Antrag:RLP/2020.2/004/Bildung

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein angenommener Wahlprogrammantrag für den Landesverband RLP.

Wahlprogrammantrag Nr.
2020.2/004
behandelt bei
LMV2020.2
Beantragt von
Valentin
Kurzbeschreibung
Umfassende Überarbeitung des Bildungsprogramm.
Betrifft
5. Bildung
Vermerk
eingereicht mit Ticket #63336 am 2020-07-12
Antrag wurde auf LMV2020.2 teilweise angenommen
Modul 1-10 angenommen (Modul 4 verändert angenommen)
Modul 11-30 nicht behandelt

Antrag

Die Landesmitgliederversammlung möge den nachfolgenden Text modular abstimmen und ihn im Wahlprogramm im Kapitel 5 Bildung einfügen.

Das Modul 1 soll den Programmpunkt "5.1 Grundsätze" ersetzen

Das Modul 2 soll neu als erster Unterpunkt unter den Grundsätze eingefügt werden. Der bisherige Punkt "5.1.1 Persönlichkeitsrechte von Schülern und Lehrern" soll am Ende als Programmpunkt 5.11 eingefügt werden.

Das Modul 3 soll den Programmpunkt "5.1.6 Individuelle Förderung" ersetzen und hinter dem Modul 2 eingegliedert werden.

Das Modul 4 soll den Programmpunkt "5.1.3 Vereinbarkeit von Familie und Beruf" ersetzen

Das Modul 5 soll den Programmpunkt "5.1.4 Säkularisierung der Bildung" ersetzen.

Das Modul 6 soll den Programmpunkt "5.2.1 Kinderbetreuung" ersetzen.

Das Modul 7 soll den Programmpunkt "5.2.2 Freier Zugang zu Kindergärten und Kindertagesstätten" ersetzen.

Das Modul 8 soll den Programmpunkt "5.2.3 Gleichbehandlung der Träger" ersetzen.

Das Modul 9 soll den Programmpunkt "5.2.4 Brennpunkte" ersetzen

Das Modul 10 soll den Programmpunkt "5.2.5 Grundschule" ersetzen.

Das Modul 11 soll den Programmpunkt "5.2.6 Weiterführende Schule" ersetzen.

Das Modul 12 soll den Programmpunkt "5.2.7 Alternative Schulformen" ersetzen.

Das Modul 13 soll den Programmpunkt "5.2.8 Hochschule" ersetzen.

Das Modul 14 soll den Programmpunkt "5.3 Faire Bezahlung in Bildungseinrichtungen" ersetzen.

Das Modul 15 soll den Programmpunkt "5.4.1 Umfassendere politische Bildung" ersetzen.

Das Modul 16 soll neu hinter den Programmpunkt "Umfassendere politische Bildung" eingefügt werden.

Das Modul 17 soll den Programmpunkt "5.4.2. Ernährung, Bewegung, Gesundheit" ersetzen.

Das Modul 18 soll hinter dem Programmpunkt "Einheitliche Voraussetzungen und Bewertung" eingefügt und den "5.4.4 Weder Bundeswehr noch Lobbyisten an Schulen" ersetzen.

Das Modul 19 soll den Programmpunkt "5.5.1 Lebenslanger Anspruch auf Bildung" ersetzen.

Das Modul 20 soll den Programmpunkt "5.6 Demokratie an Schulen" ersetzen.

Das Modul 21 soll den Programmpunkt "5.6.1 Demokratie an Grundschulen" ersetzen.

Das Modul 22 soll den Programmpunkt "5.8 E-Learing" ersetzen.

Das Modul 23 soll als erster Programmunterpunkt nach dem Modul 22 "Digitalisierung" neu eingefügt werden.

Das Modul 24 soll die Programmpunkte "5.9.1 Entlastungsstunden der Schulen" und "5.9.2 Abschaffung der Abitur-Ausgleichsstunden" ersatzlos streichen.

Das Modul 25 soll den Programmpunkt "5.9.3 Unterstützung durch nicht-lehrendes Personal" ersetzen.

Das Modul 26 soll den Programmpunkt "5.9.4 Kleinere Schulklassen und Kita-Gruppen" ersetzen.

Das Modul 27 soll den Programmpunkt "5.10 Leistungsdruck in der Schule verringern" ersetzen.

Das Modul 28 soll neu als weiterer Programmpunkt eingefügt werden.

Das Modul 29 soll neu als weiterer Programmpunkt eingefügt werden.

Das Modul 30 soll neu als weiterer Programmpunkt eingefügt werden.


Bildung

Modul 1

5.1 Grundsätze

Bildung ist unabdingbares Menschenrecht, daher will die Piratenpartei Chancengleichheit und einen freien Zugang zu Information und Bildung für alle Menschen uneingeschränkt durchsetzen. Eine Lehrmittelfreiheit an den Schulen in Rheinland-Pfalz ist das Ziel. Dazu wollen wir einen massiven Ausbau der Investitionen ins Bildungssystem erstreiten. Wir setzen uns für neue Methoden und eine grundlegende Reform des Schulsystems ein.


