Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/SÄA002

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Kritik

  • Die Feststellung einer Doppelmitgliedschaft ist in meinen Augen praktisch nicht umsetzbar. Ich darf einem Dritten gegenüber m.E. gar keine Mitteilung machen, ob eine Person Mitglied bei uns ist, solange kein Gerichtsbeschluss oder gesetzliche Verpflichtung dazu vorliegt. Dasselbe gilt umgekehrt auch für andere Parteien. Meines Erachtens kann nur das Mitglied selbst eine Bestätigung von der anderen Partei einholen, um die Nichtdoppelmitgliedschaft zu bestätigen.
    • Der erste Teil deiner Einschätzung ist vollkommen korrekt. Jedoch können öffentlich zugängliche Informationen verwendet werden, beispielsweise (ein öffentlich dokumentiertes) Amt in einer anderen Partei, akkreditierte, öffentlich dokumentierte Teilnahme an einem Parteitag einer anderen Partei, etc. Die Problematik ist jedoch die gleiche, wie der gleichzeitigen Mitgliedschaft zu Organisationen oder Vereinigungen, die mit unseren Zielen nicht vereinbar sind (§ 2 (3) Satz 2 Bundessatzung).
  • Manche Leute erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Das kann auch auf angebliche Parteimitgliedschaften zutreffen. Man kann auch behaupten, man wäre in einer anderen Partei, weil man bestimmte Leute in der Partei unter Druck setzen will, bestimmte Dinge zu tun. Die bloße Behauptung ist nichts wert.
    • Dies ist meiner Meinung nach so nicht richtig. Dieses Vorgehen funktioniert nur deshalb, weil die Doppelmitgliedschaft bei uns bislang satzungsgemäß erlaubt ist und auch nur insoweit, als sie nicht zu einer, durch die Satzung ausgeschlossenen Gruppierung besteht. Der SÄA erweitert diesbezüglich also lediglich den bereits bestehenden Ausschluss der Doppelmitgliedschaft zu Organisationen oder Vereinigungen, die mit unseren Zielen nicht vereinbar sind (siehe oben).
  • protter 09:07, 10. Mär. 2017 (CET)
    • Pirata 13:58, 10. Mär. 2017 (CET)