Archiv:2010/Antragsfabrik Bayern/Briefwahl

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Entwurf für einen Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern von Michi Schönitzer.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern.


Erklärung

Diesen Antrag werde ich so natürlich nicht stellen - das hatte ich auch nie vor. Ziel dieses Antrages war es auszuloten, welche Probleme & Hürden geklärt werden müssen, um beim nächsten oder übernächsten Parteitag eine Abstimmung per Brief oder gar online durchzuführen. Dies ist meiner Meinung nach gelungen und wir sind nun bereit einen richtigen Antrag zu entwerfen. Danke für die Rückmeldungen, und nochmal sorry das ich die Antragsfabrik für diesen Test missbraucht habe.


Antrag

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
DU?
Betrifft
Satzung des Landesverband Bayern / §9b
Beantragte Änderungen

Folgender Absatz wird zwischen dem zweiten und dritten Absatz eingefügt (Nummerierung wird angepasst):

Es besteht für die wahlberechtigten Mitglieder die Möglichkeit über alle Satzungs- und Programmanträge per Briefwahl zu entscheiden. Details regelt die Briefwahlordnung.
Begründung

Viele Piraten haben nicht die Möglichkeit zum Parteitag anzureisen, selbst wenn wäre es bei über 2.000 Mitgliedern kaum möglich einen Parteitag zu organisieren, an dem alle Mitglieder teilhaben können. Satzungs- und Programmänderungsanträge müssen 14 Tage vor dem Parteitag eingereicht werden, was uns die vergleichsweise einfache Möglichkeit gibt den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, über diese per Briefwahl zu entscheiden.


ToDo

Dieser Antrag ist noch im Entwurfsstadium. Zu tun ist unter andrem noch:

  • Briefwahlordnung schreiben
    • diskutieren, ob diese in die Satzung gehört oder nicht
    • diskutieren, ob statt dessen in die allgemeine Wahlordnung integrieren
  • Begründung ausfeilen
  • ...

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Holger Klatt
  2. Boris Turovskiy - solange eine vernünftige Briefwahlordnung vorgestellt wird
  3. --CaptCarrot 12:09, 16. Jan. 2010 (CET) - auch unter der Prämisse einer vernünftigen Briefwahlordung
  4. Gerhard Vorstandswahl muß geheim sein, geht also nicht mir Urabstimmungstool
  5. Burnus
  6. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. ValiDOM 01:15, 17. Dez. 2009 (CET) (Ich persönlich halte Briefwahl für den falschen Ansatz, zudem wöllte ich niemandem zumuten die damit verbundenen administrativen Tätigkeiten zu übernehmen)
  2. Mirko Briefwahl halte ich für den falschen Weg. Bei einem Parteitag wird ein Satzungsänderung vorgestellt und diskutiert. Dadurch lässt sich erst eine Entscheidung bilden, meiner Meinung nach
  3. Thomas Frömer
  4. Arthur Schibetz Prinzipiell dafür, aber mMn unpraktikabel, daher dagegen
  5. Martin K. - solange wir nicht genügend Geld haben, um festangestellte Mitarbeiter in ausreichender Menge zu haben
  6. Franz Rauchfuss Zu hoher administrativer Aufwand
  7. Dominique Schramm Aufwand zu hoch
  8. Arnold Schiller Nicht zielführend, Parteitage sind keine Abnickveranstaltungen
  9. Dietmar Heindorf
  10. Magnum
  11. Andreas Hölzl
  12. Johannes Müller (den Aufwand kann keiner stemmen)
  13. Hippy (keine Diskussion mehr möglich + zu hoher Aufwand)
  14. Thorsten
  15. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Trias 14:38, 20. Dez. 2009 (CET) Ich finde das Thema interessant, bin aber erstmal für eine Vertagung. Auch sollten Alternativen wie dezentraler Parteitag, virtueller Parteitag miteinbezogen werden oder kombiniert werden. Eine einfache Einführung der Briefwahl stehe ich eher kritisch gegenüber.
  2. Anthem Zweifel an der Machbarkeit. Vertagen. Prinzipiell aber dafür.
  3. rxl Für Antragsabstimmungen imho ok. Onlinesystem wäre mir aber lieber. Eher abwarten.
  4. Ron - ich überlege mir mal ein System mit dezentrale Wahlurne
  5. Mark (Antragskommission Opf) ** Grundsätzlich für Briefwahlmöglichkeit,
  6. Henri (Antragskommission Opf) ** aber erst Zustimmung, wenn Briefwahlordnung
  7. Achim (Antragskommission Opf) ** vorliegt
  8. Christian Vögl (Antragskommission Opf)
  9. Stefan Körner (Antragskommission Opf)
  10. Oliver (Antragskommission Opf)
  11. Alex (Antragskommission Opf)
  12. Twix 19:37, 16. Jan. 2010 (CET) Grundsätzlich dafür, muss aber noch ausgearbeitet werden
  13. Nerdicist
  14. Ninan
  15. Michi
  16. Roland Moriz (Nette Idee, aber momentan vollkommen unpraktikabel. Vllt kann man in den nächsten Jahren diesen Antrag noch einmal anschauen und neu bewerten)
  17. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

Fragen

  • Frage: Was ist, wenn zu wenig Stimmzettel zusammenkommen und die Abstimmung uU nicht-anonym wird?
    • Imho unwichtig, da die Abstimmungen auf dem LPT nicht anonym sind. Außerdem ist Entanonymisierung durch geringe Teilnehmeranzahl ein Problem das man immer und überall hat. (Selbst bei der Europawahl gab es etliche Wahllokale mit nur 1-5 Wählern.)
  • Frage: Wie wird die Authentizität festgestellt und wie beantragt man Briefwahl?
  • Konstellation: Angenommen 500 Leute stimmen per Briefwahl PRO Satzungsantrag, 200 Leute auf Landesparteitag stimmen GEGEN Satzungsantrag. Wenn Stimmen gleichwertig gelten gilt Antrag als angenommen. Rechtsfragen: Wurde damit der Parteitag entmachtet? Ist Briefwahl in diesen Fragen nach Parteiengesetz möglich und wie mit Parteitag vereinbar? Ist die Summe (Briefwählerschaft + LPT-Besucher) ein eigenes Organ der Partei? Anthem 21:27, 15. Dez. 2009 (CET)

pro & contra

  • Briefwahl ist bei offiziellen Wahlen aus guten Grund als Ausnahme definiert und sollte auch anderswo eine solche darstellen. --Trias20:44, 15. Dez. 2009 (CET)
    • Dieser Antrag behandelt keine Wahlen sondern ausschließlich Satzungs- und Programmanträge. Hier m.M.n. unkritisch. Anthem 21:27, 15. Dez. 2009 (CET)
  • Bevor wir Briefwahl einführen, können wir genauso gut ein Online-Abstimmungssystem einführen. Das ist IMHO sogar sicherer und anonymer als Briefwahl. ValiDOM 01:19, 17. Dez. 2009 (CET)
    • Anonymer? Da sehe ich Erklärungsbedarf :) --Anthem 01:38, 17. Dez. 2009 (CET)
    • Das mit dem Onlineabstimmungssystem sehe ich Ähnlich. Briefabstimmung (ist ja keine Wahl) halte ich für Problematisch, weil zu einer Abstimmung auf einem Parteitag auch eine Aussprache gehört. Kommt da was raus, was vorher nicht breit bekannt war, haste ein problem wenn die Mehrheit vielleicht schon vorher feststeht, oder? Benjamin Stöcker
      • Weiß ich nicht. Für mich ist ein Parteitag in erster Linie ein Beschlussgremium und kein Faseltreff. Wenn jetzt jemand die Beschlüsse ausserhalb machen will, z.B. weil er keinen Bock auf Rumdiskutiererei hat, und lieber gesammelt seine Ja/Nein-Kreuzchen machen will dann sehe ich damit zunächst mal kein Problem. Wenn ein Antrag ein Problem darstellt dann muss sich das eben schon in den 2 Vorlauf-Wochen rausstellen. --Anthem
      • Die Aussprache gehört IMO vor den Parteitag. Die Teilnehmer müssen bereits vorher wissen, worum es geht. Sonst kommen zu jeder dummen Bemerkung dreißig Redebeiträge, damit die dumme Bemerkung nicht die Abstimmung verfälscht. --Gerhard
        • Das sehen die Schreiber der Kommentare zum PartG allerdings anders. Kann man auch begründen durch §15 Absatz 3 PartG. "(3) Das Antragsrecht ist so zu gestalten, daß eine demokratische Willensbildung gewährleistet bleibt, insbesondere auch Minderheiten ihre Vorschläge ausreichend zur Erörterung bringen können..." Willensbildung heißt auch Aussprache (Nur Abstimmung wäre Willensbekundung). Ebenfalls steht hier im Gesetz eindeutig Erörterung. Zwar kann man dadurch keinen Stundenlangen Faßeltreff herleiten, aber ein Recht auf Aussprache vor Abstimmung schon! Benjamin Stöcker
          • Recht auf Aussprache != Pflicht zuzuhören, das steht meines Erachtens nicht gegen eine fernschriftliche Abstimmung. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit zur Willensbildung, Aussprache, Erörterung im Wiki und den Mailinglisten. Anthem
