiben. Die NRW-Piraten setzen dabei auf das Prinzip der Förderung des Einzelnen. Nur wenn jede Schülerin und jeder Schüler die richtige individuelle Förderung erhält, können sich die Potenziale jedes Einzelnen entfalten.
Die NRW-Piraten sprechen sich für eine Beibehaltung der bestehenden allgemeinen Schulpflicht aus. Die Teilnahme am Schulunterricht sichert, dass Kinder und Jugendliche die Grundlagen einer gleichberechtigten, demokratischen, pluralistischen Gesellschaft kennenlernen, und in Form von Mitschülern, Lehrern und sonstigen Betreuern Ansprechpartner für Fragestellungen und Probleme finden, die von den Lebensentwürfe der Eltern oder dem sozialen Umfeld abgelehnt oder tabuisiert würden. Im Rahmen des Schulbesuchs ist den Kindern und Jugendlichen transparent zu machen, wie sie ihren eigenen Bildungsweg gegebenenfalls auch unabhängig von den Elternwünschen gestalten können.
Zur besseren Integration von Zuwanderern soll ein interkulturelles Bildungsangebot geschaffen werden.
In allen Bildungsinstitutionen ist Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Die Durchlässigkeit des mehrgliedrigen Schulsystems in NRW ist zu verbessern.
Bildung ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag
Um diese Ziele zu erreichen, sind gewaltige Anstrengungen vonnöten, die nicht dem Einzelnen aufgebürdet werden dürfen, sondern einen gesamtgesellschaftliche Auftrag darstellen.
Der Staat hat den Auftrag, durch die Bereitstellung entsprechender räumlicher, personeller und finanzieller Ressourcen eine individuell auf jeden Einzelnen ausgerichtete Förderung zu gewährleisten.
Der Zugang zu Bildung ist auf allen Ebenen für den Einzelnen kostenfrei zu gewährleisten und damit vollständig durch die Gemeinschaft zu finanzieren.
Bei der Finanzierung des Bildungssystems sind grundsätzlich neue Prioritäten zu setzen. Der Bildungsetat muss deutlich ausgeweitet werden.
Selbstverwaltung der Schulen
Die NRW-Piraten lehnen von oben diktierte Reformen des Bildungswesens vehement ab. Selbst die besten Reformvorschläge scheitern, wenn sie nicht von allen Beteiligten mitgetragen werden. Die NRW-Piraten setzen daher auf die Prinzipien Selbstverantwortung, Selbstverwaltung, Subsidiarität und Transparenz. Die Schulen sollen selbstverwaltete Einheiten werden, die auf demokratischem Wege über die Verwendung ihrer finanziellen und personellen Ressourcen sowie ihre Methodik und Unterrichtsplanung selbst entscheiden. Die zu vermittelnden Grundkompetenzen sowie bestimmte Standards sind für alle Schulen verbindlich.
Eine Schule kann die Entlassung in die Selbstverwaltung bei der zuständigen Schulbehörde beantragen. Dem Antrag muss eine Gründungssatzung beigelegt werden, die von der Schulversammlung beschlossen sein muss.
Die Schulleitung wird auf der Schulversammlung von allen anwesenden Lehrern, Eltern und volljährigen Schülern für fünf Jahre gewählt bzw. nach Ablauf ihrer Amtszeit aufgrund ihres Rechenschaftsberichts entlastet.
Um die Selbstverwaltung im Schulsystem zu verwirklichen, setzen sich die NRW-Piraten dafür ein, Lehrkräfte ab sofort nicht mehr zu verbeamten.
Die Finanzierung der Schulen erfolgt auf Basis einer Kopfpauschale pro angemeldetem Schüler, wobei die Pauschale selbst sich nach dem Leistungsstand des Schülers beim Schuleintritt richtet. Für lernschwache Schüler erhält die Schule eine höhere Kopfpauschale, da der Aufwand zur Erzielung der gewünschten Ergebnisse entsprechend höher ist.
Die Erfolge der Schulen werden transparent kommuniziert, sodass Eltern und Schüler vor der Anmeldung ihre Schule beurteilen können.
Ziel der Selbstverwaltung ist es, dass individuelle Schulkonzepte vor Ort von den Betroffenen selbst entwickelt und umgesetzt werden. In der Summe entstehen so mehrere parallel auswertbare Lösungswege. Außerdem wird Bürokratie abgebaut.
Frühkindliche Bildung
Der frühkindlichen Bildung kommt bei der Verwirklichung unserer Ziele eine zentrale Bedeutung zu. Es ist ihre Aufgabe, die bestehenden Unterschiede in den persönlichen Kompetenzen der Kinder so weit auszugleichen, dass möglichst alle Kinder unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft mit möglichst guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen. Die NRW-Piraten fordern deshalb das Angebot einer kostenlosen Ganztagsbetreuung in ortsnahen Kindertagesstätten mit flexiblen Öffnungszeiten für Kinder ab dem ersten Lebensjahr flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen. Das Recht darauf ist gesetzlich festzuschreiben. Die Jugendämter sind verpflichtet, alle Eltern, deren Kinder im vierten Lebensjahr nicht in einer Kindertagesstätte angemeldet sind, nachhaltig über die Vorteile des KITA-Besuchs durch verständliche Informationen aufzuklären.
Die Eltern können die Kindertagesstätte für ihre Kinder frei wählen. Konfessionelle, soziale, kulturelle oder sonstige Zugangsbeschränkungen sind in Einrichtungen, die (auch zu Teilen) öffentlich finanziert werden, nicht zulässig.
Der Besuch von Kindertagesstätten sowie die Verpflegung in Kindertagesstätten sind kostenlos. Bei der öffentlichen Finanzierung von Einrichtungen sind alle Träger gleich zu stellen. Kommunen, die aus eigener Kraft die notwendige Zahl von Plätzen in Kindertagesstätten nicht bereitstellen können, werden vom Land finanziell unterstützt. Die Landesmittel sind entsprechend aufzustocken.
Alle Kinder werden im Alter von vier Jahren durch entsprechend geschultes Personal in ihrer sprachlichen und motorischen Entwicklung bewertet, um Defizite aufzudecken. Förderbedürftige Kinder erhalten in der Kindertagesstätte eine intensive sprachlich-motorische Förderung, deren Ziel es ist, die Defizite bis zum sechsten Lebensjahr auszugleichen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern muss dabei aktiv gefördert werden.
Die fachliche Qualifikation der Erzieherinnen und Erzieher soll verbessert werden, indem die Ausbildung zukünftig in einem pädagogischen Hochschulstudium absolviert wird.
Schule
Für jeden Schüler ist eine Ganztagsbetreuung mit Mittagessen und individuellen Lerngruppen oder einer Hausaufgabenhilfe am Nachmittag vorzusehen.
Die NRW-Piraten setzen sich dafür ein, dass die schulische Ganztagsbetreuung von Kindern nicht die Familien in der Gestaltung ihrer Lebensentwürfe und Freizeit unangemessen einschränkt. Ein Ganztagsschulangebot soll als echtes Angebot sein, sodass Familien Raum für Familienleben, Vereine, Hobbies, Hausaufgaben im Familienkreis oder einfach unverplante Kinderfreizeit bleibt. Die Lehrer sind in ihrer Arbeit durch nicht lehrendes Personal (Assistenten, Psychologen und Sozialpädagogen) soweit zu unterstützen, dass sie sich auf die Vermittlung des Unterrichtsstoffes konzentrieren können.
Im Sinne der Menschenrechte und einer Kultur des sozialen Miteinanders muss das Ziel einer jeden Schulpädagogik sein, Ausgrenzungen und Separationen weitestgehend zu vermeiden. Daher streben die NRW-Piraten einen kontinuierlichen Rückbau der Förderschulen in NRW und die weitestgehende Einbindung der Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedürfnissen in die allgemeinbildenden Schulen nach den Prinzipien der Inklusion und der Inklusionspädagogik an. Bestehende bauliche Barrieren in Grundschulen und weiterführenden Schulen werden zügig beseitigt.
Primarstufe
Die vierjährige Primarstufe soll in Zukunft wesentlich mehr Kinder auf einen schulischen Bildungsweg vorbereiten, der mit dem Abitur abgeschlossen wird. Sie hat daher die Aufgabe, wesentlich mehr Kinder mit den dafür notwendigen Grundkompetenzen auszustatten. Dies kann nur durch eine individuelle Förderung der Schüler geschehen, deren Ziel es ist, insbesondere die herkunftsbedingten Leistungsunterschiede auszugleichen.
Um diese individuelle Förderung zu gewährleisten, darf die Klassengröße 15 Schüler nicht überschreiten.
Sekundarstufen I und II
Eingliedriges Schulsystem
Die TIMSS-Studie, DESI-Studie und die PISA-Studien stellten für die Sekundarstufe I in Deutschland fest, dass sich die mathematischen und die literarischen Kompetenzen zwischen Hauptschülern, Realschülern und Gymnasiasten zu einem großen Prozentsatz überschneiden. Das bedeutet, dass es in allen Schulformen sehr gute, mittlere und schwache Schüler gibt - nur eben in den Prozentanteilen unterschiedlich. Hieraus schließt die UNICEF-Studie "Disadvantages In Rich Nations", dass die Kinder in Deutschland zu früh und falsch sortiert werden. Die Studie fasste die Situation in Deutschland unter dem Titel: "Germany: Children Sorted For A Life" (Deutschland: Kinder für ihr ganzes Leben einsortiert) zusammen, um zu verdeutlichen, dass diese frühe Einsortierung kaum rückgängig zu machen ist. Die PISA-Sonderstudie zu Erfolgschancen von Migrantenkindern kritisiert ebenfalls das deutsche Bildungssystem. Migrantenkinder der zweiten Generation, also Schülerinnen und Schüler, die in Deutschland geboren sind, aber ausländische Eltern haben, erbringen noch schlechtere Leistungen als Migrantenkinder der ersten Generation; 40% von ihnen erreichen nicht die Kompetenzstufe 2.
Da sich die eingliedrigen Schulsysteme der PISA-Spitzenreiter Finnland und Kanada in der Vergangenheit als leistungsfähiger erwiesen haben und wir das Ziel verfolgen, die Zahl der Abiturienten pro Jahrgang zu vervielfachen, schlagen die NRW-Piraten ein eingliedriges Schulsystem vor, dessen vorrangiges Ziel es ist, möglichst viele Schüler zur Hochschulreife zu führen. Das bisherige viergliedrige System, bestehend aus Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule selektiert zu früh und fördert zu wenig. Alle Schüler sollen grundsätzlich die Möglichkeit haben, ohne Schulwechsel das Abitur anzusteuern. Ein derartig tiefer Eingriff in die Schulrealität kann nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Die NRW-Piraten wollen daher die schrittweise Umsetzung unter Einbeziehung aller Beteiligten.
