BY:Interessensgruppe Hartz4 Daten
BY-IG-Hartz4-Daten (Interessengruppe in LV Bayern) | |
Die IG erarbeitet Positionen wie die Datenerhebung bei Sozialhilfeempfaengern geändet werden kann | |
Name: | Aktiv: Interessensgruppe Hartz4 Daten |
ML: | https://lists.piratenpartei-bayern.de/mailman/listinfo/ig-hartz4-daten |
Inhaltsverzeichnis
Sinn und Themengebiete der IG Hartz4 Daten
Ziel der IG ist Ausarbeitung eines (oder mehreren) Positionspapieres zum Thema Hartz4 und die Datenerfassung
Vorgehen
- Beschreibung IST Zustand
- Vorteile und Nachteile
- Kritikpunkte
- sonstiges
- Formulierung des Ziels
- Position der Piraten
- Konkrete Umsetzung
- Ausarbeiten eines Positionspapieres
- Basierend auf Valis Vorschlag
- Idee bei Veranstaltungen bewerben
- Ins Parteiprogramm bringen
Mitglieder IG Hartz4 Daten
- Trotzik
- Arnold
- Uwe Wiener
- du?
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Grundlagen: http://piratenpad.de/ig-hartz4-daten
Aktuelles Positionspapier fuer den BPT http://piratenpad.de/ig-hartz4-pp2
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Positionspapiere
Uebersicht ueber die erarbeiteten und eingereichten Positionspapiere
Bezirksparteitag Oberbayern 2011
Die derzeitige Form des Umgangs, den die Mitarbeiter der ARGE mit den Empfängern von Hartz-IV-Geldern pflegt, widerspricht nicht selten jeder Form des Anstandes. Da wird gegängelt und drangsaliert, dass es kaum vorstellbar ist. Daher fordern die PIRATEN, dass das System ARGE so angepasst wird, dass auch den Empfängern von Leistungen nach SGB 2 mit dem gebotenen Respekt begegnet wird.
Die Piratenpartei fordert, dass Sozialbehörden den gleichen Standards unterworfen werden, denen andere Exekutivbehörden Deutschlands unterliegen.. Insbesondere dürfen keine Datenabgleiche und -anforderungen ohne richterlichen Beschluss und einen begründeten Verdacht durchgeführt werden. Ähnlich wie es einem Steuerprüfer gestattet ist, einen Datenzugriff lediglich für steuerlich relevante Daten vorzunehmen, sollten die für die Bearbeitung der sozialrechtlichen Ansprüche zuständigen Behörden nur Zugriff auf die sozialrechtlich relevanten Daten erhalten. Hierbei aber nicht ähnlich dem Finanzamt jeder Sachbearbeiter sondern nur eigens dafür qualifizierte Prüfer, die ähnlich dem Steuerprüfer, stichprobenartig die Anträge überprüfen und bei dem Verdacht eines Betruges entsprechende staatsanwaltschaftliche oder richterliche Überprüfungen veranlassen können.
Sicherlich ist es notwendig, auch im Sozialrecht dem Staat eine Kontrollmöglichkeit zu eröffnen. Diese darf aber nicht so weit gehen, dass jeder Empfänger von vornherein unter Betrugsverdacht steht und in der Folge jeder Sachbearbeiter mit Vollmachten ausgestattet ist, die sonst nur Ermittlungsbehörden und die Staatsanwaltschaft innehaben. Ein genereller Zugriff auf alle relevanten Daten, die der Bürger beim Staat hinterlegt hat, ist im Sinne der Datensparsamkeit weder notwendig noch ratsam. Als Gegenbeispiel sei hier das Vorgehen der Finanzämter genannt: Hier werden im Abstand von bis zu 10 Jahren nur die steuerlich relevanten Daten überprüft und dies auch zumeist nur bei buchhaltungspflichtigen Betrieben, nicht bei jedem Bürger. Die automatische und routinemäßige Kontrolle aller zugänglichen Daten der Leistungsempfänger in Abständen von 6 Monaten halten wir für völlig überzogen.
Kein Beamter hat einen ebenso umfassenden Datenzugriff wie die Beamten in den Sozialbehörden. Von Zentralregister für KFZ-Anmeldungen bis zur Kapitalertragssteuer können alle Bearbeiter der Anträge jederzeit Zugriff auf die Daten nehmen.
