Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/SÄA002

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA002
Einreichungsdatum
Antragsteller

Juergen Erkmann, Pirata

Mitantragsteller
  • Herbert Förster
  • Michael Starck
  • Christian Hufgard
  • Michael Kittlaus
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §2
Zusammenfassung des Antrags Die Möglichkeit zur Doppelmitgliedschaft mit sofortiger Wirkung, bestehende Doppelmitgliedschaften mit einer Übergangsfrist abgeschafft mit wahlweiser Abstimmung ob nur zu Parteien oder inklusive Wählergruppen.
Schlagworte Doppelmitgliedschaft
Datum der letzten Änderung 23.03.2017
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Aufhebung der Doppelmitgliedschaft

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, dass die Satzung wie folgt geändert wird:

Satzung alt: § 2 Bundessatzung (3) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung den Zielen der Piratenpartei Deutschland widerspricht, ist nicht zulässig.

Option 1 (weitergehend): (3) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen, mit ihr im Wettbewerb stehenden Partei oder Wählergruppe ist ausgeschlossen. (4) Mitglieder, die von der Doppelmitgliedschaft Gebrauch gemacht haben, erhalten eine Frist bis zum 30.04.2017 ihre Mitgliedschaft entweder in der Piratenpartei oder in der mit ihr im Wettbewerb stehenden Partei oder Wählergruppe als beendet zu erklären beziehungsweise nachzuweisen. Eine bekannt gewordene Doppelmitgliedschaft nach Fristverstreichung führt zur Aberkennung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und ihren betroffenen Untergliederungen. § 6 (5) gilt entsprechend.

Option 2: (3) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen, mit ihr im Wettbewerb stehenden Partei ist ausgeschlossen. (4) Mitglieder, die von der Doppelmitgliedschaft Gebrauch gemacht haben, erhalten eine Frist bis zum 30.04.2017 ihre Mitgliedschaft entweder in der Piratenpartei oder in der mit ihr im Wettbewerb stehenden Partei als beendet zu erklären beziehungsweise nachzuweisen. Eine bekannt gewordene Doppelmitgliedschaft nach Fristverstreichung führt zur Aberkennung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und ihren betroffenen Untergliederungen. § 6 (5) gilt entsprechend.

Antragsbegründung

Der Satzungspassus ist entstanden in einer Zeit, in der die Piratenpartei weder einen relevanten Einfluss in den Parlamenten hattenoch diesen in absehbarer Zeit zu erringen hoffte. Des Weiteren und viel wichtiger wies das Programm unserer Partei zu dieser Zeit noch erhebliche Lücken auf, wie auch andererseits die Programme anderer Parteien zu unseren verabschiedeten Themen. Insofern war es sinnvoll, diese Kräfte nach Möglichkeit zu integrieren, um eine beiderseitige Weiterentwicklung zu ermöglichen. Diese Zeit gehört der Vergangenheit an.

Anstatt fortwährend Debatten darüber führen zu müssen, mit welcher Partei oder Wählergruppe eine Unvereinbarkeit besteht, ist es konsequent zu sagen, dass die Piratenpartei sich in ihren Forderungen von allen Parteien signifikant unterscheidet und ein Mitglied sich deshalb entscheiden muss, welche Positionen es vertreten will.

Der Änderungsantrag macht zudem deutlicher als zuvor, dass sich die Partei (oder im Fall der Option 1 zusätzlich die Wählergruppe) im Wettbewerb mit der Piratenpartei befinden muss. Dies eröffnet in jedem Fall die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft für lokale "Phänomene", wo die Piratenpartei (noch) nicht vertreten ist.

Option 2 soll es dem Bundesparteitag ermöglichen, besondere Konstellationen zu berücksichtigen, bei denen eine Doppelmitgliedschaft zu Wählergruppen trotz bestehenden Wettbewerbs sinnvoll ist, beispielsweise, weil eine Wählergruppe ein spezifisches Thema ausschließlich zum Thema hat, zu dem unsere Partei (noch) keine Stellung bezogen hat. Dem Antragsteller sind zwar keine solche Konstellationen bekannt, will aber die grundsätzliche Möglichkeit nicht ausschließen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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