Fließende Schullaufbahn
Jeder Schüler soll die Möglichkeit haben, seine Schullaufbahn individuell zu planen und fließend zu absolvieren. Auch bei einer umfassenden Beseitigung von herkunftsbedingten Leistungsunterschieden wird es immer Unterschiede im Leistungsniveau der Schüler geben. Dies gilt es in der Sekundarstufe I zu berücksichtigen. Die NRW-Piraten schlagen deshalb eine Schule der unterschiedlichen Geschwindigkeiten vor. Dazu werden die Klassenverbände nach einer zweijährigen Orientierungstufe zugunsten eines flexiblen Kurssystems aufgelöst. Ein flexibles Kurssystem löst zahlreiche Probleme des existierenden Klassensystem. Mangelhafte Leistungen in einer bestimmten Zahl von Fächern haben nicht mehr die Wiederholung der Klasse zur Folge, sondern lediglich die Wiederholung der mangelhaft abgeschlossenen Kurse. Umgekehrt werden besonders leistungsfähige Schüler nicht mehr unterfordert oder zum Überspringen einer ganzen Klassen gezwungen, sondern können Kurse wählen, die ihrer Leistungsfähigkeit entsprechen. Der Übergang in die Sekundarstufe II erfolgt fließend, sobald die entsprechende Zahl von Kursen der Sekunderstufe I erfolgreich abgeschlossen wurde. Damit wird auch die Problematik von G9 und G8 vermieden. Wenn mehrere Kurse derselben Leistungsstufe angeboten werden und der Schüler den Kurs und damit auch den Lehrer frei wählen kann, werden überdies viele Probleme vermieden, die allein daraus entstehen, dass die Schüler keinen Einfluss darauf haben, welche Lehrkraft sie unterrichtet.
Schulabschlüsse wie der Hauptschulabschluss, die Fachoberschulreife oder das Abitur werden durch den erfolgreichen Abschluss einer bestimmten Zahl von Kursen mit einer besonderen weiteren Prüfung erlangt. Um das Leistungsniveau innerhalb einer Schule und landesweit vergleichbar zu machen, müssen während der gesamten Schullaufbahn bestimmte Kurse durch eine zentrale Prüfung abgeschlossen werden.
Ein Curriculum mit Pflicht- und Wahlkursen gewährleistet dem einzelnen Schüler ein hohes Maß an Freiheit bei der inhaltlichen Differenzierung seiner Schullaufbahn und garantiert gleichzeitig, dass wichtige Grundkompetenzen im Sinne eines umfassenden Bildungsideals an alle Schülern vermittelt werden.
Individuelle Förderung
Durch den Aufbau eines schulinternen Fördersystem sollen Schüler, deren Leistung nicht befriedigend ist, individuell unterstützt werden. Die dafür zusätzlich benötigten Lehrkräfte sind sofort einzustellen.
Die Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer durch nicht-lehrendes Personal ist eine wesentliche Vorraussetzung für die Umsetzung der individuellen Förderung. Um einen Unterricht zu gewährleisten, der allen Schülern gerecht wird, darf die Klassen- bzw. Kursgröße in den Sekundarstufen I und II maximal 15 Schüler betragen. Dort wo es pädagogisch notwendig ist, wie in speziellen Fördergruppen, muss diese Zahl entsprechend niedriger sein.
Benotung und Bewertungskriterien
Die Aussagekraft einer Note außerhalb der Rahmenbedingungen, in der sie erhoben wurde, ist sehr gering. Eine Bewertung der Leistung kann nur als Orientierungshilfe für Schüler, Eltern und Lehrer innerhalb der Schullaufbahn dienen. Um diesen Zweck zu erfüllen, sollte die Bewertung von Schüler differenzierter als durch Noten erfolgen. Dazu gibt es zahlreiche Ansätze, die in der täglichen Praxis stärker umgesetzt werden müssen. Insbesondere in einem künftigen Kurssystem sind detailliert aufgeschlüsselte fachliche Bewertungen wünschenswert, um darauf aufbauend gezielt die weitere Kurswahl vorzunehmen.
Die Piraten lehnen Kopfnoten grundsätzlich ab.
Digitale Medien
Unterrichtsmaterial für Lehrer und Schüler sollte unter einer freien Lizenz zugänglich gemacht werden. Dies vereinfacht den Lehrkräften die Erarbeitung von eigenen Unterrichtsmaterialien. Die Erstellung und Freigabe qualitativ hochwertiger Materialien durch Lehrer und Fachbuchautoren wird durch das Land entsprechend vergütet.
Bildungsreform
Die NRW-Piraten sind sich bewusst, dass die Einführung eines eingliedrigen, kursbasierten Schulsystems nicht von oben herab, sondern nur auf Basis eines breiten gesellschaftlichen Konsens erfolgreich eingeführt werden kann.
Hochschule
Wie in der Präambel dargelegt, lässt sich der Wandel unserer Gesellschaft in eine Informations- & Wissensgesellschaft nicht aufhalten. Von daher sehen die NRW-Piraten die Gesellschaft in der Pflicht, dass jedem Menschen und Bürger die Chancen auf eine Hochschulbildung offen stehen. Studiengebühren führen, neben vielen anderen Faktoren, dazu, dass viele junge Menschen von einer Laufbahn an den Hochschulen absehen. Dies stellt nicht nur eine Einschränkung des Menschenrechts auf Bildung dar, sondern ist auch im Hinblick auf die soziale und wirtschaftliche Zukunft Deutschlands unverantwortlich und führt zu einer finanziellen und sozialen Selektion der Studienwilligen. Daher fordern wir den freien Zugang zum Hochschulstudium und die Abschaffung der zurzeit in Nordrhein-Westfalen erhobenen Studiengebühren. Die Bildung und Ausbildung von Studenten ist Aufgabe der Gemeinschaft, da diese von gut ausgebildeten Akademikern profitiert. Daher ist auch die Finanzierung dieser Ausbildung von der Allgemeinheit zu tragen. Durch den Bologna-Prozess wurde die Studienzeit der meisten Studiengänge drastisch verkürzt, ohne dass dabei auch der zu vermittelnde Stoff verringert wurde. Diese Stoffverdichtung führt zu einer deutlich höheren Arbeitsbelastung der Studierenden, weshalb es mit den Bachelor- und Master-Studiengängen kaum noch möglich ist, neben dem Studium zu arbeiten und dieses so zu finanzieren.
Daher rückt das Bafög deutlich stärker in den Mittelpunkt der Studienfinanzierung. Der BAföG-Höchstsatz von 584€ ist jedoch keineswegs ausreichend, um den Bedarf eines Studenten wirklich decken zu können. Auch die Anforderungen, um Bafög zu beziehen, sind zu hoch. Die NRW-Piraten fordern folglich das Bafög auf einen Satz anzuheben, welcher jedem Studenten ein vernünftiges Leben, ohne den Zwang zu einem Nebenverdienst, ermöglicht.
Weiterhin fordern wir, das Bafög elternunabhängig zu gestalten. Die aktuelle Situation führt oftmals dazu, das Kinder im Zweifel ihre Eltern auf Zahlung von Unterhalt verklagen müssten. Das ist offensichtlich nicht praktikabel. Jeder Student sollte unabhängig vom Einkommen der Eltern sein Bafög beziehen können.
Der Bologna-Prozess, der in der Erklärung von Bologna seinen Anfang nahm, hatte eigentlich nur ein Ziel: Die Internationalisierung und Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse herzustellen. In jedem unterzeichnenden Land sollte so klar sein, was ein Studierender studiert hat und was er innerhalb dieses Studiums geleistet hat.
Heute wird der Bologna-Prozess jedoch mit Anwesenheitspflicht in Vorlesungen, Überlastung der Studenten und hohen Abbrecherquoten gleich gesetzt. Die Universitäten scheinen mit der Reform vollkommen überfordert zu sein. Aus diesem Grund fordern die NRW-Piraten, dass die Universitäten sich auf die Kernaufgabe des Bologna-Prozesses konzentrieren.
Bildung soll mehr als eine reine Ausbildung sein. Die absolute Verschulung der Studiengänge ist grundsätzlich abzulehnen. Es soll jedem Studenten wieder ermöglicht werden, ein Studium Generale durchzuführen. Wir werden die Universitäten wieder selbst festlegen lassen, wie lange ein Bachelor-Studium dauern soll.
Außerdem setzen die NRW-Piraten sich dafür ein, dass jeder Student nach qualifiziertem Abschluss seines Bachelors ein Anrecht auf einen Masterplatz hat.
Hochschulen sollen Körperschaften des öffentlichen Rechts sein, die sich selbst demokratisch verwalten. Die Hochschulen haben jedoch seit einiger Zeit kaum noch Einfluss auf ihre eigene Entwicklung.
Stattdessen entscheidet der Hochschulrat über die Belange der Universität. Nach aktueller Gesetzeslage soll sich der Hochschulrat zu mindestens 50% aus Externen und maximal zu 50% aus Hochschulmitgliedern zusammensetzen. Es ist aber auch möglich, den Hochschulrat komplett aus Externen zu bilden. In diesem Fall entscheiden häufig allein Führungskräfte der Wirtschaft über die Belange einer Universität. Für Studierende, immerhin die mit Abstand größte Gruppe an der Universität, ist dagegen keine Mitwirkungsmöglichkeit vorgesehen.
Der Hochschulrat wählt unter anderem das Präsidium der Universität und kann so an den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen der Universität im eigenen Interesse mitbestimmen. Die NRW-Piraten streben die sofortige Abschaffung dieses undemokratischen Gremiums an, um die demokratischen Strukturen innerhalb der Universität wieder herzustellen. Weiterhin setzen wir uns für eine Änderung der Zusammensetzung der Senate der Universitäten ein. Aktuell stellen die Professoren an den meisten Universitäten mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder des Senats. Die Studenten und die Mitarbeiter der Universität sind zumeist deutlich in der Minderheit. Ziel ist die Gleichberechtigung von Mitarbeitern, Studenten und Professoren. Jede der Gruppen sollte 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder stellen dürfen, wobei die wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter jeweils zur Hälfte vertreten sein sollten.