Modul 2

5.1.1 Lernen

Unter Lernen verstehen wir einen individuellen, ganzheitlichen, lebensnahen Erfahrungsprozess. Dies soll sich im Schulalltag widerspiegeln, indem Lernen nicht nur als Reproduktion von Wissen verstanden wird. Im Mittelpunkt stehen hierbei Kreativität, Kritisches Denken, Kompetenzentwicklung, Wissen und Kooperatives Arbeiten, emotionale Bildung, sowie dem Umgang mit neuen Problemfragen, gelungene Kommunikation, Persönlichkeitsentwicklung, Empathie, Körperbildung, Selbstausdruck durch Musik, Kunst, oder Theater, ethischer Urteilsbildung, lernmethodisches Wissen, Sprach und Medienkompetenzen und den Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen. Lerninhalte sind auf die realen Anforderungen im Leben anzupassen. Das Anhäufen von totem Wissen macht keinen Sinn. Stattdessen soll auf bedeutsame Lerninhalte und mehr Wahlfreiheit bei den Lernthemen hingearbeitet werden. Mit zunehmendem Altern sollen Schüler mehr Mitspracherecht an ihren Lerninhalten haben. Neue Lernende sollen auf einen nachhaltigen Umgang mit Mensch und Natur vorbereitet und zu frei denkenden Individuen heranwachsen. Schule soll dabei helfen ihre Potentiale zu entfalten.


Modul 3

5.1.2 Individuelle Förderung

Wir möchten eine bessere Förderung einzelner Schüler und deren Interessen. Dies kann durch Angebote wie Arbeitsgruppen, Wahlpflichtfächern und staatlich bezahlten Förderunterricht erreicht werden.


Modul 4

5.1.3 Vereinbarkeit von Familie und Beruf

An allen Grundschulen verpflichtend und in den höheren Klassenstufen optional je nach Bedarf soll ein Angebot zur Ganztagsbetreuung geschaffen werden.


Modul 5

5.1.4 Säkularisierung der Bildung

Staatliche Bildungseinrichtungen müssen weltanschaulich und religiös neutral sein. Der bisher im Schulgesetz vorhandene Religions- und Gottesbezug soll deswegen gestrichen werden. Ethikunterricht muss flächendeckend für alle Schüler bereits ab der ersten Klasse als Regelfach angeboten werden. Der Religionsunterricht kann als freiwilliges Zusatzfach beibehalten werden. Dieser sollte religionsübergreifend angelegt sein.

Im Rahmen des Ethikunterrichts sollen unter anderem die Konzepte Religion und Glaube an exemplarischen Beispielen (Weltreligionen, Glaubensgemeinschaften, Philosophien) erläutert und ihr Stellenwert für unsere und andere Kulturen verdeutlicht werden. In beiden Fächern sollen verbindende Aspekte hervorgehoben und die Toleranz gegenüber trennenden Positionen gefördert werden


Modul 6


5.2.1 Frühkindliche Bildung und Erziehung

Sie soll gewährleisten, dass Kinder unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft mit guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen können. Daher muss sie selbstverständlich kostenfrei sein. Jedes Kind muss bis zum Schuleintritt ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz in einer staatlichen oder staatlich geförderten Einrichtung haben. Ein Betreuungsgeld lehnen wir ab. Die Ausbildung der Erzieher.innen sollte finanziert werden und Kitas sollten bessere Arbeitsbedingungen ermöglicht werden. Durch mehr Personal kann der Betreuungsschlüssel in den Einrichtungen und damit die Belastung gesenkt werden. Zur frühkindlichen Förderung ist ein motiviertes, gut ausgebildetes und angemessen bezahltes Personal ebenso wichtig wie eine moderne Ausstattung, die Spielen und Lernen gleichermaßen ermöglicht. Bei der öffentlichen Finanzierung von Einrichtungen sind alle privaten Träger gleichzustellen. Im Gegenzug dürfen Betreuungseinrichtungen bei der Aufnahme von Kindern keine Vorauswahl anhand konfessioneller, sozialer, kultureller oder sonstiger Merkmale treffen. Die moderne Arbeitswelt verlangt den Menschen ein hohes Maß an Flexibilität ab. Insbesondere alleinerziehende Eltern, aber auch Familien ohne Unterstützung durch Verwandte oder Freunde, sind daher auf ein gutes Betreuungsangebot für ihre Kinder angewiesen. Plätze in Krippen, Kindertagesstätten und Kindergärten müssen schnellstmöglich und flächendeckend an den bestehenden Bedarf angepasst werden. Wir wollen insbesondere Betreuungseinrichtungen am Arbeitsplatz bzw. an Ausbildungsstätten stärker fördern. Die Öffnungszeiten sind so zu gestalten, dass auch außerhalb der Kernarbeitszeit eine Betreuung ermöglicht wird. Dies kann entweder durch ein Ganztagsangebot oder durch flexible Öffnungszeiten gewährleistet werden. Eine gesunde Verpflegung und Grundausstattung an Kleidung der Kinder muss sichergestellt werden. In Gemeinden, in denen zu wenig Kinder für den Betrieb einer Betreuungseinrichtung vorhanden sind, sehen wir staatlich finanzierte und qualifizierte Tageseltern als eine sinnvolle Ergänzung an.


Modul 7

5.2.2 Freier Zugang zu Kindergärten und Kindertagesstätten


Jedem Kind muss ab dem Alter von drei Jahren ein kostenloser Platz in einem staatlichen Kindergarten in der Nähe zur Verfügung stehen.


Modul 8

5.2.3. Gleichbehandlung der Träger


Konfessionelle, soziale, kulturelle oder sonstige Zugangsbeschränkungen dürfen in Einrichtungen, die gänzlich oder zu Teilen öffentlich finanziert werden, nicht geduldet werden.


Modul 9


5.2.4 Brennpunkte

Bereits im Vorschulalter soll ein besonderer Schwerpunkt auf der Förderung von sozial benachteiligten Kindern liegen. Gerade Kindertagesstätten in sozialen Brennpunkten sollen sowohl beim Personal, Aus- und Weiterbildung sowie bei der räumlichen Ausstattung (z. B. Küchen) und den pädagogischen Bedarfsmaterialien verstärkt berücksichtigt werden. Die durch eine Zusatzqualifikation am besten befähigten Lehrenden sollen an die schwierigsten Einrichtungen kommen können und dementsprechend bezahlt werden.


