BE:LiquidFeedback Themendiskussion/477

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Erläuterungen zur Initiative

Erläuterungen zum vorgeschlagenen Verfahren (Ablauf)

Die einzelnen Schritte des Wahlverfahrens:

I. Wahlkreis-Einteilung:

Durch die Bezirkslisten sind Mehmandate-Wahlkreise bei den Wahlen zum Abgeordntenhaus gewissermaßen bereits »gelernt«. Die Zahl der so zu vergebenden Grundmandate darf allerdings nicht dazu führen, dass die Gefahr von Überhangmandaten besteht. Es ist also dafür zu sorgen, dass die Summe der direkt vergebenen Mandate in den Bezirken in ausreichender Weise kleiner ist als die Gesamtzahl der zu besetzenden Mandate im Abgeordnetenhaus.

II. Kandidaturen und Stimm-Abgabe:

Die kandidierenden Parteien stellen für die Bezirke jeweils Bewerberlisten mit einer klaren Reihenfolge auf.

Die Wähler können insgesamt fünf Stimmen verteilen. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Alle fünf Stimmen können für die Gesamtliste einer Partei vergeben werden. 2. Stimmen können auf die Listen verschiedener Parteien verteilt werden. 3. Stimmen können auf Listen und einzelne Kandidaten – durchaus auch verschiedener Parteien – verteilt werden.

III. Auszählung und Mandatsverteilung:

1. Schritt: Grundauszählung

2. Schritt: Einsetzen der Ersatzstimmen für die Stimmen der Grundauszählung, die wegen der Stimmhürde nicht berücksichtigt werden

  • Es wird jeweils die kleinste der Parteien, die die Stimmhürde nicht erreicht haben, ausgeschlossen und für sie der Reihenfolge auf dem Stimmzettel folgend Ersatzstimmen gewertet.
  • Dieses wird solange schrittweise fortgesetzt, bis keine Partei mehr an der Stimmhürde gescheitert ist, bzw. bis keine Ersatzstimmen auf dem Stimmzettel mehr zur Verfügung stehen, um die Stimme für eine zu kleine Partei zu ersetzen.

3. Schritt: Feststellen der für die Parteien wirksamen Stimmen als Basis für die Mandatsverteilung

4. Schritt: Feststellen der in den Bezirken (Wahlkreisen) direkt vergebenen Mandate – dabei insbesondere der Mandate, die von Parteien errungen wurden, die die Stimmhürde nicht erreicht haben, aber im Wahlkreis genügend Stimmen für ein Mandat erringen konnten (vgl. Sitzverteilung in den Hamburger Wahlkreisen)

5. Schritt: Feststellen der Zahl der Mandate, die nach den Regeln der Verhältniswahl auf die Parteien verteilt werden können, die die Stimmhürde überschritten haben.

6. Schritt: Verteilung der Mandate auf die Parteien anhand der für die Mandatsverteilung wirksamen Stimmenzahlen aus dem 3. Schritt – z.B. nach dem Sainte-Laguë-Verfahren

7. Schritt: Verteilung der auf jeweils eine Partei entfallenen Mandate auf die Bezirke (Wahlkreise)

8. Schritt: nach Bremer Muster Verteilung der im Bezirk erworbenen Mandate einer Partei auf die Kandidaten anhand der für die Liste insgesamt abgegebenen Stimmen (vgl. Sitzverteilung in Bremen)

9. Schritt: nach Bremer Muster Verteilung der restlichen im Bezirk erworbenen Mandate einer Partei auf die übrigen Kandidaten anhand der von ihnen als Personenstimmen erzielten Stimmergebnisse (vgl. Sitzverteilung in Bremen)

Erläuterungen zum vorgeschlagenen Modell der Wahl mit Ersatzstimmen

Das vorgeschlagene Modell zur Berücksichtigung von Ersatzstimmen ist angelehnt an das z.B. im Mehrheitswahlrecht Australiens angewandte Verfahren, das ein sofortiges Bestimmen eines Kandidaten mit absoluter Mehrheit erlaubt und damit den z.B. in Frankreich erforderlichen zweiten Wahlgang vermeidet Instant-Runoff-Voting (Wikipedia-Link).

Der Vorteil des Verfahren gegenüber anderen Verfahren ist die unkomplizierte, iterative Auswahl der weiterhin berücksichtigten Parteien beim schrittweisen Ausschluss jener Parteien, die nicht genügend Stimmen erhalten haben, um die Stimmhürde zu erreichen. Die Art, wie das Verfahren hier angewandt wird, verhindert den negativen Effekt, den das Verfahren im Rahmen eines Mehrheitswahlverfahrens haben kann, da es allein für die Auswahl der weiterhin »im Rennen bleibenden« Parteistimmen eingesetzt wird, während für die Zusammensetzung des Parlaments (nach der Bestimmung der Parteien, die die Stimmhürde überschritten haben) weiterhin das Verhältniswahlrecht zum Tragen kommt.

Wie könnte ein Stimmzettel aussehen?

Im Prinzip ähnlich wie ein Stimmzettel für die Hamburger Wahlen (PDF-Muster für Wahlkreis 1), jedoch nur mit dem grünen und rosafarbenen Teil, da nur Wahlkreislisten fürs Abgeordnetenhaus und Bezirkslisten für die BVV abzugeben sind. In diesen beiden Teilen allerdings mit der zusätzlichen Möglichkeit Ersatzstimmen abzugeben. Das könnte etwa so aussehen, wie mit Einführungstext und der Präsentation einer Wahlkreisliste in diesem Muster (Datei:Musterstimmzettel.pdf).

Diskussion

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