Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2016.2/Antragsportal/GP002

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  • Es ist unklar, ob der Antrag so wie beabsichtigt gestellt wurde. Dem Einreichungswortlaut nach gibt es noch den Einkommensbereich zwischen 2178,75 und 4237,50 €, der vom Antrag ebenfalls nicht definiert wird. Logisch wäre daher eher folgende Formulierung:
    • a.) Bei einem Einkommen ab € 2178,75 gelten die bisher gültigen Beitragssätze.
    • b.) Bei einem Einkommen unterhalb von € 2.178,75 gilt die Beitragsbemessungsgrenze der «sonstig freiwillig Versicherten ohne Einkommen». Die Bemessungsgrundlage beträgt aktuell € 968,00 und ergibt einen Krankenversicherungsbeitrag von maximal € 170,00."
    • Oder soll der unerwähnte Einkommensbereich doch anders als heute behandelt werden, und zwar wie genau?
  • Der Antrag wurde erst nach der Einrichtungsfrist für GP-Anträge (31.7.) eingestellt, könnte also für den BPT2016.2 verfristet gestellt worden sein.