In einigen Bundesländern mit CDU-Regierungen wurden die verfassten Studierendenschaften stark eingeschränkt oder sogar komplett abgeschafft. Diesem Trend stellen sich die NRW-Piraten entschieden entgegen. Die verfasste Studierendenschaft ist als Interessenvertretung der Studenten unverzichtbar. Sie versetzt zudem die heranwachsenden Bürger unseres Landes in die Lage Demokratie zu erlernen, zu gestalten und aktiv zu erleben. Wir setzen uns deshalb für eine Erhaltung dieser demokratischen Strukturen ein.
Erwachsenenbildung
Die Erwachsenenbildung ist ein weites Feld. Es reicht von Alphabetisierungskursen und Sprachkursen im Rahmen der Integration von Zuwanderern über die betriebliche Fortbildung und privatwirtschaftlichen Qualifizierungen bis hin zu einem Zweit- oder Drittstudium an Universitäten.
Die Landesregierung sollte den Aufbau von frei zugänglichem Lehr- und Unterrichtsmaterialien in diesen Bereichen finanziell fördern, um den Zugang zu Bildung zu vereinfachen. Dem lebenslangen und berufsbegleitenden Lernen fällt eine zunehmend wichtige Rolle in Gesellschaft und Wirtschaft zu, um die Wettbewerbsfähigkeit, Kreativität und Innovationskraft unserer Volkswirtschaft zu erhalten und auszubauen. Hierzu ist es vonnöten, geeignete Maßnahmen zum schnelleren Wissenstransfer aus den Hochschulen in die berufliche Praxis festzulegen und umzusetzen.
Die Piratenpartei regt daher an, parallel zu den existierenden privatwirtschaftlich geführten Bildungsunternehmen und Initiativen das System der Volkshochschulen durch den Ausbau zertifizierter Fortbildungsmöglichkeiten zu stärken. Dazu sollen die Volkshochschulen noch effizienter als bisher in unsere Bildungslandschaft integriert werden durch die Einführung von Summerschools, Kursen und Curricula in Kooperation mit den Berufsakademien, Fachhochschulen und Universitäten. Hierzu unerlässlich ist die Bereitstellung von Online-Werkzeugen, die ein orts- und zeitunabhängiges Lernen fördern und ermöglichen. Angeregt wird daher die staatlich finanzierte, bzw. staatlich geförderte Bereitstellung von Lernplattformen zum Blended Learning als flankierende Maßnahme.
Finanzierung
Die bildungspolitischen Aufgaben, die vor uns liegen, können durch eine Umschichtung der Landesmittel allein nicht finanziert werden. Schon die Reduzierung der Klassen- und Kursgrößen auf 15 Schüler innerhalb der nächsten zehn Jahren ist – auch bei zukünftig sinkenden Schülerzahlen – nur möglich, wenn die Zahl der Lehrkräfte und damit die Personalausgaben verdoppelt werden. Die NRW-Piraten gehen davon aus, dass zur Realisierung der Aufgaben der Bildungshaushalt innerhalb von zehn Jahren vervielfacht werden muss. Dies entspricht einer jährlichen Erhöhung der Bildungsausgaben um rund 8 Prozent. Um dies zu realisieren, muss gemeinsam mit dem Bund ein neuer Finanzierungsmodus vereinbart werden.
Durch die Verbesserung der Bildung wird die Grundlage für ein wirtschaftliches Wachstum in der Zukunft und damit für steigende Steuereinnahmen gelegt. Nachhaltig Folgekosten in den sozialen Sicherungssystemen können eingespart werden. Die NRW-Piraten gehen davon aus, dass die Erhöhung der Bildungsausgaben kurzfristig durch Einsparung von Subventionen und mittelfristig durch Einsparungen bei den Sozialausgaben und Steuermehreinnahmen gegenfinanziert werden können. Da die Bildungshoheit der Bundesländer spätestens bei Einführung der schulischen Selbstverwaltung, wie sie von den NRW-Piraten gefordert wird, im Grunde obsolet wird, sollte die Bildung im Rahmen einer Grundgesetzänderung langfristig zur Aufgabe des Bundes erklärt werden.
II Wirtschaft und Finanzen
Ausstieg des Landes aus der WestLB
Seit vielen Jahren sorgt die WestLB für eine Kette von immer neuen Skandalen. Für die finanziellen Folgen hatten die Steuerzahler und Bürger zu haften. Die NRW-Piraten befürchten, dass die bisher zutage getretenen Bilanzlöcher in Milliardenhöhe nur die Spitze des Eisbergs darstellen und das Land NRW und damit seine Bürger für weitere Verluste der WestLB haften müssen.
Die NRW-Piraten setzen sich daher dafür ein, dass die Bürger über die tatsächliche wirtschaftliche Lage der WestLB transparent informiert werden. Dazu muss eine unabhängige Sonderprüfung durch ein Team von Wirtschaftsprüfern und Finanzexperten erfolgen. Dabei muss sichergestellt werden, dass in die Affäre verwickelte Politiker keinen Einfluss auf diese Sonderprüfung nehmen können. Außerdem wollen die NRW-Piraten aufklären, wie es möglich war, dass Verantwortliche bei der WestLB jahrelang unter dem Schutz der Politik zum Schaden des Steuerzahlers agieren konnten. Die Bürger des Landes NRW haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wer für das Versagen der Aufsichtsgremien verantwortlich ist.
Nach Ansicht der NRW-Piraten ist entscheidend, wie der EU-Beschluss umgesetzt wird, an den die Eigentümer der WestLB gebunden sind. Dieser sieht zwei Alternativen zum Ausstieg der jetzigen Eigentümer bis Ende 2011 vor: einen Verkauf oder eine Fusion der WestLB mit einem anderen Institut. Letzteres würde die Gefahr von teuren Skandalen wie bei der WestLB lediglich auf eine andere Ebene verlagern. Die NRW-Piraten fordern daher den Verkauf, um die Beteiligung des Landes NRW an der WestLB zu beendigen. So kann sichergestellt werden, dass die Bürger nicht länger in Haftung genommen werden.
Bürokratie-Abbau für Unternehmen
Vereinfachung der Anmeldung eines Mitarbeiters: Die Schaffung neuer Arbeitsplätze muss von den Behörden gefördert und nicht behindert werden.
Strategische Ausrichtung statt Adhoc-Politik
Es ist speziell in der Wirtschaftspolitik eine der verheerendsten Grundtendenzen überhaupt, dass die Regierung ihre Entscheidungen immer häufiger auf kurzfristige Aspekte richtet. Da "langfristig“ für Politiker jedoch bedeutet, auf den Termin der nächsten Wahl zu schielen, droht das Land NRW entscheidende Weichenstellungen für die Zukunft zu versäumen.
Die NRW-Piraten setzen sich daher für ein Umdenken von einer re-aktiven Wirtschaftspolitik zu einer strategischen pro-aktiven Steuerung des Landes in die Zukunft ein.
Ausstieg aus Cross Border Leasing und Verbot von ähnlichen Konzepten
Cross Border Leasing, kurz: CBL, bedeutet vereinfacht, dass Unterschiede in den Steuersystemen unterschiedlicher Staaten ausgenutzt werden. Deutsche Kommunen können so kurzfristige finanzielle Vorteile auf Kosten des amerikanischen Steuerzahlers erlangen. Hierbei bestehen neben der moralischen Fragwürdigkeit eines solchen staatlich ausgenutzten Steuersparmodells diverse Probleme aus Sicht der Bürger.
CBL-Geschäfte sind hochkomplex und überfordern daher oftmals die beteiligten Kämmerer bzw. Finanzpolitiker. Die Risiken aus diesen Geschäften liegen außerdem beim deutschen Steuerzahler. Aufgrund ihrer Komplexität und der teilweise nicht-öffentlichen Verträge sind CBL-Geschäfte jedoch kaum von den Bürgern zu überblicken.
Der US-Kongress hat CBL-Geschäfte im Jahr 2008 verboten. Dennoch stehen diverse offene Fragen im Raum. So sind die mit den Fragen des Cross Border Leasing zusammenhängenden strafrechtlichen Fragen derzeit Gegenstand einer intensiven juristischen Diskussion. Insbesondere wird untersucht, ob sich die verschiedenen staatlichen und kommunalen Entscheidungsträger, die die Verantwortung für die geschlossenen Verträge tragen, wegen Untreue strafbar gemacht haben können.
Die NRW-Piraten fordern daher, intensive Ermittlungen aufzunehmen, ob die handelnden Personen allein die Interessen des Allgemeinwohls verfolgt haben, oder ob der Straftatbestand der Untreue erfüllt ist. Sollte dies der Fall sein, sind die zugrunde liegenden Verträge anzufechten. Ferner wollen sich die NRW-Piraten intensiv dafür einsetzen, Ausstiegsoptionen aus den bestehenden Verträgen mit Nachdruck zu prüfen. Hierbei sollte ein Fachbeirat den Kommunen und Städten zur Verfügung stehen.
Unter dem Eindruck der Finanzkrise wurde das Konzept des CBL beendet. Die NRW-Piraten sehen aber die Gefahr, dass ähnliche, modifizierte Modelle in wirtschaftlich besseren Zeiten erneut auf der Agenda der internationalen Finanzwirtschaft landen. Wir wollen daher erreichen, dass Finanzierungsmodelle in Zukunft kritischer geprüft werden und Modelle, die ähnliche Risiken aufweisen, gar nicht erst zugelassen werden.
Keine Steuermittel für Standorterhaltung
Die NRW-Piraten sind strikt gegen die Subventionierung von bedrohten Konzernen, um die dortigen Arbeitsplätze zu erhalten. Meistens betreffen solche "Rettungs-Pakete" Unternehmen aus wachstumsschwachen oder schrumpfenden Branchen. Zahlreiche Beispiele belegen, dass mit diesen Maßnahmen das unvermeidliche Ende meist nur hinausgezögert wird.
Die gesparten Mittel sollten in die Förderung von Firmen aus Zukunftsbranchen investiert werden, bei denen tatsächlich nachhaltig neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Hier sind insbesondere Investitionen in die IT-Infrastruktur zu nennen, von der Unternehmen aus traditionellen Branchen ebenfalls profitieren.
Transparenter Wirtschaftsstandort NRW
In einer globalen und damit schnelllebigen Wirtschaftswelt ist Lobbyismus und Korruption immer stärker zu einem Problem für den freien Markt und die Bürger selbst geworden. Auch auf Landesebene sorgt die Bevorteilung einzelner Akteure und die Einflussnahme von Interessengruppen für undurchsichtige und oftmals einseitig geprägte Gesetzgebungen, Vergabeverfahren und Entscheidungsprozesse bei den politisch Verantwortlichen.
