Antragsportal/Anträge BPT2011.1/PA043
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA043 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
IG Hartz4 Daten vertreten durch Kristian Biss und Arnold Schiller |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Positionspapier |
Antragsgruppe | Soziales„Soziales“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 30.06.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelAntragstitel::Datenschutzfreundliche Regelungen für Empfänger von Sozialleistungen AntragstextZur Zeit muss ein Empfänger von Sozialleistungen wie z.B. ALGII (Hartz IV) oder Grundsicherung im Alter regelmäßig seine persönlichen Verhältnisse über Vermögen und Lebensweise detailliert offenlegen, um Leistungen nach den SGB zu erhalten. Die Piraten fordern, dass beim Umgang mit Sozialleistungsempfängern zukünftig Datensparsamkeit Einzug hält und die generelle Unterstellung eines Generalverdachtes an Bezieher von Sozialleistungen unterbleibt.
Sicherlich ist es notwendig, auch im Sozialrecht dem Staat eine Kontrollmöglichkeit zu eröffnen. Diese darf aber nicht so weit gehen, dass jeder Empfänger von vorneherein quasi unter "Betrugsverdacht" steht und in der Folge jeder Sachbearbeiter mit weitgehenden Befugnissen ausgestattet ist, die sonst nur Ermittlungsbehörden und die Staatsanwaltschaft innehaben. Ein genereller Zugriff auf alle relevanten Daten, die der Bürger beim Staat hinterlegt hat, ist im Sinne der Datensparsamkeit weder notwendig noch ratsam. Als Gegenbeispiel sei hier das Vorgehen der Finanzämter genannt: Hier werden im Abstand von bis zu 10 Jahren nur die steuerlich relevanten Daten überprüft und dies auch zumeist nur bei buchhaltungspflichtigen Betrieben, nicht bei jedem Bürger. Die automatische und routinemäßige Kontrolle aller zugänglichen Daten der Leistungsempfänger in Abständen von 6 Monaten halten wir für völlig überzogen. Kein anderer Beamter hat einen ebenso umfassenden Datenzugriff wie die Mitarbeiter in den Sozialbehörden. Von Zentralregister für KFZ-Anmeldungen bis zur Kapitalertragssteuer können alle Sachbearbeiter jederzeit Zugriff auf die Daten nehmen.
AntragsbegründungDieses Positionspapier ist eine Konkretisierung der Forderungen aus dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei. Es dient dazu auf eine Reform im Sozialgesetz hinzuwirken. Dieser Antrag basiert auf einem Antrag auf dem Bezirksparteitag Oberbayern 2011. Dieser wurde EINMÜNDIG angenommen, siehe Protokoll Diskussion
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