Antrag:RLP/2023.1/001/Zusammensetzung des Vorstandes

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein angenommener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Satzungsantrag Nr.
2023.1/001
behandelt bei
LMV2023.1
Beantragt von
anonym
Kurzbeschreibung
Reduktion der Mindestgröße des Vorstandes und der zwingend zu wählenden Ämter
Betrifft
§4.2
Vermerk
eingereicht mit Redmine-Ticket #203393
Antrag wurde auf LMV2023.1 angenommen

Antrag

Der LPT möge beschließen, in der Landessatzung den §4.2 [Der Landesvorstand (LVOR) durch den folgenden Text zu ersetzen:

§4.2 [Der Landesvorstand (LVOR)

(1) Der LVOR vertritt den Landesverband vor dem Bundesvorstand und führt alle organisatorischen und politischen Tätigkeiten auf Grundlage der Beschlüsse des Bundesvorstandes, des Bundesparteitages, des Bundesschiedsgerichtes, des Landesparteitages, des Landesschiedsgerichtes und der Ergebnisse von Urabstimmungen durch.

(2) Der Landesvorstand setzt sich aus mindestens drei Piraten zusammen

Vorstandsvorsitzender Stellvertretender Vorsitzender Schatzmeister

(2a) Die genaue Anzahl der Vorstandsmitglieder und weitere Ämter (Generalsekretär, Poltischer Geschäftsführer, Stellvertreter, Beisitzer) werden durch den LPT festgelegt.

(2b) Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter übernehmen die organisatorische Verantwortung über den Landesverband und vertreten die Interessen des LV gegenüber dem Bundesvorstand. Der Schatzmeister ist für alle Finanzangelegenheiten und die ordnungsgemäße Buchführung zuständig. Der Generalsekretär übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder. Der politische Geschäftsführer koordiniert die programmatische Entwicklung im Landesverband. Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder werden in der Geschäftsordnung des Landesvorstands näher definiert und bei Bedarf ergänzt.

(2c) Zwei durch den Vorstand gewählte Vorstandsmitglieder bilden die Abstimmungsleitung für die SDMV. Durch Beschluss des Landesvorstands können ihr weitere Piraten angehören.

(3) Die Mitglieder des LVORs werden von der LMV in geheimer Wahl für die Dauer von maximal 13 Monaten gewählt.

(4) Die Positionen des Landesvorsitzenden, des stellvertretenden Landesvorsitzenden und des Landesschatzmeisters werden gesondert gewählt.

(5) Personen, die in einem finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zum LV stehen, sind nicht zur Wahl zuzulassen.

(6) Der LVOR hat neben den Aufgaben nach Abs. 1 insbesondere folgende Aufgaben: a) den LV nach außen zu vertreten, b) Diskussionen zur programmatischen Weiterentwicklung zu koordinieren, c) seine Geschäfte inkl. Personalverantwortung zu führen, d) die LMV vorzubereiten, einzuberufen und durchzuführen.

(7) Der LVOR tritt mindestens 4 Mal jährlich zusammen.

(8) Die Einberufung einer LVOR-Sitzung nach §5.1 soll mindestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen. Zu regelmäßigen Treffen braucht nicht gesondert eingeladen zu werden.

(9) Auf Antrag eines Zehntels der Landespiraten kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.

(10) Über die Sitzungen ist ein dokumentenechtes Protokoll zu führen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich für alle Landespiraten. Ausnahmen hierzu sind nur nach §5.4 zulässig.

(11) Der LVOR ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte, mindestens jedoch zwei, der Mitglieder des LVOR anwesend sind. Sie entscheiden mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden.

(11a) Verliert der LVOR dauerhaft die Beschlussfähigkeit, weil weniger als zwei Mitglieder im LVOR verbleiben, müssen die verbleibenden Mitglieder des LVOR unverzüglich eine außerordentliche LMV einberufen, wenn innerhalb der nächsten 3 Monate keine reguläre LMV mit Vorstandswahlen stattfindet. Die verbleibenden Vorstandsmitglieder führen den Landesverband bis zur Wahl das nächsten Vorstandes kommissarisch weiter.

(12) Der LVOR soll eine freiwillige Person für die Belange des innerorganisatorischen Datenschutzes beauftragen. Diese legt zusammen mit dem Rechenschaftsbericht des LVORs einen Bericht zum Datenschutz vor. Die Person soll eine hohe Sachkenntnis im Bereich Datenschutz aufweisen.

(13) Der LVOR gibt sich spätestens auf seiner vierten Sitzung eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u.a. Regelungen zu:

Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder Dokumentation der Sitzungen virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen Form und Umfang des Tätigkeitsberichts Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes

Im Falle von virtuellen Vorstandssitzungen ist ein Beschluss gültig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss in Textform erklärt. Im Falle von fernmündlichen Vorstandssitzungen ist ein Beschluss gültig, wenn die Mehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss fernmündlich erklärt. In beiden Fällen kann der Vorstand in seiner GO einschränkende Regelungen treffen.Ref

(14) Der LVOR liefert auf der LMV einen formlosen mündlichen Tätigkeitsbericht ab. Dient die LMV laut vorläufiger Tagesordnung auch der Wahl eines neuen Vorstandes, so liefert der amtierende Vorstand einen schriftlichen Tätigkeitsbericht über seine gesamte Amtszeit ab. Wird außerordentlich ein neuer Vorstand gewählt, so reicht der alte Vorstand zur nächsten LMV den schriftlichen Tätigkeitsbericht nach. Der schriftliche Tätigkeitsbericht umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann die LMV oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche gelten machen. Ein Vorstand kann nur dann entlastet werden, wenn die LMV vorher seinen schriftlichen Tätigkeitsbericht zur Kenntnis genommen hat. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieses unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.

(15) Scheidet ein Mitglied des LVOR aus diesem aus oder kann anderweitig seinen Aufgaben nicht nachkommen, so beschließt der LVOR die kommissarische Übernahme der betroffenen Aufgaben durch ein anderes Mitglied des LVOR. Fällt der Verhinderungsgrund weg, kann das ursprüngliche Mitglied die Aufgaben wieder übernehmen, sofern es weiterhin Mitglied des LVOR ist.

(15a) Ist ein Mitglied des LVOR aus diesem ausgeschieden, so ist zur nächsten regulären oder außerordentlichen LMV eine Nachwahl oder Neuwahl anzusetzen.

(16) Der Landesvorstand erstellt gemeinsam mit dem Landesschatzmeister den Haushalt für den Landesverband.

(16a) Der Landesvorstand berichtet über den Haushalt auf der darauf folgenden Landesmitgliederversammlung.

Begründung

Das Parteiengesetz fordert lediglich mindestens drei Mitglieder im Parteienvorstand. Dieses wird in der Landessatzung umgesetzt, indem die Positionen Gensek und PolGF optionalisiert, und die Mindestgröße auf drei Personen reduziert sowie die Beschlußfähigkeit entsprechend auf zwei angepaßt werden. Daneben wird dem Restvorstand bis zur Neuwahl eine kommissarische Weiterführung ermöglicht.