Antrag:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/GP009

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2024.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer GP009
Einreichungsdatum
Antragsteller

Bastian

Mitantragsteller
  • Krishna Govindarasu
  • Adam Wolf
  • Norbert Boxberg
  • Christian Horn
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Wirtschaft und Finanzen
Zusammenfassung des Antrags Versteuerung grundsätzlich nach vereinnahmten Entgelten
Schlagworte Entbürokratisierung, Wirtschaftsförderung
Datum der letzten Änderung 15.09.2024
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Versteuerung grundsätzlich nach vereinnahmten Entgelten

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Titel: Versteuerung grundsätzlich nach vereinnahmten Entgelten

Einnahmen müssen nur dann versteuert werden, wenn sie endgültig zugeflossen sind. Dies gilt für Unternehmungen, die nicht mehr als 1 Mio. Umsatz (netto) pro Jahr erzielen.


Hinweis: Einzuordnen ab 14.1.3. des Parteiprogramms

Antragsbegründung

Das Zuflussprinzip besteht schon bei Unternehmungen, die einen Jahresabschluss nach dem Einnahme-Überschuss-Prinzip abrechnen.

Hinsichtlich der abzuführenden Umsatzsteuer gilt das Prinzip „vereinnahmte Entgelte“ auf besonderen Antrag bis zu einem Gesamtumsatz von 600.000 EUR des Vorjahres für alle Unternehmungen.

Bei Unternehmungen, die bilanzpflichtig sind (z.B. Körperschaften wie GmbHs) sind auch alle offenen Forderungen zu versteuern. Sind diese Forderungen uneinbringlich, hat der Steuerpflichtige einen hohen Aufwand, um einen Nachweis zu erbringen, dass der Verlust dieser Forderungen gewinnmindernd abzuschreiben ist. Zum Beispiel reicht es nicht, dass der Schuldner insolvent ist.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: Klausurtagung
  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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