Antrag:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/SÄA003

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2024.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA003
Einreichungsdatum
Antragsteller

Manuela Langer

Mitantragsteller
  • Wolf Vincent Lübcke
  • Andreas Lange
  • Amsel
  • Thorsten A. Rieger
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsänderungsantrag„Satzungsänderungsantrag“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.
Zusammenfassung des Antrags §7 (3) der Bundessatzung streichen, weil er mit Abschnitt B Punkt G in Konflikt steht.
Schlagworte wirtschaftliche Betätigung, widersprüchliche Regelungen in der Satzung
Datum der letzten Änderung 14.09.2024
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Streichung von §7 (3) der Satzung

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen:

§7 - Gliederung (3) wird ersatzlos gestrichen.

Antragsbegründung

In §7 - Gliederung (3) steht: "Gebietsverbände und Auslandsgruppen sollen sich nicht wirtschaftlich betätigen, ausgenommen hiervon sind der Bundesverband und die Landesverbände." Dies widerspricht dem Abschnitt B der Satzung, Finanzordnung Punkt G, in dem eindeutig geregelt ist, dass Gliederungen unterhalb der Bundesebene, also einschließlich Landesverbänden, sich nicht wirtschaftlich betätigen dürfen. Der Grund dafür ist, dass bei wirtschaftlicher Betätigung schnell der Punkt erreicht ist, wo Körperschafts- und Gewerbesteuer angemeldet werden müssen. Dies ist nicht vergleichbar mit der Steuererklärung eines Handwerkbetriebes. Die damit verbundenen Kosten, die Arbeit, und die Risiken wollen wir den Landes- und Kreisverbänden nicht auferlegen. Die Streichung des (3) löst diesen Konflikt auf.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: Bundesschatzmeisterteam
  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge