Antrag:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/WP012

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2024.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP012
Einreichungsdatum
Antragsteller

[[Benutzer:Die socke|Oliver Ding]]

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Gesundheit
Zusammenfassung des Antrags Wir brauchen saubere Luft in Innenräumen.
Schlagworte Lufthygiene, Prävention, Schutzmaßnahmen, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit
Datum der letzten Änderung 25.07.2024
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Verpflichtende Lufthygiene für (semi-)öffentliche Innenräume

Antragstext

Der Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge beschließen, nachstehenden Text unter dem Titel "Verpflichtende Lufthygiene für (semi-)öffentliche Innenräume" als neuen Programmpunkt nach " "Sichere Bildung während einer Pandemielage" (14.9) beschließen:

Die Piratenpartei fordert, dass für alle (semi-)öffentlichen Innenräume die Sicherstellung von Lufthygiene verpflichtend wird. Maßnahmen wie das Messen der Luftqualität (mindestens CO2-Gehalt und Feinstaub der Partikelgröße PM2,5, bei Verfügbarkeit auch für Viren selbst) sowie das Herausfiltern von Aerosolen durch raumlufttechnische Anlagen oder mobile Luftfilter mit Schwebstofffiltern mindestens der Qualität HEPA14 und ausreichend dimensionierter Luftaustauschrate sollen für geschlossene Räume, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, festgelegt werden. Diese Maßnahmen tragen zu einer effektiven Belüftung und Luftreinigung bei, um das Risiko der Übertragung von Viren durch Aerosole zu verringern.

Antragsbegründung

Der Antrag erweitert die für Schulen bereits vom BPT23.1 beschlossene Forderung nach sicherer Bildung u.a. durch Maßnahmen zur Lufthygiene (siehe Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP005).

In diversen Ländern ist eine Konsequenz aus der Pandemie die Verpflichtung zur Lufthygiene. Während wir Luft bislang so behandeln wie bis vor 150 Jahren auch das Trinkwasser, sind Länder wie Belgien, Irland oder Serbien schon weiter und machen konkrete Vorgaben, wie die Luft von Innenräumen keimreduziert werden kann und muss (vgl. [1] bzw. [2] bzw. [3]). Während am Ende des 19. Jahrhunderts u.a. die Forschung von Robert Koch den Zusammenhang zwischen nicht oder nur schlecht aufbereitetem Trinkwasser, fehlender oder schlechter Abwasserentsorgung und Krankheitserregern und Cholera-Epidemien deutlich machte (vgl. [4]), hat die Corona-Pandemie den Zusammenhang zwischen fehlender Lufthygiene in Innenräumen und der Übertragung durch die respiratorische Aufnahme virushaltiger Partikel gezeigt (vgl. [5]). Die Maßnahmen zur Lufthygiene können somit die Ausbreitung von Viren in der Luft begrenzen, um durch die Luft übertragene Krankheiten wie Influenza, Tuberkulose oder so genannte "Erkältungen", die überwiegend durch virale Erreger verursacht werden, zu verhindern. Darüber hinaus kann ein viel umfassenderer Einsatz von Belüftung und Luftreinigung die Ansammlung von Schadstoffen in der Raumluft, wie Feinstaub oder auch gasförmige Schadstoffe, verhindern, die sich möglicherweise krebserregend auswirken können (vgl. [6]). Damit wird der Schutz der öffentlichen Gesundheit gestärkt und die Bevölkerung bestmöglich vor zukünftigen Pandemien, die durch über die Luft übertragene Erreger ausgelöst werden, geschützt. Nebenbei wird auch die CO2-Konzentration gesenkt, was negativen Auswirkungen von zu viel Kohlendioxid in der Atemluft u.a. auf die Wachheit und die geistige Leistungsfähigkeit anwesender Personen vorbeugt (vgl. [7]).

Die für die Umsetzungen notwendigen Investitionen werden durch den immensen volkswirtschaftlichen Nutzen durch geringere Krankheitsausfälle und höhrere Produktivität mehr als wett gemacht. Außerdem, lieber BPT, schützt das vor der Euch so vertrauten Piratengrippe. Die ist nämlich auch über in Aerosolen verteilten Erregern übertragen worden, die mit angemessener Lufthygiene ausgefiltert worden wären.

Der Antrag wurde wortgleich bereits zum BPT 23.1 eingereicht, jedoch nicht abgestimmt.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: innerhalb der AG Gesundheit + Pflege

[wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]

  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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