Jeder Bürger hat ein Anrecht auf Privatsphäre und Unschuldsvermutung. Nur weil er ein Sozialhilfeempfänger ist, darf ihm dieses Grundrecht vom Staat nicht leichtfertig genommen werden.
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass auch die Leistungsempfänger nach dem SGB dieses Grundrecht der Unschuldsvermutung zurückerhalten und entsprechend das SGB diesbezüglich angepasst wird und die Verordnungen, die sich aus dem Gesetz ergeben grundgesetzkonform gestaltet werden.
Bundesparteitag 2011.1
Titel Datenschutzfreundliche Regelungen für Empfänger von Sozialleistungen
Einleitung
Zur Zeit muss ein Empfänger von Sozialleistungen wie z.B. ALGII (Hartz IV) oder Grundsicherung im Alter regelmäßig seine persönlichen Verhältnisse über Vermögen und Lebensweise detailliert offenlegen, um Leistungen nach den SGB zu erhalten. Die Piraten fordern, dass beim Umgang mit Sozialleistungsempfängern zukünftig Datensparsamkeit Einzug hält und die generelle Unterstellung eines Generalverdachtes an Bezieher von Sozialleistungen unterbleibt.
Position
Die Piratenpartei fordert, dass Sozialbehörden den gleichen Standards unterworfen werden, denen andere Exekutivbehörden Deutschlands unterliegen. Insbesondere dürfen keine Datenabgleiche und -anforderungen ohne richterlichen Beschluss und einen begründeten Verdacht durchgeführt werden. Ähnlich wie es einem Steuerprüfer gestattet ist, einen Datenzugriff lediglich für steuerlich relevante Daten vorzunehmen, sollten die für die Bearbeitung der sozialrechtlichen Ansprüche zuständigen Behörden nur Zugriff auf die sozialrechtlich relevanten Daten erhalten. Vergleichbar zum Finanzamt sollen hierbei nicht jeder Sachbearbeiter, sondern nur eigens dafür qualifizierte Prüfer, ähnlich dem Steuerprüfer, stichprobenartig die Anträge überprüfen und bei Verdacht eines Betruges entsprechende staatsanwaltschaftliche oder richterliche Überprüfungen veranlassen können.
Sicherlich ist es notwendig, auch im Sozialrecht dem Staat eine Kontrollmöglichkeit zu eröffnen. Diese darf aber nicht so weit gehen, dass jeder Empfänger von vorneherein quasi unter "Betrugsverdacht" steht und in der Folge jeder Sachbearbeiter mit weitgehenden Befugnissen ausgestattet ist, die sonst nur Ermittlungsbehörden und die Staatsanwaltschaft innehaben. Ein genereller Zugriff auf alle relevanten Daten, die der Bürger beim Staat hinterlegt hat, ist im Sinne der Datensparsamkeit weder notwendig noch ratsam. Als Gegenbeispiel sei hier das Vorgehen der Finanzämter genannt: Hier werden im Abstand von bis zu 10 Jahren nur die steuerlich relevanten Daten überprüft und dies auch zumeist nur bei buchhaltungspflichtigen Betrieben, nicht bei jedem Bürger. Die automatische und routinemäßige Kontrolle aller zugänglichen Daten der Leistungsempfänger in Abständen von 6 Monaten halten wir für völlig überzogen.
Kein anderer Beamter hat einen ebenso umfassenden Datenzugriff wie die Mitarbeiter in den Sozialbehörden. Von Zentralregister für KFZ-Anmeldungen bis zur Kapitalertragssteuer können alle Sachbearbeiter jederzeit Zugriff auf die Daten nehmen.
Zusammenfassung
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass auch die Leistungsempfänger nach dem SGB das Grundrecht der Unschuldsvermutung zurückerhalten und keine Daten willkürlich erhoben werden. Wir wollen, dass das SGB diesbezüglich angepasst wird und auch die entsprechenden Verordnungen nach datenschutzrechtlichen Standards gestaltet werden.
Appell
Jeder Bürger hat das Recht auf Privatsphäre und Unschuldsvermutung. Nur weil jemand Sozialleistungen empfängt, darf ihm dieses Grundrecht vom Staat nicht leichtfertig genommen werden.
Begruendung fuer den Antrag:
Dieses Positionspapier ist eine Konkretisierung der Forderungen aus dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei. Es dient dazu auf eine Reform im Sozialgesetz hinzuwirken.