Modul 10

5.2.5 Grundschule

Die Grundschule setzt die Arbeit der Kindertagesstätten im Hinblick auf ein lebensnahes Lernen fort. Alle Kinder müssen in einer positiven Lernumgebung entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen gefordert und gefördert werden, sowie kindgerechte Beratung und Begleitung erfahren können. Dies erfordert eine entsprechende Personalpolitik. Gerade an Brennpunktschulen sind aufgrund des speziellen Förderbedarfs mehr Lehrkräfte/pädagogische Fachkräfte einzusetzen.

Eine besondere Herausforderung stellt die Inklusion von Kindern mit speziellem Förderbedarf dar. Wenn diese an Regelschulen unterrichtet werden sollen, dann nur mit der Unterstützung von speziell ausgebildeten Lehrkräften (Förderschullehrer) oder Assistenzen und zusätzlichen Lehrerstunden. Es sind räumlich, personell und finanziell passende Möglichkeiten für eine gelungene Inklusion zu schaffen.

Es ist immer eine individuelle Entscheidung, welche Schulform Kinder mit speziellem Förderbedarf besuchen. Diese Entscheidung obliegt den Erziehungsberechtigten. Allerdings sollte eine intensive Beratung durch geschultes Fachpersonal vorausgehen. In Zukunft soll eine inklusive Schule zum Regelfall werden. Eine gute Umsetzung des Inklusionsgedanken ist für alle ein Gewinn.

Wir unterstützen den Ausbau von Ganztagsschulen im Primarbereich.


Modul 11

5.2.6 Weiterführende Schule

Als weiterführende staatliche Schulen sollen ab der 7. Klasse die Schulformen Gesamtschule und Gymnasium zur Wahl stehen. Beide Schulformen unterrichten die 5. und 6. Klasse gemeinsam, ab der 7. Klasse wird ein Kurssystem umgesetzt, um die Schülerinnen und Schüler nach persönlicher Leistung im jeweiligen Fach differenzieren zu können. Langfristig soll auch das Gymnasium in die Gesamtschule integriert werden. Die Qualität des Abiturs ist derzeit schon vergleichbar. Durch das Kurssystem wird eine Über- oder Unterforderung der Schüler vermieden und eine gleichbleibende Qualität sichergestellt, ohne dass ein vielgliedriges Schulsystem nötig ist.

Beide Schulformen setzen stärker auf Projektlernen, Lernfelder und Themenblöcke, um bereits bestehende Strukturen an Grundschulen und Berufsschulen besser zu unterstützen. Dabei kann auch das klassische Raster von 45-minütigen Schulstunden in Autonomie der Schule aufgelöst werden. Sowohl Gymnasium als auch Gesamtschule sollen vermehrt als Ganztagsschulen mit offenen Lerneinheiten im Wechsel mit Unterricht arbeiten. Das heißt, dass projektorientiertes Arbeiten, Sport und Ruhephasen in die reguläre Schulzeit integriert werden. Auch können so die Räumlichkeiten der Schulen effizienter genutzt und berufstätige Eltern entlastet werden.

Mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler soll das Lehrangebot verstärkt in Richtung Medienkompetenz, Problemlösungskompetenz und wissenschaftliche Arbeitsweise ausgebaut werden, wobei der Pflege einer Fehlerkultur eine besondere Bedeutung zukommt. Kritischem und eigenständigem Lernen soll Vorrang vor Fachkompetenzen eingeräumt werden.

Die Unterschiede zwischen Gymnasium und Gesamtschule bestehen nur bis einschließlich zur 10. Klasse, danach wird bis zur 13. Klasse gemeinsam in einem Kurssystem mit Wahlmöglichkeiten zwischen Leistungs- und Grundkursen gelernt. Als Alternative gibt es die Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler eine Ausbildung zu beginnen und die letzten zwei bis drei Jahre ihrer Schullaufbahn im Dualen System und der Berufsschule zu absolvieren. Abschlüsse gibt es jeweils am Ende der 10. Klasse (für die Bewerber um Ausbildungsplätze) und am Ende der 13. Klasse. Es kann die Hochschulreife sowie die Fachhochschulreife erworben werden. Ausschlaggebend für diesen letzten Schulabschluss ist der Erwerb mehrerer Leistungsnachweise innerhalb der gesamten letzten zwei bzw. drei Jahre der Schullaufbahn. Die Auswahl der Leistungsnachweise, die den Abschluss bilden, kann unterschiedlich sein und spiegelt das persönliche Profil der Schülerinnen und Schüler wieder.


Modul 12

5.2.7 Alternative Schulformen

Schule sollte durch die Aufspaltung von Grundschule, Förderschule, Gesamtschule, Realschule und Gymnasium nicht separierend wirken. Vielmehr sollte das Konzept der Gesamtschule gefördert werden, um eine inklusive Gesellschaft und den Umgang mit Diversität zu fördern. Die Schüler sind dabei individuell zu fördern


Modul 13'

5.2.8 Hochschule

Es gibt zwei Hochschulformen, die sich in der Vermittlung der Lerninhalte, nicht jedoch in der Regelstudienzeit oder im erreichten Abschluss unterscheiden. In der Fachhochschule können in kurzer Zeit (ca. 8 bis ca. 12 Semester) alle Hochschulabschlüsse erworben werden. Ziel der Fachhochschule ist eine Ausbildung auf hohem Niveau, die durch ihre Strukturierung auf das Erreichen eines Abschlusses ausgerichtet ist. Dies wird durch Lernen in Vorlesungen, Seminaren und Übungen erreicht, wobei durch den gewählten Studiengang eine sinnvolle Abfolge der Veranstaltungen vorgeschrieben wird. In Einzelfällen sollte auch eine Umorganisation des Studiums möglich sein.

Die Universität schließlich ermöglicht gänzlich freies Lernen. Hier besteht die Möglichkeit, Fächergrenzen zu überschreiten, und nach Interesse Veranstaltungen aus vielen Bereichen und mit unterschiedlicher Dauer zu besuchen. Es können auch alle Hochschulabschlüsse erworben werden, jedoch werden keine Studienverlaufspläne vorgegeben.

Die Studienleistungen an Universität und Fachhochschule sollen vergleichbar sein, sodass den Studierenden ein Wechsel zwischen den Hochschulformen jederzeit möglich ist.

Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen oder Universitäten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein Fachabitur oder Abitur. Die Qualität der Abschlüsse soll europaweit einheitlich sein.

Alle haben das Recht auf ein weiterführendes Studium, für das es keine Zulassungsbeschränkungen geben darf.

An der Universität können verschiedenste Zusatzqualifikationen erworben werden, die die überprüften Leistungen des Abschlusses übersteigen. Diese Zusatzqualifikationen können jederzeit (auch mitten im Berufsleben) von allen Menschen mit Hochschulabschluss erworben werden.

Die Qualität der Hochschulen wird durch ein gemischtes Gremium aus Vertretern verschiedener Hochschulen gewährleistet. Private Agenturen sollen keinen Einfluss auf die Akkreditierung von Studiengängen bekommen. Anwesenheitslisten oder Fristen für den Abschluss des Studiums sprechen unserer Auffassung von intrinsisch motiviertem Lernen entgegen


Modul 14

5.3. Faire Bezahlung in Bildungseinrichtungen

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz wird sich dafür einsetzen, neue, unbefristete Hochschulstellen vor allem im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiter einzurichten. Bestehende Lehraufträge an Schulen und Hochschulen wollen wir besser als bisher vergüten und befristete in unbefristete Arbeitsverträge umwandeln. Die Erzieher*innenausbildung soll grundsätzlich vergütet werden. Die Bezahlung für das Referendariat soll angehoben und befristete Stellen sollen vermieden und im Einzelfall begründet werden.


Modul 15


5.4.1 Umfassendere politische Bildung

Um als mündiger Bürger an der demokratischen Willensbildung mitzuwirken, wird ein gutes Verständnis unseres politischen Systems benötigt. Wir fordern deshalb eine erhöhte Partizipation der Lernenden und Lehrenden an den Prozessen innerhalb der Einrichtungen.

Wirtschaftskunde soll dabei Aspekte aller relevanten Themenbereiche von der Verbraucherbildung bis zu den Grundfragen des Wirtschaftssystems umfassen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass ein unparteiischer und kritischer Unterricht angeboten wird, der nicht von Wirtschaftsinteressen gesteuert wird. Es sollen die Kompetenzen eines gesunden Konsumverhaltens vermittelt werden.


Modul 16'

5.4.2. Umgang mit psychoaktiven Substanzen

Ab der 7. Klasse soll flächendeckend der angemessene Umgang mit Genussmitteln gelehrt werden. Hier wird auf einen sachgemäßen Konsum und einen Substanzenmissbrauch aufmerksam gemacht und dies deutlich geschult.


Modul 17


5.4.3. Ernährung, Bewegung, Gesundheit

Wir setzen uns dafür ein, dass die Themen Gesundheit, Ernährung und Bewegung unter aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in ausreichendem Maß an Schulen gelehrt werden. Erklärtes Ziel ist es, Schülern eine ausgewogene Lebensweise zu vermitteln. Dies kann gefördert werden, indem theoretische Überlegungen praktisch angewandt werden, beispielsweise durch gemeinsames Kochen und Essen, bei gleichzeitiger Erläuterung der theoretischen Hintergründe.

Wir fordern die Einführung gesunder und ausgewogener Ernährung an allen Schulen und Kindertagesstätten. Die Finanzierung ist dabei so zu gestalten, dass alle Schüler unabhängig von der sozialen oder finanziellen Lage der Familie daran teilnehmen können. Zur Vermeidung von Ausgrenzung sollen finanzielle Erleichterungen so gestaltet sein, dass andere Schüler nicht erfahren, wer gefördert wird. Bei der Planung sollte auch berücksichtigt werden, ob die Verwaltungskosten für die Essensgebühren die Einnahmen übersteigen oder eine vollständig kostenlose gesunde Ernährung günstiger wäre.

Der Spaß an Bewegung soll gefördert werden. Statt des üblichen Rahmenlehrplans sollen soll Bewegung und Sport in den Schulalltag integriert und nicht als einzelnes Fach outgesourct werden. Spaß an Bewegung und Konzepte für Bewegung im Unterricht müssen gefördert werde.

Die Schüler sollen über die Bereiche Sexualität, Gewalt und Suchtprävention altersangemessen aufgeklärt werden. Es soll jährlich ab der siebten Klasse mindestens ein Tag für den Kurs zur Ersten Hilfe vorbehalten sein.


Modul 18


5.4.5 Weder Bundeswehr noch Lobbyisten an Schulen

Wir sehen die Entsendung von Jugendoffizieren der Bundeswehr für Lehrzwecke in Schulen sehr kritisch. Klassenzimmer sollen nicht zu Rekrutierungsbüros werden. Von der Bundeswehr ausgebildete Referendare, einseitiges Unterrichtsmaterial, Bundeswehrbesuche und von Soldaten gestaltete Unterrichtseinheiten mit Abiturprüfungsinhalten dienen der Rekrutierung, nicht der Erziehung zur eigenständigen Auseinandersetzung mit der Problematik. Die Kooperationsvereinbarung des Landes RLP mit der Bundeswehr zum Einsatz von Jugendoffizieren im Unterricht an rheinland-pfälzischen Schulen lehnen wir ab und fordern deren Aufkündigung. Einseitige Information und Bundeswehrplanspiele haben im Unterricht nichts verloren. Wir fordern einen ausgewogenen Unterricht und die kontroverse Darstellung und Diskussion von Themen, die in der Öffentlichkeit umstritten erscheinen. Die Bundeswehr darf an Schulen nur informieren, wenn gleichzeitig auch Kritiker zu Wort kommen.