            • Das mag schon sein, auch hat man überhaupt keine Pflicht beim Parteitag im Saal anwesend zu sein. Die Anwesenheit bei Parteitagen ist imho vergleichbar mit der Anwesenheit im Bundestag oder Landtag. Natürlich kann man sich über die leeren Ränge wundern und wie sie dann beim Hammelsprung alle antanzen. Dennoch ist es eine demokratische Kür ein Anwesenheitsparlament zu haben. Im Bundestag oder Landtag kann man auch nicht per Briefwahl abstimmen. Der Anwesende ist der Vertreter seines Wahlkreises. Natürlich könnte man auch Parteitage ausfallen lassen und alles per Urabstimmung regeln. Wir setzen 60 Millionen stimmberechtigte in den Bundestag und lassen jedes Gesetz per Briefwahl im virtuellen Bundestag abstimmen. Und weil es so schön ist bestimmen wir 60 Millionen Kanzler die sich über Briefwahl darüber abstimmen, wie die Bundesregierung zu entscheiden hat. Machbar, handhabbar? Bei aller Liebe zur Basisdemokratie - Sie hat halt ihre Grenzen. Arnold Schiller
  • Ohne hier rechtlich genauer beschlagen zu sein, aber ich glaube das ist so nicht annehmbar. Wie Anthem oben schon angemerkt hat, kann der Fall auftreten, dass die Briefstimmen gewichtiger sind als die Parteitagsstimmen. Das wäre garnichtmal entscheidend, denn was wäre denn ein Parteitag mit Briefwahl? Eine Aneinanderreihung von Urabstimmungen. Es wäre fraglich, ob das dann noch den "Parteitag" darstellen würde. Lösen müsste man das imho vllt so, dass man Briefwähler als "anwesend" am Parteitag deklariert...... Das Ganze ist unter Vorbehalt, weil ich rechtlich keinerlei spezielle Kenntnis habe... --Trias 00:55, 18. Dez. 2009 (CET)
  • Es muss ein vernünftiger Vorschlag zur Briefwahlordnung vorliegen, aber grundsätzlich bin ich für diesen Ansatz, da ich ihn als einen Schritt in die mMn richtige Richtung sehe, den Parteitag als Entscheidungs- und nicht als Besprechungsgremium auszulegen. --TurBor
    • Wie oft muss man sagen, das der Gesetzgeber das explizit als Willensfindungs Gremium vorschreibt, nicht der Willensbekundung? Auf dem Parteitag muss es Rede und Gegenrede geben. DAs kann bei Vereinen anders sein, aber in wie weit das bei der Partei reinricht möchte ich nicht beurteil. IMHO legt das Parteiengesetz bei Partein hier einfach einen höheren mindeststandart an Demokratie fest. Regen wir uns nich immer auf, dass die im Bundestag nur bei der Abstimmung anwesen sind? Das dort Debatten zu Protokoll gegeben werden? Benjamin Stöcker
      • Wir haben hier ein Henne-Ei-Problem: Wir wollen auf den Parteitagen Entscheidungen fällen, Rede und Gegenrede führen, aber auch irgendwann fertig werden. Aber dann wundern wir uns auch immer wieder, warum von 35 Satzungsänderungsanträgen (SÄA) nur 18 abgefrühstückt und 17 auf den nächsten Parteitag vertagt wurden. Ich sehe das Problem weniger in der Frage "pro & contra Briefwahl" als in der Vorbereitung der SÄA ... oder besser gesagt: Vorbereitung der Piraten im Bezug auf die zur Entscheidung stehenden SÄA (denn diese sind ja i. d. R. schon sehr gut ausgearbeitet worden). Mir ist klar, dass SÄA auf den Parteitagen diskutiert werden sollen, aber einen Großteil der Diskussion könnte man, wie wir es ja jetzt hier schon tun, im Vorfeld bewältigen. Wer dann der Auffassung ist, sich eine Meinung zu einem Antrag gebildet zu haben, dem sollte man die Möglichkeit der Briefwahl einräumen. Wer meint, er müsse den Antrag auf dem LPT diskutieren, sollte dann auch auf dem LPT erscheinen. --CaptCarrot 12:23, 16. Jan. 2010 (CET)

Vereinsrecht

Parteinrecht wird ja oft an das Vereinsrecht angelehnt. Im Standardwerk "Der eingetragene Verein" (Sauter/Schweyer/Waldner) steht unter Rn 210:

"Auf schriftlichem Wege läßt das Gesetz eine Beschlussfassung nur zu, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss erklären, das gilt auch für die Wahl der Vereinsorganen. .... Die Satzung kann daher für alle Beschlüsse oder für bestimmte einzelne Angelegenheiten schriftliche Beschlussfassung mit Mehrheit der Stimmen vorsehen. ... sind auch Online-Versammlungen möglich."

Jeweils gilt, das die Satzung das Verfahren genau regeln muss, insbesondere wie lange die Stimmabgabe mögich ist, wer auszählt etc. Ebenfalls ist eine kombinierte Abstimmung aus Mitgliederversammlung und schriftlicher Stimmabgabe möglich. Das ergebe sich aus §33 Abs. 1 S.2 BGB Benjamin Stöcker