Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA014
Auch dieser Antrag beinhaltet leider ein Abstimmungsquorum (Mindestbeteiligung von einem Drittel aller Stimmberechtigten, sonst wäre der Mitgliederentscheid ungültig). Wie ich bereits auf der Diskussionsseite zum SÄA 002 geschrieben habe [[1]], sprechen gute Gründe gegen solche Klauseln. Solange sie enthalten sind, kann ich dem Entwurf nicht zustimmen. --Jay Kay 19:53, 9. Okt. 2012 (CEST)
Offenbar hat der Antragsteller SÄA02 nicht gelesen oder nicht verstanden: "Vorteile dieses Verfahren zum SÄA002 sind:"
- "Durchführung ist einfach und schnell z.B. über LimeSurvey möglich, welches der BV schon nutzt"
- die Online-Abstimmung in SÄA02 ist genauso durch einfache Verfahren wie in Umfragewerkzeugen vorgesehen, allerdings wäre LimeSurvey nur eine kurzfristige Notlösung, da viel zu komplex und daher leichter manipulierbar/aufwendiger Audit notwendig. mittelfristig sollte eine eigene Minimallösung genutzt werden. --Thomas 15:43, 12. Okt. 2012 (CEST)
- "Mitglieder-Entscheide auch online - anstatt über Brief- oder Urnen-Abstimmung möglich"
- SÄA erlaubt sowohl Online also auch Brief/Urnenabstimmung. damit können auch offliner schriftlich teilnehmen und prinzipiell echte geheime Abstimmungen (nicht online) durchgeführt werden --Thomas 15:43, 12. Okt. 2012 (CEST)
- "defensive Satzungs-Formulierung/wenig FormalFoo, d.h. die konkreten verfahrenstechnischen Anforderungen sind in der GO aufgeführt, so dass bei einer Anpassung an neue technischen Gegebenheiten (z.B. die Verwendung von asymetrischen elektronischen Schlüsseln) die Satzung nicht über eine 2/3-Mehrheit geändert werden muß - sondern nur die GO über einen Vorstandsbeschluss."
- in SÄA02 sind die Details in der Mitgliederentscheidsordnung festgelegt, die der Parteitag beschliesst, und nicht willkürlich der Vorstand --Thomas 15:43, 12. Okt. 2012 (CEST)
Was sind also deine konkreten Gründe, eine Alternative zu SÄA02 einzubringen anstatt diesen mit zu unterstützen? Ist dir klar, dass ein solche bedeutendes Instrument auf Bundesebene nicht mal eben so, ohne juristische Beratung, eingeführt werden sollte?
" Ich habe mich von der juristischen Seite her diesen Antrag genähert, also was ist zulässig in unserer Satzung."
- daran habe ich arge Zweifel. Hast du dich mal mit den Hintergründen von GG und PartG beschäftigt und weisst, dass Demokratie aus mehr als nur reiner Abstimmung besteht? Die anderen Parteien lassen übrigens keine Onlineabstimmungen zu und führen rein geheime Abstimmungen durch. Dadurch vermeiden sie auch einige Probleme. --Thomas 15:43, 12. Okt. 2012 (CEST)
- das Verfahren lässt keine geheime Abstimmung zu. Laut Kersten/Rixen §10 Rn 14 ist eine solche aber auf Antrag bei innerparteilichen Abstimmungen zu ermöglichen. Jede Abstimmung kann damit vom Gericht gekippt werden. --Thomas 15:43, 12. Okt. 2012 (CEST)