Antrag:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/SÄA009
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA009 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Bundesvorstand„Bundesvorstand“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 28.08.2024 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelZusammensetzung des Bundesvorstandes AntragstextBundesparteitag möge beschließen §9a (1) wie folgt zu ersetzen.
AntragsbegründungDiese Änderung vereinfacht die Zusammensetzung des Bundesvorstandes und eröffnet den Bundesvorständen eine flexiblere Aufgabenverteilung. Zwingend gewählt werden müssen hierbei nur die vom Gesetz vorgegebenen Posten des Vorsitzenden, dessen Stellvertreter sowie einer für die Finanzangelegenheiten zuständigen Person. Dadurch können die anfallenden Aufgaben besser auf die einzelnen Bundesvorstände verteilt werden. Insbesondere die Beisitzer können sich so auch thematisch nicht beieinanderliegenden Aufgaben widmen. Der Wegfall der politischen Geschäftsführer ist bewusst gewählt. Die Erfahrung zeigt uns das von außen und der Presse bei politischen Fragen grundsätzlich auf den Vorsitzenden zugegangen wird. Auch ist in der Bevölkerung das Amt eines politischen Geschäftsführers eher unbekannt und die Aufgaben werden beim Generalsekretär gesehen. Als Bundesvorstände einer Partei agieren die Gewählten auch insgesamt und insbesondere zusammen politisch. Diskussion
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