Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA019

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA019
Einreichungsdatum
Antragsteller

TurBor

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 01.05.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Zusammensetzung des Bundesvorstands - GenSek und Stellvertreter

Antragstext

Der Bundesparteitag möge über folgenden Satzungsänderungsantrag entscheiden.

Der Absatz 1 des §9a - Der Bundesvorstand soll wie folgt geändert werden:
"Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Generalsekretär und 4 stellvertretenden Vorsitzenden."

Der Absatz 10 des §9a soll wie folgt geändert werden:
"Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn

  • der Vorstand höchstens vier handlungsfähige Mitglieder besitzt, oder
  • der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.

Antragsbegründung

Die vorgeschlagene Variante unterscheidet sich von der jetzigen an drei Punkten - der Heraushebung des Generalsekretärs, der Zusammenlegung von Beisitzern mit dem stellvertrenden Vorsitzenden und den Bestimmungen zur Handlungsfähigkeit.

Zum Generalsekretär: Seit der Einführung des jetzigen Systems gibt es das Problem, dass keiner so wirklich die GenSek-Arbeit machen will. Dabei ist es ein sehr wichtiger Posten mit z.T. sensiblen Aufgabenbereichen (Verwaltung/Freigabe von Mitgliederdaten), der durchaus andere Eigenschaften erfordert, als die "politischen" Vorstandsämter. Deshalb muss der Generalsekretär - genauso wie der Schatzmeister - einzeln gewählt werden.

Zu StelVo/Beisitzern: Schon jetzt wird die Aufgabenverteilung unter den "allgemeinen" Vorstandsmitgliedern (also gerade Stellvertrender Vorsitzender und die Beisitzer) durch die GO des Vorstands aufgrund der persönlichen Stärken und Vorzügen der Mitglieder ausgemacht. Eine Trennung der Posten ist insofern nicht sinnvoll.

Die Begründung zur Handlungsfähigkeit findet sich beispielweise im Antrag von CEdge.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

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