Antrag:Bundesparteitag 2025.2/Antragsportal/WP010

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2025.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP010
Einreichungsdatum
Antragsteller

Thomas Ganskow

Mitantragsteller
  • Michael Schmidt
  • Wolf Vincent Lübcke
  • Sandra Leurs
  • Darius-Nikolaus Krupinski
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Keine der Gruppen
Zusammenfassung des Antrags Neufassung des Kapitels "Keine Drohnen gegen Flüchtende" im Abschnitt "Asyl und Migration"
Schlagworte Flucht, Mittelmeer, Drohneneinsatz
Datum der letzten Änderung 16.06.2025
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Neufassung Keine Drohnen gegen Flüchtende

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

  1. Sollte der Antrag „Neues Wahlprogramm zum 22. Deutschen Bundestag“ (WP008) angenommen werden, ist der folgende Inhalt Teil des neu zu schaffenden Kapitels "Asyl und Migration" und dort der vorläufig erste Programmpunkt.
  2. Wird stattdessen der konkurrierende Antrag „Fortlaufendes Wahlprogramm“ (WP009) angenommen, ist der Abschnitt "2.1.10 Keine Drohnen gegen Flüchtende" entsprechend durch die nachfolgende Fassung zu ersetzen.

Keine Drohnen gegen Flüchtende

Drohnen sind ein wichtiges Element in der Seenotrettung. Jedoch wenden wir uns ausdrücklich gegen den direkten oder indirekten Einsatz von Drohnen und anderen Luftfahrzeugen durch die Agentur für Grenz- und Küstenschutz (ehemals als Frontex bekannt) oder Mitgliedsstaaten der EU gegen Flüchtende an den Außengrenzen der EU und den Aufbau von drohnengestützten oder -unterstützten Überwachungsstrukturen, auch durch Dritte. Damit lehnen wir jegliche Beteiligung am Aufbau, Bereitstellung und Betrieb einer entsprechenden Infrastruktur ab, wie in Zusammenarbeit mit Libyen geschehen.

Antragsbegründung

Wie die Antragsteller zu WP007 richtig feststellen, ist der Einsatz von bewaffneten Drohnen unzulässig und muss daher nicht in einem Programm erscheinen.

Auch die Nutzung mittels Luftaufklärung erlangter Information für so genannte Pushbacks ist von Seiten der EU unzulässig. Aber das Vorgehen ist noch wesentlich perfider. Denn die Daten italienischer und maltesischer Drohnen werden an die libysche Küstenwache weitergegeben, die dann entsprechende Schiffe aufbringt und an die libysche Küste zurückführt. [1]

Der Rest des Textes ist somit nach wie vor relevant, erweitert um die seit 2021 bekannten Informationen.

[1] https://www.medico.de/blog/entgrenzte-ueberwachung-19244

Diskussion

  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

WP007