Antrag:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/GP009
<- Zurück zum Antragsportal
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2024.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | GP009 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | Versteuerung grundsätzlich nach vereinnahmten Entgelten |
Schlagworte | Entbürokratisierung, Wirtschaftsförderung |
Datum der letzten Änderung | 15.09.2024 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelVersteuerung grundsätzlich nach vereinnahmten Entgelten AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: Titel: Versteuerung grundsätzlich nach vereinnahmten Entgelten Einnahmen müssen nur dann versteuert werden, wenn sie endgültig zugeflossen sind. Dies gilt für Unternehmungen, die nicht mehr als 1 Mio. Umsatz (netto) pro Jahr erzielen.
AntragsbegründungDas Zuflussprinzip besteht schon bei Unternehmungen, die einen Jahresabschluss nach dem Einnahme-Überschuss-Prinzip abrechnen. Hinsichtlich der abzuführenden Umsatzsteuer gilt das Prinzip „vereinnahmte Entgelte“ auf besonderen Antrag bis zu einem Gesamtumsatz von 600.000 EUR des Vorjahres für alle Unternehmungen. Bei Unternehmungen, die bilanzpflichtig sind (z.B. Körperschaften wie GmbHs) sind auch alle offenen Forderungen zu versteuern. Sind diese Forderungen uneinbringlich, hat der Steuerpflichtige einen hohen Aufwand, um einen Nachweis zu erbringen, dass der Verlust dieser Forderungen gewinnmindernd abzuschreiben ist. Zum Beispiel reicht es nicht, dass der Schuldner insolvent ist. Diskussion
Konkurrenzanträge |