Modul 19


5.5.1 Lebenslanger Anspruch auf Bildung

Bisher beschränkt sich die Ausbildung fast ausschließlich auf die jüngeren Generationen. Älteren Menschen wird die Möglichkeit der Aus- und Weiterbildung derzeit nicht in demselben Maße zugestanden wie den jüngeren. Zukünftig soll der Anspruch auf Bildung sich auf das gesamte Leben erstrecken, um die Möglichkeiten der Bürger für freie Selbstentfaltung und Lebensgestaltung zu ermöglichen. Dies kann beispielsweise durch freien Zugang an den Volkshochschulen oder Universitäten ermöglicht werden.


Modul 20


5.6 Demokratie an Schulen

Demokratie kann nur unzureichend im Sozialkundeunterricht erklärt werden. Besser ist es, wenn Schülerinnen und Schüler frühzeitig mit den Mechanismen demokratischer Meinungsbildung und den Institutionen eines demokratischen Systems durch Erleben und Mitmachen vertraut werden. Aus diesem Grund muss jede Schule eine Schülervertretung besitzen oder Schüler-/ Kinderparlament, die von der Vollversammlung der Lernenden gewählt wird. Politische Parteien dürfen sich an Schulen nicht direkt einbringen. Es ist jedoch erlaubt, wenn Schüler sich zu Gemeinschaften zusammenschließen, die mit allgemein-politischen Parteien korrespondieren.

Wichtig für eine funktionierende Demokratie ist ein transparentes Vorgehen der Entscheidungsträger und eine permanente Kontrolle durch die Wähler. An der Schule bedeutet das eine Kontrolle der Lehrenden durch die Schüler und die Verpflichtung, für Lehrer und Schulleitung transparent zu arbeiten.


Modul 21


5.6.1 Demokratie an Grundschulen

Die Schülervertretung (SV)/ Kinderkonferenz an Grundschulen hat das Recht, in Entscheidungen bezüglich der Anschaffung von Spielzeug und Sportgeräten, sowie der Gestaltung der Klassenräume einbezogen zu werden.

Klassensprecher werden von den Lernenden einer Klasse gewählt und dürfen bei Fragen der Unterrichtsgestaltung mitreden. Lehrer sind verpflichtet, auf Anträge der Klassensprecher einzugehen.

Die SV und die Elternvertretung haben jeweils das Recht, Einblick in die Entscheidungsfindungsprozesse der Lehrenden sowie der Schulleitung zu nehmen.

Der begründete Verdacht von diskriminierendem, pädagogisch negativem oder intransparentem Verhalten seitens des Lehrkörpers oder der Schulleitung kann in Form einer Beschwerde bei der SV oder Elternvertretung, bei größeren Problemen an die Stufen- und Schulleitung eingereicht werden.


Modul 22


5.8. Digitalisierung

Die Digitalisierung der Gesellschaft beginnt in den Bildungseinrichtungen. Hierzu sollen Schulen umfassend mit der nötigen Infrastruktur ausgestattet aber auch mit der nachhaltigen Qualifizierung des Personals betreut werden. Es ist in allen schulischen Inhalten auf einen kompetenten Umgang mit Medienkritik, Medienkunde, Mediengestaltung und Mediennutzung hinzuwirken.


Modul 23

5.8.1. E-Learning

E-Learning ermöglicht das dezentrale Vermitteln von Lerninhalten per Computer. Von Zuhause aus kann man Vorlesungen verfolgen, Lernprogramme anwenden und medial aufbereitete Dokumentationen und Lehrvideos ansehen, wodurch die physische Anwesenheit in Klassen- und Hörsaal in angemessenem Maß teilweise ersetzt werden kann. Dies kommt zum einen dem persönlichen Lernrhythmus zu gute, der nicht bei jedem mit den Unterrichts-/Vorlesungszeiten übereinstimmt. Zum anderen entlastet man somit überfüllte Universitäten und Schulgebäude. Derzeit wird E-Learning bereits erfolgreich im Rahmen von Fernuniversitäten angewendet. Unser Ziel ist eine Ausweitung auf alle Bildungsangebote ab der Mittelstufe als Ergänzung zum herkömmlichen Lehrbetrieb. Dabei soll der Anteil des E-Learning-Angebots allmählich bis zur Oberstufe gesteigert werden. Eine qualifizierte Lernbegleitung ist sicherzustellen und die Förderung der Selbstlernkompetenzen der Lernenden sollten hierbei im Vordergrund stehen.


Modul 24

Die Programmpunkte 5.9.1 Entlastungsstunden der Schulen 5.9.2 Abschaffung der Abitur-Ausgleichsstunden werden ersatzlos gestrichen.


Modul 25

5.9.1 Unterstützung durch nicht-lehrendes Personal

Bildungseinrichtungen müssen bedarfsgerecht mit nicht-lehrendem Personal versorgt werden, damit sich Erzieher, Lehrer und Dozenten vorrangig auf ihre Aufgaben konzentrieren können. Nicht-lehrendes Personal sind beispielsweise technische Assistenten, Sozialarbeiter und Mitarbeiter für administrative Aufgaben. Diese sollen nach freiem Ermessen der Leitung einer Bildungseinrichtung eingestellt werden können, wobei auf eine angemessene Entlohnung gemäß TVöD (Tarif des öffentlichen Dienstes) zu achten ist.