Die NRW-Piraten setzen sich daher für eine Eindämmung des Einflusses von Lobbyistengruppen ein.
Sperrfristen für Politiker nach Auslaufen des Mandats
Jeder Mandatsträger muss eine gewisse Wartezeit verstreichen lassen für die Annahme einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft, die direkt mit dem ehemaligen Ressort des Mandatsträgers in Verbindung steht. Hierdurch können eventuelle Vorteilsnahmen beider Seiten eingedämmt werden. Nach Auslaufen der Amtzeit des Mandatsträgers darf dieser während der folgenden Legislaturperiode weder als Angestellter noch beratend für Unternehmen tätig werden, die in irgendeiner Weise mit dem ehemaligen Ressort in Verbindung stehen. Damit wird sichergestellt, dass Ämter als ehrenvolle Pflicht und nicht als Sprungbrett zu besseren Verdienstchancen verstanden werden.
Öffentliche Listen von Landesgeldern und den dazugehörigen Verträgen
Die Bürger sollen Vergabeverfahren und Vertragsgrundlagen sowie die Verwendung der Landesgelder nachvollziehen können. Der Staat, respektive das Land NRW, die Politik und die ausführenden Organe sind Verwalter der Steuermittel des Bürgers und nicht deren Eigentümer. Daher ist eine Einsichtnahme in diese Verträge aus Sicht der NRW-Piraten ein grundsätzliches Recht des Bürgers. Für alle Landesministerien soll verpflichtend sein, dass Auftragsvergaben sowie durch Steuermittel geförderte Projekte, Organisationen oder NGOs in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. Die entsprechenden Unterlagen können dann auf einem Online-Portal für alle Bürger einsehbar gemacht werden.
So hat die Öffentlichkeit zu jedem Zeitpunkt Zugriff auf diese Informationen, wodurch Transparenz in allen Arbeitsprozessen herrscht.
Offenlegung von großen Landesausgaben und -verträgen
In diversen Fällen liegt der Verdacht nahe, dass nicht das beste und günstigste Angebot für ausgeschriebene Bauvorhaben, Investitionen und andere Landesausgaben angenommen wird. Vielmehr scheinen oft undurchsichtige Entscheidungskriterien maßgeblich für den Zuschlag zu sein. Dies muss in Zukunft im Sinne der Landesfinanzen und der Bürgerinteressen verhindert werden.
Auch dies kann durch ein Online-Portal erreicht werden, auf welchem alle entscheidungsrelevanten Unterlagen veröffentlicht werden müssen. So können unabhängige Fachleute jederzeit nachprüfen, ob die Entscheidungen im Sinne der Bürger getroffen wurden oder Nebenabsprachen zu vermuten sind.
Jeder Vertrag mit einer Gesamtvertragssumme über 10 Mio. Euro, wobei die Vertragssumme über die Gesamtlaufzeit gilt, soll im vollständigen Wortlaut inklusive aller Anlagen im Internet für alle Bürger öffentlich einsehbar sein.
Gesetzestexte dürfen nicht von Lobbyisten und Wirtschaftsunternehmen geschrieben werden
Die Landesregierung unterhält einen großen Apparat mit Beamten und leistungsfähigen Ministerien. Es ist nicht einzusehen, dass diese Unterstützung bei der Erstellung von Textvorlagen für Gesetzgebungsverfahren benötigen. In den letzten Jahren zeichnet sich eine zunehmende Einflussnahme auf Gesetzestexte durch Wirtschaftsunternehmen und Lobbyisten ab, die nicht zuletzt auf Bundesebene in der Affäre um die Kanzlei Linklaters ihren öffentlichen Höhepunkt feierte.
Die NRW-Piraten fordern daher, die Übernahme von Gesetzesvorlagen und die unmittelbare Einflussnahme von professionellen Lobbyisten auf Gesetzgebungsverfahren unter eine strenge öffentliche Kontrolle beziehungsweise ein teilweises Verbot zu stellen. Die Vergabe von Beratungsaufträgen an Dritte, zum Zwecke einer Formulierung eines Gesetzestextes muss generell verboten werden.
III Medienpolitik
Keine GEZ-Gebühr auf Computer und Handys
Die NRW-Piraten lehnen eine GEZ-Gebühr auf internetfähige Computer oder Mobilfunkgeräte ab. Mit den Angeboten im Internet drängen die öffentlich-rechtlichen Sender den Bürgern eine unverlangte Leistung auf, für die sie eine Gebühr verlangen.
Ein Voraussetzung für Gebühren für internetfähige Computer oder Mobilfunkgeräte ist also der Nachweis, dass der Computer für die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet genutzt wird. Gebühren sind nur bei tatsächlicher Nachfrage denkbar. Der Nachweis muss dabei durch die GEZ erbracht werden, wie dies auch bei konventionellen Rundfunkgeräten, wie Fernsehern oder Radios, der Fall ist.
Parteipolitische Einflussnahme auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten minimieren
Die NRW-Piraten lehnen eine parteipolitische Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab, welcher laut Verfassung unabhängig und staatsfern sein soll.
Vertreter politischer Parteien sind in Rundfunkräten entbehrlich
Die NRW-Piraten fordern die Abschaffung von Parteienvertretern in den Rundfunkräten, welche zur Gewährleistung der Programmvielfalt berufen sind. Insbesondere muss eine sachfremde Einflussnahme auf Personalpolitik öffentlich-rechtlicher Sender über einen durch Parteien instrumentalisierten Verwaltungsrat ausgeschlossen werden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sind staatsferne Körperschaften, die durch einen Verwaltungsrat gesteuert werden, der überwiegend mit Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, wie Kirchen, Gewerkschaften oder Verbänden besetzt ist. Der Fall des Chefredakteurs des ZDF, Nikolaus Brender, der vom Ministerpräsidenten Roland Koch aus seinem Amt entfernt wurde, ist beispielhaft für die verfassungswidrigen Tendenzen. Die NRW-Piraten lehnen Parteipoltik im öffentlich rechtlichen Rundfunk generell ab.
Öffentliche Kontrolle der Rundfunkräte
Die NRW-Piraten fordern Transparenz der Entscheidungen der Rundfunkräte. Diese sollen künftig in öffentlichen Sitzungen tagen, was derzeit per Gesetz nicht der Fall ist. Für uns gibt es keinen Grund, warum solche Sitzungen nicht beobachtet werden sollten. Die Rundfunkräte bestimmen über die Verteilung öffentlicher Gelder und steuern die öffentlich-rechtlichen Medien. Daher müssen sie sich auch einer öffentlichen Kontrolle stellen.
Institutionelle Interessenvertretung der Netzgemeinde im Rundfunkrat
Die NRW-Piraten fordern die Entsendung eines Interessenvertreters der Internetbenutzer in die Rundfunkräte. Diese sind neben Parteivertretern überwiegend mit Vertretern gesellschaftlicher Gruppen, wie Kirche, Gewerkschaften oder Sportbund, besetzt. Die Nutzer der sogenannten 'Neuen Medien', die sich technisch mit dem Rundfunk überschneiden, sind mittlerweile eine relevante gesellschaftliche Gruppe geworden und sollten deswegen auch in den Rundfunkräten berücksichtigt werden. Als Interessenvertretung ist der Chaos Computer Club e.V. prädestiniert, der sich eine langfristige Kompetenz im Spannungsfeld zwischen Gesellschaft und IT erworben hat und einen verlässlichen Vertreter der Internetnutzer darstellt.
Medienkonzentrationsrecht
Die NRW-Piraten treten für Meinungsvielfalt und gegen Monopolbildung im Mediensektor ein. Die Neuregelung des Landesmediengesetzes, das Zeitungsverlagen die Kontrolle privater TV-Anbieter ermöglicht und damit Informations- und Meinungskartelle begünstigt, lehnen wir ab. Wer im Printbereich lokal eine Meinungsmacht inne hat, soll nicht gleichzeitig auch den lokal vorherrschenden Privatsender betreiben dürfen. So wird einer gleichgeschalteten Propaganda von marktbeherrschenden Unternehmen vorgebeugt und eine Vielfalt der Perspektiven und Meinungen in den Medien gesichert.
Internetsperren
Die NRW-Piraten lehnen Internetsperren ab. Das vom Bundestag beschlossene Zugangserschwerungsgesetz ist bereits wegen fehlender Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes formell verfassungswidrig. Daher muss damit gerechnet werden, dass nach einem entsprechenden Spruch des bereits angerufenen Bundesverfassungsgerichts ein Rundfunkstaatsvertrag auf Länderebende angestrebt werden wird. Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Zugangserschwerungsgesetz nicht auf Länderebene eingeführt wird.
Verfügbarkeit von TV-Produktionen
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten produzieren TV-Angebote, die von der Allgemeinheit bezahlt werden. Die Produktionen stehen der Allgemeinheit jedoch nur für eine begrenzte Zeit oder gar nicht zur Verfügung. Die NRW-Piraten fordern daher, dass Produktionen, die von der Allgemeinheit bezahlt wurden, auch permanent der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.
Digitale Lernmittelfreiheit
Die NRW-Piraten wollen digitale Lernmittelfreiheit für Schüler und Studierende. Das Land NRW muss dazu insbesondere eine Gesetzesinitiative gegen die Einschränkungen zur Speicherung von Schulfunksendungen nach § 47 UrhG einbringen, der in die Kulturhoheit der Bundesländer eingreift.
IV Innenpolitik
Für Menschenrechte kämpfen
Die grundlegenden Rechte jedes einzelnen Menschen sind das höchste Gut und Ausdruck unserer Menschlichkeit. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, beschlossen und anerkannt von den Staaten der Vereinten Nationen, stellt dabei die umfassende und allgemein anerkannte Sammlung dieser Rechte dar. Die dort genannten Rechte sind unteilbar und gelten für jeden Menschen gleichermaßen, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion, seinem Geschlecht, seiner Kultur oder anderer Merkmale. Jeder Mensch muss sich frei entfalten können, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Jede Diskriminierung ist abzulehnen. Die NRW-Piraten kämpfen dafür, die Menschenrechte national wie international durchzusetzen.
Das Grundgesetz bewahren, Bürgerrechte verteidigen
Gemeinsam mit den Menschenrechten bilden die Bürgerrechte die Grundrechte der Bürger, die sich im deutschen Staat zusammengefunden haben. Die NRW-Piraten stehen hinter dem Grundgesetz in der ursprünglichen Form, wie es unsere Gründungsvater 1949 ausgearbeitet haben. Insbesondere lehnen wir Änderungen an dem die Grundrechte umfassenden ersten Abschnitt (Art.1 bis 19) ab. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese immer nur zu einem Abbau von Bürgerrechten führen. Die Piratenpartei setzt sich für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung der Grundrechte ein und will die Bürgerrechte verteidigen, insbesondere auch gegenüber dem Staat bzw. dessen Einrichtungen, der sie bedroht.
Verfassungsschutz
Systeme und Methoden, die der Staat gegen seine Bürger einsetzen kann, müssen der ständigen Bewertung und genauen Prüfung durch gewählte Mandatsträger unterliegen. Dementsprechend ist es wichtig, dass an für die Grundrechte des Bürgers potentiell fatalen Stellen so offen, transparent und sorgfältig geprüft wird, wie es möglich ist.
Wir erkennen an, dass ein Geheimdienst naturgemäß nicht dazu in der Lage ist, seine Tätigkeiten umgehend und in vollem Umfang kontrollierbar und transparent zu gestalten. Dennoch wollen wir die Kontrolle und Transparenz so weit erhöhen, wie es im Rahmen der Handlungsfähigkeit besagter Behörde möglich ist. Die Fristen, innerhalb derer über die Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde berichtet wird, müssen so angepasst werden, dass jede potentiell die Grundrechte des Einzelnen verletzende Tätigkeit noch vor Durchführung dem Kontrollgremium gemeldet und spätestens 3 Monate nach ihrem Abschluss der demokratischen Kontrolle des Parlaments unterzogen wird. Nach geltendem Recht könnte im ungünstigsten Fall dies erst nach 1 1/2 Jahren stattfinden.
Die Arbeit der G10-Kommission muss enger an die Arbeit des parlamentarischen Kontrollgremiums gebunden werden. Wir halten eine Prüfung, ob diese beiden Einrichtungen zum Zwecke eines schnelleren Informationsflusses kombiniert werden können, für sinnvoll. Ebenso sollte in diesem Zuge die Einhaltung nicht nur des Fernmeldegeheimnisses, sondern sämtlicher Grundrechte zeitnah überprüft werden.
Hilfspolizisten
Die Polizei ist eins der wichtigsten Exekutivorgane unseres Landes. Sie ist die direkte ausführende Kraft des staatlichen Gewaltmonopols, und soll die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten. Dies ist eine hochgradig verantwortungsvolle, anspruchsvolle Aufgabe.
Bestrebungen, streifendienstliche Tätigkeiten der Polizei zukünftig verstärkt von schlechter ausgebildeten, schlechter bezahlten Hilfspolizisten durchführen zu lassen lehnen wir entschieden ab. Realen Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit auf diese Weise schwächer zu begegnen, und gleichzeitig unter der Vorgabe, die innere Sicherheit zu stärken die Grundrechte immer weiter zu beschränken ist für uns nicht akzeptabel.
Virtuelle Streife
Der Polizeidienst umfasst den Streifendienst im öffentlich zugänglichen Raum zur Gefahrenabwehr und zur Verhinderung von Straftaten. Da auch das Internet ein solcher öffentlich zugänglicher Raum ist, ist es begrüßenswert, wenn die Polizeibehörden dort "auf Streife" gehen. Ferner empfinden wir es als erfreulich, dass die Polizeibehörden gedenken, sich mit dem Medium Internet vertrauter zu machen. Besorgnis erregt nur die Befürchtung, dass den Beamten an dieser Stelle Sonderrechte eingeräumt werden, die über jene eines normalen Internetnutzers hinaus gehen.
Denn so wie der Streifendienst nicht das Eindringen in private Wohnungen rechtfertigt, so lehnen wir auch verdachtsunabhängige Eingriffe in private Kommunikation, etwa das Mitlesen von Emails oder Zugriff auf gesicherte Bereiche durch Hacking, ab. Um die Strafverfolgung im Netz zu verbessern, sollten vielmehr bestehende Möglichkeiten, den Polizeibehörden Gesetzesverstöße im Internet mitzuteilen, vereinfacht und verbessert werden.
Öffentliche Überwachung
Die Überwachung des öffentlichen Raumes durch Videokameras kann unter bestimmten Umständen die Aufklärung von Straftaten erleichtern. In der Regel wäre die besagte Aufklärung jedoch auch ohne das so gewonnene Bildmaterial erfolgreich gewesen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben ferner gezeigt, dass eine solche Überwachung nicht zur Prävention von Straftaten geeignet sind.
Daher lehnen wir den Ausbau der öffentlichen Überwachung strikt ab, da wir die Persönlichkeitsrechte hunderter unschuldig erfasster und gespeicherter Bürger als schützenswert betrachten. Darüber hinaus sind aktuelle Maßnahmen der öffentlichen Überwachung kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Stattdessen wollen wir eine höhere Präsenz von Polizei- und Ordnungskräften an potentiellen Kriminalitätsschwerpunkten.
Automatisierte Kennzeichenerfassung
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 hat eindeutig klargestellt, dass eine verdachtsunabhängige, flächendeckende, automatisierte Kennzeichenerfassung zwecks Abgleich mit Fahndungsdaten in diversen Belangen - nicht zuletzt der Verhältnismäßigkeit - nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Daher ist es uns unbegreiflich, warum solche Maßnahmen erneut diskutiert werden.
Einen solchen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lehnen wir entschieden ab. Auch ein stichprobenhafter Abgleich automatisiert erfasster Autokennzeichen, so wie es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zulässt, ist für uns nicht akzeptabel.
Jugendkriminalität
Im Bereich des Jugendkriminalität ist von Symptombekämpfung und weiterem Aktionismus Abstand zu nehmen. Die Antwort auf das Problem der Jugendkriminalität ist mitnichten, jeden jungen Menschen als potentiellen Straftäter von morgen zu behandeln, und so die Nachfrage nach sicherheitspolitischen Maßnahmen künstlich zu steigern. Aufgrund einer seit Jahrzehnten verfehlten Bildungspolitik und einer finanziellen und beruflichen Perspektivlosigkeit muss man dieses Problem als hausgemacht bezeichnen. Seine Bekämpfung muss an besagten Ursachen ansetzen, indem die Bildungs- und Berufsperspektiven konsequent verbessert werden.
Biometrische Daten
Wir beobachten derzeit einen besorgniserregenden Trend, dass in immer größer gefassten Bereichen die Speicherung und der automatisierte Abgleich von biometrischen Daten erfolgt. Es ist weder zu verhindern, dass die Grundrechte unschuldiger Bürger bei solchem Vorgehen verletzt werden, noch dass ein solches Vorgehen auf Basis existierender Daten immer häufiger angewendet wird. Daher lehnen wir die Erfassung biometrischer Daten ohne Anfangsverdacht sowie deren Speicherung ohne erwiesene Straftat kategorisch ab.
Entwurf zum "Transparenzgesetz"
Wir begrüßen die Bestrebung zur Schaffung von mehr Transparenz. Dabei darf die Transparenz aber nicht nur finanzielle Aspekte aufgreifen, sondern muss auch bei Entscheidungsfindungen, Vertragsabschlüssen und bei Berichten zu politischen Themen angewandt werden.
Der Landesrechnungshof NRW soll dafür Sorge tragen, dass die geschaffenen Transparenzhürden nicht durch Zersplitterungen von 100%ig öffentlichen Unternehmen in mehrerer nicht-/ oder teil-öffentliche Unternehmen umgangen werden.
Leistungsgerechte Beurteilung von Beamten
Das Beamtenrecht in NRW bedarf in vielerlei Hinsicht einer umfassenden Reform. Insbesondere ist hier das System der Beamtenbeurteilungen aufzuführen. Im Bereich der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes herrscht sicher nicht selten eine große Diskrepanz zwischen den tatsächlichen und den beurteilten Leistungen. Dies führt zu großen Frustrationen und einer verständlichen Demotivation, welche nicht zuletzt auch die Bürger zu spüren bekommen.
Derzeit werden die Beamten überwiegend durch Vorgesetzte beurteilt, die den zu beurteilenden Beamten häufig gar nicht bei der Arbeit sehen, sondern nur aus der "Aktenlage" heraus entscheiden. Auch werden bereits formulierte, gute Beurteilungen vom nächst höheren Vorgesetzten, welcher den Beamten meist nicht mal persönlich kennt, aufgrund der Haushaltslage wieder zurückgenommen, da von einer guten Beurteilung auch die nächste Beförderung abhängig ist, was dann wiederrum mehr Geld kosten würde. Nicht selten hängen gute Beurteilungen und damit die Beförderung nicht mit der tatsächlichen Leistung des Beamten zusammen, sondern damit, wie lange er schon auf die nächste Beförderung warten musste, selbst wenn jüngere Beamte eine wesentlich bessere Leistung vorweisen konnten. Dies führt zu noch mehr Frustration bei den verbleibenden, motivierten Beamten, da sie für ihre gute Leistung keine Anerkennung finden.
Daher setzen wir uns für eine umfassenden Reform des Beurteilungsprozesses ein. Wir streben eine Anlehnung an die aus der Privatwirtschaft bekannten 360 Grad Beurteilung an. Der Vorgesetzte allein soll nicht über die Beurteilung eines Beamten entscheiden dürfen. Vielmehr sind u.a. auch Einschätzungen der Kollegen und Bürger mit in die Beurteilung einzubeziehen. Der Einfluss des nächst höheren Vorgesetzen auf die Beurteilung muss auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Vor allem muss endlich die Qualität und nicht, wie zur Zeit, die Quantität der Leistung als Beurteilungskriterium wieder in den Vordergrund rücken.
Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingswesen
Wir setzen uns für einen menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen und Migranten ein. Aus diesem Grunde wollen wir eine Erleichterung der Anforderungen für den Übergang in einen dauerhaften Aufenthaltsstatus. Hierbei ist aus humanitären Gründen die Situation von langjährig geduldeten Flüchtlingen und Flüchtlingen, welche ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, besonders zu berücksichtigen. Langfristig ist auf ein dauerhaftes Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge, die sich länger als fünf Jahre in Deutschland aufhalten, hinzuarbeiten. Generell halten wir das Asyl- und Ausländerrecht Deutschlands für überarbeitungsbedürftig, da es einem effizienten Schutz der Menschenrechte nicht gerecht wird.
