Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA014
<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | SÄA014 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | Mitgliederbefragung sowie Mitgliederentscheid sind probate Mittel zur innerparteilichen Basisdemokratie. Wir werben dafür, jedoch haben wir diese Instrumente im Gegensatz zu anderen Parteien nicht in unserer Satzung verankert. |
Schlagworte | Basisdemokratie, Mitgliederbefragung, Mitgliederentscheid |
Datum der letzten Änderung | 31.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelMitgliederbefragung / Mitgliederentscheid AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen folgenden § an geeigneter Stelle in unsere Satzung einzufügen:
Mitgliederbefragung / Mitgliederentscheid Die Piratenpartei Deutschland führt auf Beschluss einer seiner Organe oder auf Wunsch von 5% seiner stimmberechtigten Mitglieder eine Mitgliederbefragung bzw. einen Mitgliederentscheid durch. Der Vorstand hat das Recht, zusammen mit der beantragten Formulierung einen Alternativformulierung zur Abstimmung zu stellen. Ein Mitgliederentscheid erfolgt durch ein oder mehrere technische Verfahren, welche gewährleisten, dass die Mitglieder ihre Stimme anonym abgeben können. Der Vorstand oder ein von ihm Beauftragter ist für die technische Durchführung einer Mitgliederbefragung oder -entscheides verantwortlich - die geltenden Datenschutzbestimmungen müssen dabei eingehalten werden. Haben sich mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder an einem Mitgliederentscheid beteiligt, so ist dessen Ergebnis dem Beschluss einer Mitgliederversammlung gleichgestellt. Der Vorstand erlässt in seiner Geschäftsordnung eine verbindliche Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens. --- Ende ---
--- Anfang --- Der Vorstand verpflichtet sich zur Durchführung von Online-Mitgliederbefragungen oder -entscheide mittels der Software ..., wenn er selbst mehrheitlich durch Beschluss die Notwendigkeit dazu sieht, durch Beschluß einer Mitgliederversammlung oder wenn er von mindestens 5% der stimmberechtigten Mitgliedern dazu aufgefordert wird. Jede Mitgliederbefragung oder -entscheid muss im vollständigen Wortlaut der Fragestellung samt Einladungs- und Erläuterungstext(en) sowie der Umfrage-Dauer und dem Umfrage-Zeitpunkt mindestens x Tage vor Durchführung vom Vorstand oder von einer ihm beauftragten Person auf die öffentliche Mailingliste “xxx” veröffentlicht werden. Der Vorstand oder der von ihm Beauftragte muss deutlich im Einladungstext darauf hinweisen, ob es sich um eine Mitgliederbefragung (= unverbindliches Meinungsbild) oder um ein Mitgliederentscheid, dessen Ergebnis dem Beschluss einer Mitgliederversammlung gleichsteht, handelt. Bei einem Mitgliederentscheid gelten folgende Anforderungen: 1. Mindestens ein Drittel der abstimmungsberechtigten Mitglieder müssen an dem Mitgliederentscheid teilgenommen haben, damit dieser verbindlich wird. Wird dieses Quorum nicht erreicht, wird das Ergebnis lediglich als Mitgliederbefragung gewertet. 2. Abstimmungsberechtigt an Mitgliederentscheide sind alle Mitglieder, die bei einem entsprechenden Beschlussantrag auf einer Mitgliederversammlung stimmberechtigt wären und die die Möglichkeit zur Teilnahme in Form einer gültigen Emailadresse bei der Mitgliederverwaltung hinterlegt haben. Jedem Abstimmungsberechtigten wird dabei per Email ein persönlicher Zugangsschlüssel gesendet, mit der es möglich ist, anonym seine Stimme abzugeben. Alle Abstimmungsergebnisse werden anonymisiert gespeichert. --- Ende --- AntragsbegründungWir müssen endlich anfangen, unsere Forderung nach Basis-Demokratie auch in unseren eigenen Reihen umzusetzen und deutliche Unterschiede zur Altparteienlogik aufbauen, sonst werden wir zunehmend unglaubwürdig. Immer wieder wird bei uns mit Basisbeteiligung geworben, nur faktisch gibt es sie bei uns im Vergleich zu anderen Parteien viel weniger, siehe z.B. hier: - CDU (Mitgliederbefragung $6a) Wenn wir uns jetzt nicht in die Zukunft entwickeln, sondern stagnieren - können wir wirklich einpacken und der FDP oder anderen Parteien basisdemokratische Forderungen überlassen, die jetzt schon weiter sind als wir.
1) anonyme und gleichzeitig verifizierbare Online-Abstimmungen sind nicht möglich (siehe Wahlcomputerproblem) zu 1) anonyme und gleichzeitig Online-Abstimmungen sind möglich, und zwar über die "verifizierte anonyme Online-Abstimmung" - siehe dazu: https://wiki.piratenpartei.de/Verifizierte_anonyme_Online-Abstimmung zu 2) eine Online-Abstimmung verletzt den Grundsatz der Gleichheit genauso wenig wie eine Wahl über ein Wahllokal, da selbst diejenigen, die keinen Computer oder Smartphone ihr eigen nennen, den Weg in ein Internetcafe gehen können. Die PP weist auf Ihren Mitgliedsanträgen explizit darauf hin, dass eine Emailadresse essentiell wichtig ist, um alle Mitgliedsrechte wahrzunehmen - ohne Emailadresse erreicht Dich keine Einladung zu einem Parteitag! Das wäre somit faktisch auch eine Verletzung des Grundsatzes der Gleichheit. Dieses Dilemma ist also unabhängig von diesem Antrag bereits da und trifft damit indirekt auf jede Abstimmung auf einem Parteitag zu. Info: Es handelt sich um ein Alternativantrag zu SÄA002 Vorteile dieses Verfahren zum SÄA002 sind: - Durchführung ist einfach und schnell z.B. über LimeSurvey möglich, welches der Bundesverband schon nutzt - Mitglieder-Entscheide auch online - anstatt über Brief- oder Urnen-Abstimmung möglich - defensive Satzungs-Formulierung/wenig FormalFoo, d.h. die konkreten verfahrenstechnischen Anforderungen sind in der GO aufgeführt, so dass bei einer Anpassung an neue technischen Gegebenheiten (z.B. die Verwendung von asymetrischen elektronischen Schlüsseln) die Satzung nicht über eine 2/3-Mehrheit geändert werden muß - sondern nur die GO über einen Vorstandsbeschluss.
Ich würde derzeit LimeSurvey empfehlen. LQFB ist satzungstechnisch nicht so einfach zu implementieren und zweitens auch nicht niedrigschwellig genug für eine umfassende Mitgliederbefragung. Zudem ist LQFB auch ein Initiativen- und Konsens-Findungs-Tool und keine reine Abstimmungssoftware wie LimeSurvey und bei Mitgliederentscheidungen geht es rein formell um Abstimmungen und nicht um die Entwicklung von alternativen Ideen oder eines Konsens. Diskussion
Konkurrenzanträge |