Antrag:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/SÄA003
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA003 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsänderungsantrag„Satzungsänderungsantrag“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | §7 (3) der Bundessatzung streichen, weil er mit Abschnitt B Punkt G in Konflikt steht. |
Schlagworte | wirtschaftliche Betätigung, widersprüchliche Regelungen in der Satzung |
Datum der letzten Änderung | 14.09.2024 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelStreichung von §7 (3) der Satzung AntragstextDer Parteitag möge beschließen: §7 - Gliederung (3) wird ersatzlos gestrichen. AntragsbegründungIn §7 - Gliederung (3) steht: "Gebietsverbände und Auslandsgruppen sollen sich nicht wirtschaftlich betätigen, ausgenommen hiervon sind der Bundesverband und die Landesverbände." Dies widerspricht dem Abschnitt B der Satzung, Finanzordnung Punkt G, in dem eindeutig geregelt ist, dass Gliederungen unterhalb der Bundesebene, also einschließlich Landesverbänden, sich nicht wirtschaftlich betätigen dürfen. Der Grund dafür ist, dass bei wirtschaftlicher Betätigung schnell der Punkt erreicht ist, wo Körperschafts- und Gewerbesteuer angemeldet werden müssen. Dies ist nicht vergleichbar mit der Steuererklärung eines Handwerkbetriebes. Die damit verbundenen Kosten, die Arbeit, und die Risiken wollen wir den Landes- und Kreisverbänden nicht auferlegen. Die Streichung des (3) löst diesen Konflikt auf. Diskussion
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