Antrag:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/GP002
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2024.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | GP002 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | Die Europäische Union soll einen einheitlichen, normierten Maßstab für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen seztzen |
Schlagworte | Europäische Union, Digitalisierung |
Datum der letzten Änderung | 15.09.2024 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelDie EU muss Maßstäbe für Digitalisierung setzen AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: Titel: Die EU muss Maßstäbe für Digitalisierung setzen Die Piraten fordern, dass für die Europäische Union ein einheitlicher, normierter Maßstab für die Digitalisierung für die öffentlichen Verwaltungen zu setzen ist und durch EU-Richtlinie vorgeschrieben wird. Je nach Entwicklungsstand der Mitgliedsländer der EU können Übergangsfristen für bestehende Prozesse in den öffentlichen Verwaltungen gewährt werden. Die EU muss sich auch für die weltweite Durchsetzung dieser Maßstäbe einsetzen. Datenschutz und Datensicherheit sind nach dem jeweils höchsten Stand der Technik zu gewährleisten und die Kommunikation darf über Netzwerke nur verschlüsselt erfolgen.
AntragsbegründungGrundsätzlich muss die öffentliche Verwaltung so weit wie möglich digitalisiert werden. Allein mit der allmählichen Abschaffung der Papierakte ist es nicht getan. Wo Daten anfallen, Planungen erfolgen, Prozesse umgesetzt werden, Wirksamkeitskontrollen erfolgen und Kommunikation notwendig ist, kann eine effiziente Arbeit nur mittels digitaler Organisation der Arbeit und Kommunikation erfolgreich sein. Die dafür eingesetzten Lösungen müssen möglichst auf der gleichen Plattform erfolgen, zumindest aber vollständig interoperabel sein. Für die Zusammenarbeit von Prozessen sind normierte Schnittstellen vorzuschreiben. Bei der Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung, muss es dem Bürger ermöglicht werden, alle notwendigen Prozesse auch digital erledigen zu können. Durch delegierte Rechtsakte kann dem jeweiligen Mitglied der Europäischen Union ermöglicht werden, die eigenen Standards an die neuen Erfordernisse anzupassen. Neu eingeführte Prozesse müssen ab einem für alle Mitglieder der EU gültigen Stichtag ohne weitere Übergangsfrist den neuen, für alle Mitglieder gültigen Standards, dieser Richtlinie entsprechen. Diskussion
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