Unabhängige Kontrolle für Polizeibehörden
Auch in den Reihen der Polizeibeamten kann es dazu kommen, dass einzelne Beamte sich falsch oder gar rechtswidrig verhalten. Polizeibeamte, welche ein Fehlverhalten ihrer Kollegen beobachten, sowie Zeugen und/oder Anzeige erstattende Bürger sind derzeit dazu gezwungen sich mit ihrem Anliegen an die gleiche Behörde zu wenden, in der die Beklagte Person ihren Dienst verrichtet. Dies führt nicht nur zu Hemmschwellen seitens des Beschwerdeführers, sondern kann auch zu Interessenskonflikten und dadurch zu Vertuschungsaktionen oder falsch verstandener Solidarität unter den Kollegen führen.
Es sollte eine unabhängige Kontroll- und Ermittlungsinstanz geschaffen werden, die sich solcher Beschwerden annimmt, ohne dass der Beschwerdeführer Tatenlosigkeit oder persönliche Konsequenzen fürchten muss. Zusätzlich kann diese Instanz auch ohne Anregung Dritter tätig werden.
Identifikationsnummer für Polizisten
Wir erkennen an, dass die tägliche Polizeiarbeit, also vor allem die Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen, ohne die Möglichkeit der Anwendung von Zwangsmitteln in vielen Situationen unmöglich wäre. Auch angemessene körperliche Gewalt stellt ein grundsätzlich legitimes und erforderliches Zwangsmittel dar. Jedoch hat gerade die Polizei als Träger des staatlichen Gewaltmonopols eine besondere Verantwortung, welcher sie leider nicht immer gerecht wird. Immer wieder gibt es Presseberichte von rechtswidrigen Übergriffen der Polizei auf Bürger. Häufig jedoch hat der Bürger dabei nicht einmal die Möglichkeit den Namen des Beamten zu erfahren, da dieser, trotz einer bestehenden Pflicht, ihn nicht preisgibt. Auch hat der Bürger in diesem Moment keine Möglichkeit den Polizisten zur Preisgabe zu zwingen.
Aus diesem Grund fordern wir die Einführung einer jederzeit deutlich erkennbaren, individuellen und für die Ermittlungsbehörde nachvollziehbaren Identifikationsnummer für jeden Polizeibeamten. Eine solche Nummer stellt auf der einen Seite den Informationsanspruch des Bürgers sicher, auf der anderen Seite wahrt sie aber auch das Persönlichkeitsrecht des Beamten, da auf direktem Wege keine Rückschlüsse auf seine Person möglich sind.
Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Maßnahmen von Behörden
Da auch in Behörden nur Menschen sitzen, werden auch dort Fehler gemacht. Nicht selten werden rechtswidrige Verwaltungsakte erlassen bzw. rechtswidrige Maßnahmen getroffen, welche den Bürger in seinen Rechten und in seiner Persönlichkeit beeinträchtigen. Diese Beeinträchtigungen lassen immer irgendeine Art von Schaden entstehen.
Es ist unser Anliegen eine pauschale Mindestentschädigung bzw. eine Wiedergutmachung für rechtswidrige Maßnahmen einzuführen. Hierdurch erwarten wir eine wesentliche Erhöhung der Hemmschwelle seitens der Behörden bei Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte des Bürgers und hierdurch einen verbesserten Schutz vor Behördenwillkür. Bei der derzeitigen Rechtslage hat der Bürger, selbst nachdem durch Gerichte die Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten oder Maßnahmen festgestellt wurde, weitere, häufig nicht leichte Hürden zu nehmen, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Die Beweisbarkeit eines entstandenen Schadens, gerade im immateriellen Bereich, gestaltet sich oft schwierig. Obwohl es eine Behörde war, welche den Fehler gemacht hat, wird der Bürger durch eine schwierige Beweissituation eventuell noch mehr belastet. Damit dieser unhaltbare Zustand abgestellt wird, sollten Behörden für ihre Fehler uneingeschränkt haften.
V Umwelt
Nachhaltigkeit als piratiges Prinzip
Die NRW-Piraten stehen für das Prinzip der Nachhaltigkeit ein. Darunter verstehen wir generell die Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft, die natürliche Ressourcen in einer Weise nutzt und erhält, dass sie auch für nachfolgende Generationen zur Verfügung stehen und die Existenz der Menschheit auf unbeschränkte Zeit ermöglicht. Hierzu ist ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit und eine faire Verteilung der Ressourcen erforderlich. Bei nachwachsenden Ressourcen müssen Verbrauch und Regeneration in einem Gleichgewicht sein, bei nicht nachwachsenden Ressourcen wie Bodenschätzen muss die Einführung einer Kreislaufwirtschaft oberstes Ziel sein. Dazu ist es unbedingt notwendig, vorhandene umweltschonende Technologien bevorzugt zu nutzen, sowie die Entwicklung neuer Technologien voranzutreiben. Technologien, die unabsehbare und nicht zu verantwortende Folgen für nachfolgende Generationen haben, lehnen wir strikt ab. Ein Beispiel hierfür ist z.B. die derzeitige Stromproduktion durch Kernspaltung.
Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung
Die NRW-Piraten wollen die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung, die Forschung im Bereich der ökologischen Zusammenhänge und die Erforschung sauberer Technologien fördern. Forschungsergebnisse, insbesondere solche aus öffentlich finanzierten Programmen, müssen der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Die Ergebnisse sollen für die Aufklärung der Bevölkerung in Fragen des Umweltschutzes genutzt werden. Die selektive Sicht auf ganzheitliche Zusammenhänge durch einzelne erfordert die Entwicklung von Methoden, die dem Prinzip "Gemeinnutz geht vor Eigennutz" zur Geltung verhelfen. Dem dient die allgemeine Aufklärung der Bevölkerung, der freie Zugang zu Wissen und Forschungsergebnissen und die Schaffung von Anreizen zum Umdenken, um zu besseren Verhaltensweisen zu kommen.
Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung
Viele der heutigen Probleme (in Deutschland z.B. Asse, weltweiter Klimawandel, Artensterben etc) sind zu einem großen Teil das Resultat der Ohnmacht der Gesellschaft und der Bürger sowohl dem Staat als auch der Wirtschaft gegenüber. Daher sind auch beim Thema Umwelt mehr Transparenz im Handeln von Regierungen und Unternehmen und eine stärkere Beteiligung der Bürger an den Entscheidungsprozessen erforderlich.
Regionalisierung
Das Versagen der internationalen Politik einen Konsens zum Klimaschutz zu finden bedeutet für jeden von uns, dass lokale und regionale Initiativen zum Umwelt- und Klimaschutz an Bedeutung gewinnen. Diese Initiativen werden wir fördern und stärken.
Energiepolitik - Wettbewerb und Versorgungssicherheit in den Energiemärkten garantieren
Die folgenden Punkten gehen zum Teil über das Landesrecht hinaus und betreffen auch Bundes- wie EU-Recht. Das Land soll auch dort durch geeignete Maßnahmen wie Gesetzesinitiativen seinen Einfluss geltend machen oder wo möglich (z.B. über das Ausschreibungsrecht) steuernd einwirken.
Die Netzinfrastruktur, Strom- wie Gasnetze gleichermaßen auf allen Netzebenen, gehört überwiegend in öffentliche Hände. Dazu dient die eigentumsrechtliche Entflechtung der Netzinfrastrukturen.
Eine deutliche Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien sowohl im Strom- als auch im Wärmemarkt sind notwendig. Bei der Stromerzeugung sind durch verstärkte Forschungsanstrengungen die Kosten sowohl für Fotovoltaik als auch für Anlagen der dezentralen Kraftwärmekopplung deutlich zu senken. Die bisherigen Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien müssen sich vergleichbar der Regulierung der Netzentgelte stärker als bisher an den jeweils effizientesten Anbietern orientieren.
Monopol- beziehungsweise Oligopolrenten sind so lange abzuschöpfen, bis eine funktionierende Wettbewerbsordnung etabliert ist.
Energiepolitik - nachhaltigen und klimafreundlichen Konsum erleichtern
Effizienzstandards müssen als Mindeststandards festgelegt werden. Dafür muss NRW sich in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union durch entsprechende Initiativen einsetzen und wo möglich eine Vorreiterrolle übernehmen. Dazu gehören CO2-Grenzen für PKW ebenso wie Grenzen für den Energieverbrauch von Elektrogeräten. Produkte, die diese Standards nicht einhalten, dürfen nicht mehr vertrieben werden. Finanzielle Anreizstrukturen, die nachhaltigen Konsum belohnen.
Prämienprogramme, Steuervorteile oder Zuschüsse müssen konsequent wirksam sein für den Klima- und Ressourcenschutz und sozial verträgliche Arbeits- und Produktionsbedingungen.
Wir fordern eine klare Energiekennzeichnung für alle Gebrauchsgüter. Die Effizienzklassen von Haushaltsgeräten (A--G) bieten die Grundlage.
Wir wollen den sukzessiven Ersatz fossiler Energiequellen durch erneuerbare Energie im Gebäudebestand und im Neubau voanbringen.
Der "ökologische Rucksack" eines Produktes sowie die soziale Verantwortung der Hersteller müssen transparent gemacht werden. Die Landesregierung muss sich für die Schaffung hierzu geeigneter unabhängiger Plattformen einsetzen, z.B. sollten die Corporate Social Resposibility (CSR)-Tests der Stiftung Warentest ausgebaut werden.
Szenario 2015
Wir unterstützen die verbraucherpolitische Agenda für die Legislaturperiode 2010 bis 2015 in NRW „Szenario 2015“ der Verbraucherzentrale NRW, die Wettbewerb und Versorgungssicherheit in den Energiemärkten garantieren soll. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ihren Energie-Dienstleister unkompliziert und mit wenig Aufwand binnen weniger Tage wechseln können.
Wesentliche Unterscheidungskriterien eines Angebotes -wie Laufzeit des Vertrags, Preis, Kündigungs- und Verlängerungsfristen, Preisanpassungs-klauseln, Zusammensetzung des Stroms etc. sollen auf einen Blick zu erkennen sein.
Die Landesregierung soll durch eine Gesetzesinitiative sicherstellen, dass der zunehmende Wettbewerb im Energiemarkt durch transparente Angebots- und Vertragsgestaltungen gefördert wird.
Die Landesregierung soll die Vorschläge der Monopolkommission aufgreifen und sich für mehr Wettbewerb bei der Stromerzeugung und Gasversorgung einsetzen und die Gründung neutraler Netzgesellschaften unterstützen. Die Gemeindeordnung muss so geändert werden, dass es zu mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt und dem neuen Markt der Energieeffizienzdienstleistungen kommt.
Ratsuchenden soll NRW-weit in einer Energieberatung, die vor Ort bei ihnen zu Hause kostenlos und anbieterunabhängig stattfindet, durch die Verbraucherzentrale und anderen Kooperationspartnern einer Landesinitiative der jeweilige Modernisierungsbedarf in den eigenen vier Wänden anbieterunabhängig aufgezeigt werden.
Sanierungswillige Hausbesitzer sollen auch für bestehende Gebäude eine finanzielle Förderung durch das Land erhalten, wenn sie dabei erneuerbare Wärmequellen mit zum Einsatz kommen lassen. Dazu soll die Landesregierung das Bundesprogramm für den Einsatz erneuerbarer Wärme bei Neubauten durch ein entsprechendes Landesgesetz und eine langfristige und berechenbare Förderung für den Gebäudebestand ergänzen.
Wer seine Heizungsanlage erneuern will, soll ähnlich wie in Baden-Württemberg in die Pflicht genommen werden, mindestens zehn Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energie, Kraft- Wärme-Kopplung oder Fernwärme zu decken.
Käufer und Mieter von Wohnungen oder Häusern sollen darauf vertrauen können, dass Verstöße gegen die Vorlagepflicht des Energieausweises durch die zuständigen Bauaufsichtsbehörden verfolgt und geahndet werden. Der Energieausweis wird damit zu einem wirkungsvollen Instrument, um den künftigen Energiebedarf von Immobilien beurteilen und bei der Entscheidung für ein Objekt einbeziehen zu können.
Die Energieverbrauchskennzeichnung auf Haushaltsgroßgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik für Verbraucherinnen und Verbraucher soll eine transparente und verlässliche Richtschnur werden, um den künftigen Energieverbrauch der geplanten Anschaffung mit in die Kaufentscheidung einzubeziehen. Deshalb soll die Landesregierung sicherstellen, dass unabhängige Sachverständige die Umsetzung der Kennzeichnungsvorgaben im Handel regelmäßig kontrollieren und Verstöße ahnden.
Stromkunden sollen einen linearen Stromspar-Tarif, d.h. wer wenig verbraucht, hat auch eine geringe Stromrechnung. Ergänzend soll eine sozialorientierte Energieberatung dazu beitragen, dass sich die bislang große Zahl an Stromsperren in privaten Haushalten drastisch reduziert. Die Landesregierung soll diese Entwicklung im Dialog mit den Energieversorgungsunternehmen und der Verbraucherzentrale anstoßen und begleiten.
Besitzer von Elektrospeicherheizungen, die zu einem anderen Heizungssystems wechseln wollen, werden durch ein Förderprogramm des Landes unterstützt. Neue Nachtstromspeicherheizungen dürfen nicht mehr angeschlossen werden.
Verbandsklagerecht
Naturschutzverbände müssen bei Klagen die gerichtliche Überprüfung aller für die Zulassung des Vorhabens maßgeblichen Umweltvorschriften verlangen können. Das Verbandsklagerecht ist ein mühsam erkämpftes wesentliches kollektives Bürgerrecht, das nicht durch juristische Rabulistik ausgehöhlt werden darf. Es muss im Gegenteil im Interesse der partizipatorischen Demokratie weiter ausgebaut werden.
Transparenz und Rechtsstaatlichkeit statt Lobbyismus und Korruption – Lex E.ON
Im Zusammenhang mit einem Gerichtsurteil gegen den Bau des umstrittenen Steinkohlekraftwerk in Datteln, wurde der § 26 des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm – LEPro) im Dezember in einer Eilaktion aus dem Gesetz gestrichen. Er verpflichtet im Einklang mit Bundes- und EU-Recht zur ausreichenden, sicheren, umweltverträglichen und möglichst preisgünstigen Energieversorgung, zur Energieeinsparung, zum Einsatz einheimischer und regenerierbarer Energieträger, zur Verbesserung des Energienutzungsgrades und zur Entwicklung lokaler und regionaler Energieversorgungskonzepte. Er muss umgehend wieder eingeführt werden.
Landesnaturschutzrecht – Anpassung an das neue Bundesnaturschutzrecht
Am 01.03.2010 tritt das neue Bundesnaturschutzrecht in Kraft. Zur Rechtsklarheit muss das Landesgesetz angepasst werden. Die Inaktivität der Landesregierung verursacht Rechtsunsicherheit. Die Verwaltung wird die anzuwendenden Vorschriften mühsam durch einen Abgleich von Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftsgesetz und Verfassung zusammensuchen müssen. Die NRW-Piraten regen an, stattdessen in der Neufassung des Landesrechts Anforderungen an den Biotopverbund, die Gebietsschutzvorschriften und die Landschaftsplanung so zu formulieren, dass das Bundesrecht gemäß den regionalen Voraussetzungen und Notwendigkeiten mit Leben erfüllt wird.
Mobilität und Umweltbelastung
Die Landesregierung muss sich beim Bund für die folgenden Punkte einsetzen und sie wenn möglich im Lande selbst durchführen:
- Die Qualität im Eisenbahn-Fernverkehr ist zu verbessern. Oberzentren sind mindestens halbstündlich, Mittelzentren stündlich zu verbinden. Hierfür ist eine Optimierung der Geschwindigkeiten und Anschlüsse im gesamten Fahrplannetz erforderlich. Die Netzknoten müssen ausgebaut werden, um den Umsteigeverkehr zu sichern.
- Durchführung einer Effizienzanalyse der bereitgestellten Regionalisierungsmittel.
- Entwicklung eines zukunftsfähigen integrierten Verkehrskonzeptes, das die Effizienzpotentiale aller Verkehrsträger optimal ausnutzt und vernetzt. Dazu zählt zuvorderst die quantitative und qualitative Optimierung des Schienenverkehrs. Dazu zählen aber auch die Förderung energiesparender PKW, Strategien zur Emissionsminderung im Flugverkehr sowie der Ausbau der Infrastruktur für den Radverkehr. Auf nutzerfreundliche Schnittstellen und Informationssysteme ist besonders Wert zu legen.
- Die Einrichtung und Ausweitung regionaler Schlichtungsstellen.
VI Open Access
Präambel
Nordrhein-Westfalen ist einer der zentralen Wissenschaftsstandorte in Europa. In dieser Position hat das Land auch eine wichtige Vorbildfunktion.
Die NRW-Piraten sind der Überzeugung, dass aus öffentlichen Geldern geförderte wissenschaftliche Arbeit auch der Öffentlichkeit zugute kommen muss. Noch immer sind aber viele wissenschaftliche Erkenntnisse nur gegen Bezahlung bei Verlagen erhältlich, obwohl dank moderner Technologien die Reproduktion der Werke praktisch kostenfrei erfolgen kann.
Diese Problematik ist auch vielen Wissenschaftlern bewusst. Daher gehen sie zunehmend dazu über, ihre Arbeiten als so genannte Open-Access-Veröffentlichungen dauerhaft kostenfrei zugänglich zu machen. Das wollen wir auch in Nordrhein-Westfalen unterstützen, denn ein erleichterter Zugang zu Wissen führt zu einer erfolgreicheren Forschung, mehr Innovation und entfaltet somit eine Wohlstand fördernde Wirkung.
Daher heißt Open Access für uns: Wissenschaftliche Arbeit, die im wesentlichen aus öffentlicher Hand finanziert wird und die daraus resultierenden Veröffentlichungen müssen für alle Menschen kostenfrei und einfach zugänglich sein.
Infrastruktur für Open Access
Um das zu ermöglichen, muss eine Infrastruktur geschaffen werden. Diese Aufgabe wird heute vorrangig von etablierten Verlagen übernommen. Für Open-Access-Veröffentlichungen entwickeln sich entsprechende Mechanismen erst langsam, meist in loser Kooperation von Bibliotheken und Universitäten. Diese Entwicklung wollen wir auch finanziell fördern. Ziel soll es sein, dass jede Universität und Fachhochschule in Nordrhein-Westfalen eine eigene, digitale Bibliothek (ein sogenanntes “Repository”) für frei zugängliche Veröffentlichungen einrichtet, in der ihre Publikationen Platz finden. Das verhindert eine Zersplitterung in zu unübersichtliche Untereinheiten und gewährleistet gleichzeitig eine gute Informationsabdeckung.
Universitätsnahe Umsetzung
Um die Anwenderfreundlichkeit, die Akzeptanz sowie die Verwendungsmöglichkeiten der digitalen Bibliotheken zu garantieren, ist es unerlässlich, einheitliche Software-Schnittstellen zu schaffen. Das gewährleistet eine Vernetzung der Bibliotheken zwischen den einzelnen Universitäten und Fachhochschulen, um die Verfügbarkeit und Auffindbarkeit von Wissen vor Ort zu erhöhen. Solche freien Software-Lösungen existieren bereits. Jedoch sehen die NRW-Piraten noch viel Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Standardisierung und Vernetzung dieser Bibliotheken. Daher setzen wir uns dafür ein, dass das Land NRW die Weiterentwlicklung von Software für digitale Bibliotheken als Forschungsprojekt ausschreibt und dieses möglichst universitätsnah umsetzt.
Offene Dateiformate
Um die nachhaltige Verfügbarkeit der in den digitalen Bibliotheken gespeicherten Informationen und die Unabhängigkeit von Interessengruppen sicherzustellen, sprechen sich die NRW-Piraten für eine Nutzung offener Datenformate aus.
Abbau von Zugangsbeschränkungen
Die NRW-Piraten wollen die Zugangsbeschränkungen für Bibliotheken abbauen. Zurzeit finden sich in den digitalen Bibliotheken hauptsächlich Doktorarbeiten und vergleichbare Ergebnisse. Diplomarbeiten, Hausarbeiten und Ähnliches werden nicht gespeichert und stehen damit auch nicht für die Recherche zur Verfügung. Da die Veröffentlichung in diesen Bibliotheken praktisch kostenfrei ist, braucht hier nicht gespart zu werden. Dieses Vorgehen führt zu einem unnötigen Verlust an Wissen. Viele junge Wissenschaftler kommen zu spät mit den digitalen Bibliotheken in Kontakt. Daher setzen wir uns für die Öffnung dieser Bibliotheken ein.
Open Access und Mittelvergabe
Ein weiterer Punkt, durch den die NRW-Piraten die Verbreitung von Open Access in Nordrhein-Westfalen fördern wollen, ist die Beurteilung von Anträgen auf Forschungsgelder. Wir setzen uns dafür ein, dass zur Beurteilung von Mittelvergaben durch das Land solche Publikationen bevorzugt bewertet werden, die auch öffentlich verfügbar sind.