Technische Assistenten kümmern sich um die Wartung und den Aufbau der technischen Einrichtungen und bieten fachliche Unterstützung bei Fragen. Dies steigert Effizienz und Qualität von Lehrveranstaltungen erheblich.

Eine Verbesserung des Arbeitsklimas ist auch zu erwarten, indem Konflikte durch Psychologen und/oder Sozialarbeiter gelöst werden. Sie stehen Lehrenden und Lernenden gleichermaßen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Auch thematisch sollen Menschen aus dem Feld der Inhalte in die Schule einbezogen werden: Bauern, Wissenschaftler, Krankenpfleger*innen, Programmierer*innen, Gärtner*innen usw. Diese sollen einen realitätsnahen Einblick in das Feld des Handelns ermöglichen und durch eine angemessene Ausbildung für den Umgang mit Lernenden ausgebildet werden. Hierbei können auch Vereine mit einbezogen werden.


Modul 26

5.9.2 Kleinere Schulklassen und Kita Gruppen

Es ist wünschenswerte möglichst kleine Lerngruppen zu schaffen, sodass eine individuellere Förderung möglich ist. Diesbezüglich muss der Beruf der Erzieher- und Lehrer*innen durch attraktivere Arbeitsbedingungen, wie höheres Gehalt, bürokratische Entlastung und eine bezahlte Ausbildung interessanter werden.


Modul 27

5.10 Leistungsdruck in der Schule verringern

Überfüllte Lehrpläne sind Stressfaktoren, die für unnötigen Druck sorgen. Schulen sollten pädagogisch eigenständiger handeln und flexibler bei der Inhaltsgestaltung sein können.

Abschlussprüfungen sollten weniger Gewicht haben und stattdessen die Entwicklung der Lernleistung im Vordergrund stehen.

Zusätzlich soll die Dauer der Grundschule auf sechs Jahre erhöht werden. Erst ab dem Alter von etwa 12 Jahren kann die weitere geistige Entwicklung des Kindes genauer betrachtet werden. Das Gehalt der Grundschullehrer soll erhöht werden um den somit gesteigerten Bedarf decken zu können.


Modul 28

5.11 Persönlichkeitsrechte von Schülern und Lehrern

Die Privat- und Intimsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Schülern und Lehrern müssen gewahrt bleiben. Videoüberwachung und private Sicherheitsdienste haben keinen Platz in Schulen. Durchsuchungen und Kontrollen (beispielsweise Urinuntersuchungen) sind zu unterlassen. Die Unschuldsvermutung gilt auch für Schüler.


Modul 29

5.12.Hitzefrei

Um ein gutes Lernen und die Gesundheit zu fördern, ist es sinnvoll ab Mittagstemperaturen von 27 Grad den Unterricht ab der 6. Stunde zu beenden. Die Schüler sind nach Bedarf alternativ zu betreuen. Liegt das Einverständnis der Eltern vor, können die Kinder, sofern eine adäquate Betreuung nicht gewährleistet werden kann, auch nach Hause entlassen. Für die heißen Monate sind geeignete Lernorte aufzusuchen. In Rheinland Pfalz gibt es dazu aktuell keine einheitliche Regelung.


Modul 30

5.13 Lehramtsstudium und Referendariat

Das Lehramtsstudium soll inhaltlich auf die Realität des Berufs aufgebaut sein. Inhalte wie Methodik, Didaktik, Psychologie, Soziologie, Pädagogik etc. sollen grundlegende Bestandteile der Ausbildung sein. Schon zu Beginn des Studiums sind hier Pflichtpraktika im Schulalltag zu implementieren. Studium und Referendariat sollen sich an den für Lehrkräften in Zukunft gestellten Erwartungen orientieren.


Modul 31

5.14 Elternpartnerschaft

Zur Gewährung von Chancengleichheit ist die Verstärkung der Elternpartnerschaft vor allem an Grundschulen zur Unterstützung von Familien mit wenig kulturellem, oder finanziellen Kapital durch geeignete Konzepte wie Elterncafes zu verwirklichen. Hierbei soll auf eine Institutionalisierung von der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Bildungseinrichtung hingewirkt werden.

Begründung

Das Programm wurde aktualisiert und anhand der Neuregelungen überprüft und diese eingepflegt. Fachliche Begründung erfolgt mündlich.

Nachfolgend die Einzelnen Änderungen zur besseren Verständnis über den Umfang der Änderung im Vergleich zum alten Programm.

Modul 1

Änderungen im Einzelnen: In § 5.1.1 erfolgt einer Rechtschreibkorrektur "ein freier Zugang" wird ersetzt durch "einen freien Zugang"

In § 5.1.1 soll als Satz 2 nachfolgender Satz eingefügt werden: "Eine Lehrmittelfreiheit an den Schulen in Rheinland-Pfalz ist das Ziel".

Modul 2


Neu eingefügter Punkt

Modul 3


Änderungen im Einzelnen:

In Punkt 5.1.2 soll der Programmpunkt des 5.1.6 des ursprünglichen Programms "Individuelle Förderung" eingefügt.werden

In dem Programmtext des alten 5.1.6 und neuen 5.1.2 soll vor dem Wort Förderunterricht das Wort "staatlich bezahlten" eingefügt.

Modul 4

In dem Satz 1 soll das Wort "Schulen" durch das Wort "Grundschulen" ersetzt werden

Modul 5

Änderungen im Einzelnen

In Absatz 1 hinter Satz 5 der Satz "Dieser sollte religionsübergreifend angelegt sein." eingefügt werden.

