Antrag:Bundesparteitag 2025.2/Antragsportal/SÄA011

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2025.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA011
Einreichungsdatum
Antragsteller

Babak Tubis

Mitantragsteller
  • Joscha
  • Schoresch
  • Jutta
  • Dennis
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Allgemeines„Allgemeines“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Rechte, Pflichten und Beendigung der Mitgliedschaft
Schlagworte §4 und §5, Rechte, Pflichten und Beendigung der Mitgliedschaft
Datum der letzten Änderung 09.06.2025
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Neufassung von § 4 und § 5

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen

Die beiden Paragraphen 4 und 5 im Abschnitt A der Bundessatzung, welche Rechte und Pflichten, sowie die Beendigung der Mitgliedschaft definieren, werden wie folgt neu gefasst.

§ 4 – Rechte und Pflichten der Piraten

(1) Piraten sind verpflichtet, die Ziele und Interessen der Piratenpartei zu unterstützen, sowie Beschlüssen der Parteiorgane zu befolgen.

(2) Piraten haben das Recht, die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Diese Pflichten ergeben sich aus dieser Satzung und den Satzungen der Untergliederungen, denen sie angehören.

(3) Piraten sind zur regelmäßigen Zahlung ihres Mitgliedsbeitrags an die Partei verpflichtet. Einzelheiten regelt die Finanzordnung der Bundespartei.

(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist und alle fälligen Mitgliedsbeiträge ab Eintritt entrichtet wurden.

(5) Das passive Wahlrecht für den Bundesvorstand haben nur Piraten inne, die keiner weiteren Partei angehören. Bei der Kandidatur für ein Amt sind alle zum Zeitpunkt der Kandidatur bekleideten Ämter bekannt zu geben.

(6) Piraten haben an Parteitagen, Mitgliederversammlungen und sonstigen Abstimmungen gleiches Stimmrecht.


§ 5 – Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Austritt, Verlust der Wählbarkeit oder des Wahlrechts durch Richterspruch oder dem Ausschluss aus der Partei.

(2) Jedes Mitglied ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt. Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung oder per E-Mail an die Bundesmitgliederverwaltung. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen besteht nicht.

Antragsbegründung

Die neuen Versionen sind präziser formuliert.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: in geeigneter Runde
  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge