Antrag:RLP/2015.2/003/Einreichung von Positionspapieren

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein angenommener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Satzungsantrag Nr.
2015.2/003
behandelt bei
LMV2015.1
Beantragt von
Jürgen
Kurzbeschreibung
Einreichung von Positionspapieren
Betrifft
§5.8; §4.1(2); §4.1 (2a)
Vermerk
PP#100131382 — Einreichung Satzungsänderungsantrag - 18.09.2015 16:40

Antrag

Es wird unter §5.8 ein Punkt „Einreichung von Positionspapieren“ mit folgendem Text in die Satzung eingefügt.

Auf einem Landesparteitag können Positionspapiere eingebracht werden. Diese bieten die Möglichkeit sich zu aktuellen politischen Themen festzulegen. Positionspapiere verlieren automatisch auf dem Landesparteitag ihre Gültigkeit, an dem sie älter als 12 Monaten sind. Auf diesem Landesparteitag können Positionspapiere noch einmal für 12 Monate verlängert werden. Danach werden sie endgültig gelöscht. Sollen sie weiter aktuell bleiben, muss ein Antrag zur Übernahme ins Programm erfolgen. Einreichungstechnisch werden Positionspapiere wie sonstige Anträge behandelt.

Unter Landesparteitage §4.1 (2) / LMV e) wird „die Beschlussfassung über Positionspapiere“ eingefügt. Die jetzigen Punkte e – j werden entsprechend mit f – k angepasst.

Unter Landesparteitage §4.1 (2a) / SDMV wird ein Punkt c) „die Beschlussfassung über Positionspapiere“ eingefügt.

Die Beschreibung zur SDMV wird entsprechend angepasst.

Begründung

Es gibt viele politische Themen die gerade aktuell sind. (z.B. Positionen zum Nationalpark Pfälzer Wahl, zur Hochmoselbrücke, zu Brücke Mittelrheintal, Nürburgring, B10, oder ähnliche Vorhaben – jetzt z.B. auch Flüchtlingsunterkünfte)

Fassen wir hierzu Beschlüsse konnten wir sie bisher nur ins Grundsatz- oder laufende Wahlprogramm übernehmen. Aus diesen Programmen werden sie nur gelöscht wenn dies explizit pro Antrag gefordert wird. Da diese Überarbeitung aber, wie an den aktuellen Programmen zu erkennen ist, meist nicht gemacht wird, blähen diese Positionen diese Programme unnötig auf, und sind außerdem oft nicht mehr aktuell. Dies wird bei Positionspapieren durch die automatische Löschung nach 12 oder bei erneuter Einreichung nach 24 Monaten gelöscht.

Hilfreich können Positionspapiere auch dann sein, wenn nicht sicher ist ob sie ins Wahlprogramm oder Grundsatzprogramm passen. Sollte ein Papier dies aber im Nachhinein rechtfertigen, ist ein Antrag zur Übernahme entsprechend möglich.

Außerdem haben wir mit der SDMV eine Möglichkeit diese Positionspiere auch zwischen dem LMV einzubringen und somit relativ aktuell auf politische Gegebenheiten zu reagieren. Kurbelt vielleicht auch die SDMV wieder an.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. officer_dan
  2. Jürgen
  3. Marie
  4. Gernot

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Guru
  2. Friedel
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Auch Positionenspapiere sollten so lange gelten, bis sie per ausdrücklichen Beschluß widerrufen werden, wenn die Position nicht mehr stimmig ist. Für eine feste Frist von einem Jahr gibt es keinen Grund, und die Überwachung anlaßbezogener, variabler Fristen ist unnötig aufwendig.
    • Klares Nein - unser Programm bläht sich von Jahr zu Jahr weiter auf. Und keiner kann mehr kontrollieren ob diese "Meinungen" noch Gültigkeit haben. Dazu fehlt die Manpower.

Diese Papiere sollen wie geschrieben dafür genutzt werden, um auf aktuelle Geschehnisse hinzuweisen. Z.B. auch auf Inhalte des Programms. Und wenn die Inhalte der Positionspapiere so wichtig sind, dass sie lange Zeit Gültigkeit haben, dann bitte damit sofort ins Wahl- oder Grundsazuprogramm.

      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1: es ist aufwendiger die Aktualität der Positionspapiere ständig im Auge zu behalten, als sie nach einem Jahr neu abzustimmen und evtl ins Grundsatz oder Wahlprogramm zu übernehmen oder zu streichen wenn sie überholt sind.
  • Ein Positionspapier verliert seine Aktualität oft von selbst, seine Gültigkeit aber nicht! Und das ist auch gut so. Wenn wir das Thema im Programm haben wollen, kann jeder einen Programmantrag stellen. Etwas ins Programm zu schreiben, damit es nicht zu einem willkürlich festgelegten Zeitpunkt seine Gültigkeit verliert, ist imho Unsinn. Wenn wir beschlossen haben, eine bestimmte Position ein zu nehmen, sollte dieser Beschluss gültig sein, bis wir ihn entweder aufheben oder einen Beschluss zu einer anderen Position zur selben Frage beschließen. Friedel
    • Einfaches Beispiel: Die Südpfalz hat vor wenigen Jahren wegen dem Thema Geothermie Kopf gestanden. Die Piraten haben eine klare Position dazu beschlossen. (Ob wir außerdem dazu etwas im Programm haben, ist in diesem Zusammenhang irrelevant.) Die Tatsache, dass sich im Moment niemand für Geothermie interessiert, ändert nichts an unserer Position dazu. Es wäre sinnlos, ja sogar kontraproduktiv, wenn wir diese Position verlängern müssten und sogar ins Programm schreiben müssten, nur damit der Beschluss nicht verfällt. → Klares Nein zum Antrag. Friedel
      • ...
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  • Die Diskussion über die Bedeutung von Positionspapieren war auch Gegenstand einer Diskussion der Sozialpiraten. Ziel von Positionspapieren ist es, Piraten kurzfristig zu aktuellen Themen eine Orientierung zu vermitteln. Sie spiegeln also eine Momentaufnahme eines aktuellen Meinungsbildes der Piraten dar. Sie können als Vorläufer für Grund- und Wahlprogrammanträge sein.Gernot