In Absatz 2 soll der Satz 2 "Der Religionsunterricht soll ergänzend auf spezielle Aspekte einer einzelnen Religion und Konfession eingehen." gestrichen werden.

Modul 6

Änderungen im Einzelnen

Die Überschrift des 5.2.1 "Kinderbetreuuung" soll durch die Überschrift "Frühkindliche Bildung und Erziehung" ersetzt werden.

Satz 1 des alten Programmtext "Die Kinderbetreuung ist ein wichtiger Teil der frühkindlichen Bildung" soll gestrichen werden.

In Satz 5 "Eine Kindergartenpflicht und das Betreuungsgeld lehnen wir ab" sollen die Worte "Kindergartenpflicht und das" gestrichen werden und der Satz wir folgt formuliert werden "Ein Betreuungsgeld lehnen wird ab".

Hinter Satz 5 soll folgender Satz hinzugefügt werden " Die Ausbildung der Erzieher sollte finanziert werden und Kitas sollten bessere Arbeitsbedingungen ermöglicht werden. Durch mehr Personal kann der Betreuungsschlüssel in den Einrichtungen und damit die Belastung gesenkt werden."

In den Satz "Eine gesunde Verpflegung der Kinder muss sichergestellt werden. In Gemeinden, in denen zu wenig Kinder für den Betrieb einer Betreuungseinrichtung vorhanden sind, sehen wir staatlich finanzierte Tageseltern als eine sinnvolle Ergänzung an." soll hinter finanzierte das Wort "qualifizierte" eingefügt werden.

Modul 7

Satz 1 "Eltern sollen Kindergärten und Kindertagesstätten für ihre Kinder frei wählen können. " gestrichen werden.

Modul 8

Unter 5.2.3 soll Satz 2 "Bei der öffentlichen Finanzierung von Einrichtungen sind alle privaten Träger gleich zu stellen." wegen einer inhaltlichen Dopplung gestrichen werden.

Modul 9

Unter 5.2.4 soll nachfolgender Satz als Satz 3 hinzugefügt werden "Die durch eine Zusatzqualifikation am besten befähigten Lehrenden sollen an die schwierigsten Einrichtungen kommen können und dementsprechend bezahlt werden."

Modul 10

Nach Satz 5 soll folgender Satz " Es sind räumlich, personell und finanziell passende Möglichkeiten für eine gelungene Inklusion zu schaffen." eingefügt werden.

Nach Satz 7 des Ursprungsprogramms soll nachfolgender Satz "In Zukunft soll eine inklusive Schule zum Regelfall werden. Eine gute Umsetzung des Inklusionsgedanken ist für alle ein Gewinn" eingefügt werden.

Modul 11

In Satz 6 "Beide Schulformen setzen stärker auf Lernfelder und Themenblöcke, um bereits bestehende Strukturen an Grundschulen und Berufsschulen besser zu unterstützen. Dabei kann auch das klassische Raster von 45-minütigen Schulstunden in Autonomie der Schule aufgelöst werden. " soll das Wort "Projektlernen," vor Lernfelder eingefügt werden.

Modul 12

Der Text unter dem Programmpunkt alternative Schulformen wird gestrichen und durch nachfolgenden Text ersetzt werden. "Schule sollte durch die Aufspaltung von Grundschule, Förderschule, Gesamtschule, Realschule und Gymnasium nicht separierend wirken. Vielmehr sollte das Konzept der Gesamtschule gefördert werden, um eine inklusive Gesellschaft und den Umgang mit Diversität zu fördern. Die Schüler sind dabei individuell zu fördern.

Modul 13

An das Ende des Programmtextes 5.2.8 wird folgender Satz eingefügt: "Anwesenheitslisten oder Fristen für den Abschluss des Studiums sprechen unserer Auffassung von intrinsisch motiviertem Lernen entgegen."

Modul 14

Als Satz 3 soll nachfolgender Satz hinzugefügt werden " Die Erzieher*innenausbildung soll grundsätzlich vergütet werden. Die Bezahlung für das Referendariat soll angehoben und befristete Stellen sollen vermieden und im Einzelfall begründet werden."

Modul 15

Hinter Satz 1 soll folgender Satz "Wir fordern deshalb eine erhöhte Partizipation der Lernenden und Lehrenden an den Prozessen innerhalb der Einrichtungen." eingefügt werden.

Hinter Satz 3 des Ursprungstextes soll folgender Satz " Es sollen die Kompetenzen eines gesunden Konsumverhaltens vermittelt werden." eingefügt werden.

Modul 16

Der Programmpunkt 5.4.2 Ernährung, Bewegung, Gesundheit soll unter 5.4.3 behandelt werden.

Als Überschrift wird in Punkt 5.4.2."Ernährung, Bewegung, Gesundheit" gestrichen und mit "Umgang mit psychoaktiven Substanzen" ersetzt.

Der Programmtext des ursprünglichen Punkt 5.4.2 wird unter 5.4.3 geschoben.

Als Neuer Text des 5.4.2 wird "Ab der 7. Klasse soll flächendeckend der angemessene Umgang mit Genussmitteln gelehrt werden. Hier wird auf einen sachgemäßen Konsum und einen Substanzenmissbrauch aufmerksam gemacht und dies deutlich geschult." eingefügt.

Modul 17

Der Punkt 5.4.3 Einheitliche Voraussetzungen und Bewertung des alten Programm soll unter 5.4.4 samt Überschrift verschoben werden

Hinter den Satz des alten Programmtext unter 5.4.2 "Der Spaß an Bewegung soll gefördert werden." soll nachfolgender Satz eingefügt werden "Statt des üblichen Rahmenlehrplans sollen soll Bewegung und Sport in den Schulalltag integriert und nicht als einzelnes Fach outgesourct werden. Spaß an Bewegung und Konzepte für Bewegung im Unterricht müssen gefördert werde."