VII Verbraucherschutz
Verbraucherschutz als neues Kernthema
Die NRW-Piraten wollen den Verbraucherschutz als neues Kernthema erschließen. Damit tragen sie zwei Sachverhalten Rechnung:
- Ganzheitliche Umsetzungen mehrerer Kern- und Nebenthemen wie Datenschutz, Transparenz, der Freiheitsgedanke sowie stringente Lobbyismuskritik münden in logischer Konsequenz in Verbraucherschutz.
- Die NRW-Piraten, die Politik für und nicht gegen die Gesellschaft fordern, haben die gesamtgesellschaftliche Relevanz des Verbraucherschutzes erkannt und wollen sich dieser Herausforderung, der sich kaum eine andere Partei annimmt, stellen. Dabei sind sich die NRW-Piraten bewusst, gegen starke Lobbyverbände und Einflussnahme der Industrie und Anbieter angehen zu müssen.
Im Verhältnis zwischen Hersteller, Vertreiber und Verbraucher ist letzterer in der Regel strukturell unterlegen. Dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen ist Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes. Die NRW-Piraten streben an, den berechtigten Interessen der Verbraucher, zum Beispiel Datenschutz und Transparenz, insgesamt mehr Geltung zu verschaffen. Ein fundamental wichtiges Ziel auf diesem Weg sehen wir in der Verankerung des Verbraucherschutzes in der Landesverfassung. Das soll gewährleisten, Verbraucherschutz zum integralen Bestandteil jeglicher Politik zu machen, in dem Auswirkungen und Folgen geplanter Gesetze für Verbraucher beachtet und berücksichtigt werden. Darüber hinaus streben die NRW-Piraten eine nachhaltige, konstruktive Zusammenarbeit mit entsprechenden Verbraucherschutz-NGOs wie Verbraucherzentralen und anderen Organisationen an.
In einem gesamtgesellschaftlichen Umfeld, das für Verbraucher aufgrund immer weiter fortschreitender Privatisierungen und Liberalisierungen zunehmend undurchsichtiger wird, ist der Verbraucherschutz nicht adäquat mitgewachsen. Verbraucherinteressen sind bislang nur teilweise gesetzgeberisch berücksichtigt worden. Immer wieder ist eine Unterordnung der berechtigten Interessen der Verbraucher unter kommerzielle Gesichtspunkte festzustellen. Diesem Trend gilt es umzukehren, zum Beispiel durch Modifizierung bestehender und Verabschiedung neuer Gesetze. Das Parlament sowie die Regierung haben sich in erster Linie als Volksvertretung und nicht als Unternehmensinteressen-Vertreter zu verstehen und müssen dem entsprechend agieren. Dem Interesse des Gemeinwohls ist in soweit den Unternehmensinteressen gegenüber der Vorzug zu geben, wie es zur Herstellung einer Balance in dem strukturell- und mittelbedingten Ungleichgewicht erforderlich ist.
Von einem starken Verbraucherschutz profitiert auch die Wirtschaft: Eine Marktbereinigung durch Verschwinden der schwarzen Schafe aus dem Marktgeschehen ist ebenso willkommen wie eine Stärkung derjenigen Unternehmen, die sich unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes bewähren. Diese werden sich auch im internationalen Wettbewerb besser positionieren. Datenschutz und Transparenz sind fundamentale Bestandteile des Verbraucherschutzes. Sie genießen seitens der NRW-Piraten besonderes Gewicht. Eine signifikante Stärkung eines allumfassenden Verbraucherschutzes ist Ziel der NRW-Piraten.
Konkret wird die Umsetzung folgender Maßnahmen angestrebt. Ist eine landespolitische Umsetzung nicht möglich wird eine Initiative im Bundesrat auf bundespolitischer Ebene eingebracht.
Stärkung der Verbraucherpolitik
Verbraucherschutz als NRW-Landesverfassungsziel
Aufnahme des Verbraucherschutzes in die NRW-Landesverfassung mit der Maßgabe, Auswirkungen und Folgen geplanter Gesetze für Verbraucher zu beachten und hinreichend zu berücksichtigen. Also ein „Verbraucher-Check“ von Gesetzen.
Verbraucherpolitische Programmatik
Eine neue verbraucherpolitische Programmatik, die den Status quo mit den Rechten und Anforderungen der Verbraucher abgleicht und die moderne Verbraucherpolitik als Motor zukunftsfähiger Politikfelder im Bereich der Wirtschafts-, Gesundheits- und Rechtspolitik definiert.
Lobbyistenverbot bei Gesetzesentwürfen
Ein rechtsverbindlicher Verhaltenskodex für den Einsatz externer Beschäftigter, sofern es sich um Unternehmensinteressenvertreter oder Lobbyisten handelt, welcher unter anderem die Mitarbeit an Gesetzesentwürfen und Vergabeverfahren gemäß der Forderung des Bundesrechnungshofes verbietet.
Kompetenzzentrum Verbraucherforschung
Die Schaffung eines Kompetenzzentrums Verbraucherforschung, um einerseits durch die Vernetzung bestehender wissenschaftlicher Institutionen in NRW Synergieeffekte zu fördern und andererseits im Sinne von Transparenz die gewonnenen Erkenntnisse vergleichbar aufbereitet der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.
Standardisierte Beobachtungsinstrumente
Einrichtung standardisierter Beobachtungsinstrumente, die regelmäßig und systematisch die Märkte auf ihr Funktionieren aus Verbrauchersicht durchleuchten. Von der EU wird das vergleichbare Verbraucherbarometer bereitgestellt.
Gesunde und sichere Ernährung: Verbesserung der Lebensmittelsicherheit
Verbesserung der Lebensmittelsicherheit durch alle auf Landesebene möglichen Maßnahmen, insbesondere die Ausweitung der Lebensmittelkontrollen in dem Umfang, wie es zur Gewährleistung einer hinreichend gesicherten Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln erforderlich ist.
Transparenz im Gesundheitswesen: Erweiterung des Informationsfreiheitsgesetzes
Klarstellung im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes, dass Informationen über die Qualität von Leistungen und Einrichtungen, die bei der Behandlung von Patienten erhoben werden ein öffentliches, für alle frei zugängliches Gut darstellen, sofern sie keinen Personenbezug aufweisen.
Versorgungssicherheit und Transparenz auf den Energiemärkten
Transparenz der Angebots- und Vertragsgestaltungen
Eine Gesetzesinitiative, welche gewährleistet, dass der steigende Wettbewerb im Energiemarkt mit transparenten Angebots- und Vertragsgestaltungen einher geht. Dabei wird eine übersichtliche Vergleichbarkeit wesentlicher Unterscheidungskriterien, wie Vertragslaufzeit, Preis, Preisanpassungsklauseln, Strom-Zusammensetzung, Kündigungs- und Verlängerungsfristen ebenso angestrebt, wie die Möglichkeit für den Verbraucher, seinen Energie-Dienstleister unkompliziert und mit wenig Aufwand binnen weniger Tage zu wechseln.
Gründung neutraler Netzgesellschaften und mehr Wettbewerb
Die NRW-Piraten möchten die Vorschläge der Monopolkommission aufgreifen und sich für mehr Wettbewerb bei der Strom- und Gasversorgung einsetzen sowie die Gründung neutraler Netzgesellschaften unterstützen.
Transparenz beim Konsum: klare Energiekennzeichnung aller Verbrauchsgüter
Das Land NRW soll im Bundesrat eine Initiative zur Einführung einer klaren Energiekennzeichnung für alle Verbrauchsgüter analog der Effizienzklassen von Haushaltsgeräten einbringen.
Ausbau der Verbraucherrechte in der digitalen Welt
Ausweitung der Befugnisse des NRW-Datenschutzbeauftragten
Ausweitung der Befugnisse des NRW-Datenschutzbeauftragten zum Beispiel durch Vetorecht für Gesetze, die Datenschutz hinreichend missachten.
Erforschung von sicheren Technologien
Die Erforschung von sicheren Technologien, Software und unternehmensinternen Abläufen. Datensparsamkeit und Datenvermeidung soll Ziel der Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen sein.
Reform des Urheberrechts
Das Land NRW soll im Bundesrat eine Reform des Urheberrechts initiieren,
- die die verbraucherfreundliche Neugestaltung des Urheberrechts und die Verankerung der Rechte der Nutzer an legal erworbenen Inhalten festschreibt. Dabei ist vor allem die Verhältnismäßigkeit bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zu wahren.
- die ein Recht auf Privat- und Sicherheitskopien gesetzlich verankert.
- die zur Streichung des generellen Verbots der Umgehung von Kopierschutzmechanismen führt, soweit es Privat- und Sicherheitskopien betrifft.
Erweiterung des Datenschutzes
Das Land NRW soll im Bundesrat eine Intitiative zur Erweiterung des Datenschutzes ergreifen, die zur angemessenen Anpassung an die Erfordernisse der digitalen Welt führt. Dabei sollen internationale Mindeststandards die effektive Durchsetzung gewährleisten.
Gesetzesnovellierung zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung
Eine Initiative des Landes NRW im Bundesrat zur Novellierung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung mit der Maßgabe, dass Verträge, die im Rahmen eines unlauteren Werbeanrufs abgeschlossen werden, der schriftlich Bestätigung bedürfen, um Rechtswirksamkeit zu erlangen.
Die Förderung selbstbestimmter Verbraucher durch Transparenz (Information) und Bildung
Verbraucherbildung von Kindern & Jugendlichen
Die Einrichtung von Verbraucherbildungsangeboten in der Nachmittagsbetreuung von Ganztagsschulen und in der offenen Jugendarbeit, zum Beispiel in Umwelt-AGs oder Schülerfirmen.
Verbot von kostenpflichtigen Telefon-Warteschleifen
Verbot von kostenpflichtigen Telefon-Warteschleifen, weil trotz der über 2 Jahre alten Selbstverpflichtung der Industrie die früheren Missstände weiterhin bestehen.
Reform und Ausbau des Verbraucherinformationsgesetzes
Eine Initiative des Landes NRW im Bundesrat für eine umfassende Reform und Ausbau des Verbraucherinformationsgesetzes:
- Schaffung von Transparenz der Ergebnisse der mit Steuergeldern finanzierten Lebensmittelkontrollen
- Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle Produkte und Dienstleistungen
- Verpflichtung der Behörden, die Öffentlichkeit aktiv und obligatorisch unter Namensnennung über Verstöße zu unterrichten.