Antrag:RLP/2017.2/006/Einladungsfrist zur Aufstellungsversammlung bei vorgezogenen Neuwahlen

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein angenommener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Satzungsantrag Nr.
2017.2/006
behandelt bei
LMV
Beantragt von
Jürgen
Kurzbeschreibung
Einladungsfrist zu Aufstellungsversammlung bei vorgezogenen Neuwahlen stark verkürzen
Betrifft
§6 [Wahlen]
Vermerk
https://wiki.piratenpartei.de/RP:2017-12-09_-_Protokoll_LMV_2017.2#TOP_8:_Beschluss_.C3.BCber_Satzungs.C3.A4nderungsantr.C3.A4ge

Antrag

Der Landesparteitag möge als neuen Punkt §6.2 beschließen: Bei vorgezogenen Neuwahlen nach Artikel 39 Grundgesetz Punkt 1 Satz 4 (Wahlen innerhalb von 60 Tagen) wird die Einladungsfrist auf 3 Tage verkürzt. Sollte mehr Zeit zur Einladung zur Verfügung stehen so ist diese zu nutzen. Dies gilt ebenfalls für Untergliederungen. Fristen nach §4.1.1 (2) sind in diesem Fall nichtig.

Begründung

Bei Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen hat man nur sehr wenig Zeit die Wahlvorschläge einzureichen. Bei vergangenen Wahlen nach Art.39 GG 1-4 mussten diese 34 Tage vor Wahltermin abgegeben werden. Dies bedeutet, man hat für die AV und eventuell für das Sammeln von Unterstützerunterschrift nur 26 Tage Zeit. Daher muss der AV-Termin so früh wie möglich stattfinden. Sollte der Wahltermin schon früher feststehen, kann ja eine frühzeitigere Einladungsfrist genutzt werden.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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