Der Satz "Ob sich ein Schüler letztendlich für Leichtathletik, Teamsport oder Kraftsport entscheidet, soll seine persönliche Entscheidung sein." soll gestrichen werden.

Im Satz "Die Schüler sollen über die Bereiche Sexualität, Gewalt und Suchtprävention aufgeklärt werden." wird hinter das Wort Suchtpräbvention das Wort "altersgemäß" eingefügt.

Modul 18

Der Programmpunkt 5.4.4 soll unter 5.4.5 geführt werden.

In Satz 2 "Von der Bundeswehr ausgebildete Referendare, einseitiges Unterrichtsmaterial, Bundeswehrbesuche und von Soldaten gestaltete Unterrichtseinheiten mit Abiturprüfungsinhalten dienen der Manipulation und Rekrutierung, nicht der Erziehung zur eigenständigen Auseinandersetzung mit der Problematik." werden die Worte "Manipulation und" gestrichen.

Modul 19

Als Schlußsatz soll ". Dies kann beispielsweise durch freien Zugang an den Volkshochschulen oder Universitäten ermöglicht werden." eingefügt werden

Modul 20

In Satz 3 "Aus diesem Grund muss jede Schule eine Schülervertretung besitzen, die von der Vollversammlung der Lernenden gewählt wird. Politische Parteien dürfen sich an Schulen nicht direkt einbringen." soll nach "Schülervertetung" die Worte "oder Schüler-/ Kinderparlament" eingefügt werden.

Modul 21

Der Text "Mehrheitsentscheidungen der Klasse zu Problemen der Unterrichtsgestaltung oder zu Wandertagen sind dann für die Lehrer bindend, wenn auch eine Mehrheit der Eltern die Entscheidung schriftlich unterstützt." soll gestrichen werden.

Es soll der nachfolgende Text unter einem zusätzelichen Bulletpoint "Der begründete Verdacht von diskriminierendem, pädagogisch negativem oder intransparentem Verhalten seitens des Lehrkörpers oder der Schulleitung kann in Form einer Beschwerde bei der SV oder Elternvertretung, bei größeren Problemen an die Stufen- und Schulleitung eingereicht werden" eingefügt werden.

Modul 22

Die Überschrift und Text des alten 5.8 E-Learing soll unter 5.8.1 verschoben werden.

Als Neue Überschrift soll unter 5.8 das Wort "Digitalisierung" eingefügrt werden.

Nachfolgender Text soll unter dem Punkt 5.8 eingefügt werden. "Die Digitalisierung der Gesellschaft beginnt in den Bildungseinrichtungen. Hierzu sollen Schulen umfassend mit der nötigen Infrastruktur ausgestattet aber auch mit der nachhaltigen Qualifizierung des Personals betreut werden. Es ist in allen schulischen Inhalten auf einen kompetenten Umgang mit Medienkritik, Medienkunde, Mediengestaltung und Mediennutzung hinzuwirken."

Modul 23

Die Überschrift und der Text unter 5.8.1 Gamification soll unter 5.8.2 verschoben werden.

In Satz 2 des alten Programmtext von 5.8 soll hinter das Wort Hörsaal " in angemessenem Maß teilweise ersetzt werden kann" eingesetzt werden.

Modul 24

Die Programmpunkte können ersatzlos gestrichen werden, da es Neuregelungen in dem Bereich gibt und die Punkte so keinen Sinn mehr machen.

Modul 25

Der Punkt 5.9.3 soll unter 5.9.1 geführt werden

Als letzter Satz soll nachfolgender Satz hinzugefügt werden "Auch thematisch sollen Menschen aus dem Feld der Inhalte in die Schule einbezogen werden: Bauern, Wissenschaftler, Krankenpfleger*innen, Programmierer*innen, Gärtner*innen usw. Diese sollen einen realitätsnahen Einblick in das Feld des Handelns ermöglichen und durch eine angemessene Ausbildung für den Umgang mit Lernenden ausgebildet werden. Hierbei können auch Vereine mit einbezogen werden"

Modul 26

Die Überschrift 5.9.4 soll unter 5.9.2 Kleinere Schulklassen und Kita Gruppen eingefügt werden.

Der Text des alten 5.9.4 soll gestrichen werden

Der nachfolgende Text soll eingefügt werden "Es ist wünschenswerte möglichst kleine Lerngruppen zu schaffen, sodass eine individuellere Förderung möglich ist. Diesbezüglich muss der Beruf der Erzieher- und Lehrer*innen durch attraktivere Arbeitsbedingungen, wie höheres Gehalt, bürokratische Entlastung und eine bezahlte Ausbildung interessanter werden."

Modul 27

Der Text des 5.10 soll gestrichen werden und durch den nachfolgenden ersetzt werden"Überfüllte Lehrpläne sind Stressfaktoren, die für unnötigen Druck sorgen. Schulen sollten pädagogisch eigenständiger handeln und flexibler bei der Inhaltsgestaltung sein können.Abschlussprüfungen sollten weniger Gewicht haben und stattdessen die Entwicklung der Lernleistung im Vordergrund stehen.Zusätzlich soll die Dauer der Grundschule auf sechs Jahre erhöht werden. Erst ab dem Alter von etwa 12 Jahren kann die weitere geistige Entwicklung des Kindes genauer betrachtet werden. Das Gehalt der Grundschullehrer soll erhöht werden um den somit gesteigerten Bedarf decken zu können."

Modul 28

Neu eingefügt

Modul 29

Neu eingefügt

Modul 30

Neu eingefügt.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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