Antrag:Bundesverband/Antragsportal/SÄA007
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesverband eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA007 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller | |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §5 |
Zusammenfassung des Antrags | Aufgrund der schlechten Finanzlage der Bundespartei scheint eine Beitragsanpassung notwendig. Bisher gab es dazu einige Anträge. Dieser Antrag soll das Beitragsaufkommen auf solidarische Weise erhöhen. |
Schlagworte | Satzungsänderung, Mitgliedsbeitrag, Finanzordnung |
Datum der letzten Änderung | 16.12.2014 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelÄnderung der Beitragsordnung: solidarischer Beitrag statt pauschaler Erhöhung AntragstextDem Bundesparteitag wird empfohlen, § 5 der Finanzordnung wie folgt zu fassen: (1) Der Mitgliedsbeitrag wird auf der Grundlage der gültigen Beitragstabelle entrichtet und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig. Eine Überprüfung findet nicht statt. Die Piratenpartei vertraut auf die Angabe des Mitgliedes. Die Zugehörigkeit der Beitragsgruppe gilt bis zu Mitteilung einer neuen. (2) Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet. (3) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum festgelegten Mitgliedsbeitrag einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. (4) Der Mitgliedsbeitrag und der EL-Beitrag werden in Verantwortung der Landesvorstände bzw. vom Parteivorstand vornehmlich durch Banklastschrift vom Konto des Mitglieds eingezogen. Wer nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen kann oder möchte zahlt für den erhöhten Aufwand einen Zusatzbeitrag von 0,50€ pro Monat bis zur Teilnahme am Einzugsverfahren. (5) In begründeten finanziellen Härtefällen kann ein Mitglied mit Zustimmung des zuständigen Gebietsvorstandes bis zu einem Jahr von der Beitragszahlung befreit werden, sofern die Landessatzung nichts gegenteiliges regelt. (6) entfällt Beitragstabelle Die Beitragstabelle ist Bestandteil der Bundesfinanzordnung. Jedes Mitglied stuft sich im Rahmen der Tabelle ein. Grundlage dafür sind seine regelmäßig wiederkehrenden Einkünfte und Bezüge abzüglich Sozialabgaben und Steuern (siehe Handreichung zur Ermittlung eines satzungsmäßigen Mitgliedsbeitrages). Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen mindern die Einkünfte und Bezüge um den jeweiligen Unterhaltsbetrag. Der so festgelegte Mitgliedsbeitrag gilt als satzungsgemäß. unter 800 12€ über 800 bis 1500 48€ über 1500 bis 2500 72€ über 2500€ mindestens 1% des Jahresnettoeinkommens Antragsbegründung1. Die Finanzierung wird so solidarisch. Wir behalten so den niedrigsten Beitrag im deutschen Parteiensystem. 2. Jedes Mitglied gibt einmalig seinen Beitrag an und teilt Änderungen mit, ohne dass regelmäßig Anträge auf Ermäßigung gestellt werden müssen. Auch das unterstreicht unsere Einstellung zum selbstbestimmten Menschen und reduziert Verwaltungsaufwand. 3. Der Lastschrifteinzug sollte zur Regel werden, da er Verwaltungsaufgaben reduziert. Der Zusatzbeitrag sollte die Kosten der Verwaltung decken. 4. Die Möglichkeit den Beitrag auszusetzen soll dazu dienen Härtefälle abzudecken, diese Möglichkeit sehen wir derzeit nicht vor. 5. Den Finanzrat gibt es ja nicht mehr, also sollte er auch hier raus. Zusatzinfos: Das Lastschriftformular ist um die entsprechenden Felder zu ergänzen. Der neue Migliedsbeitrag gilt erstmalig ab 2016. PiratenpadLiquid Feedback
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