Antrag:Bundesparteitag 2019.1/Antragsportal/WP037
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2019.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP037 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Alexander Spies |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Demokratie |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | Europawahlprogramm, Initiativrecht, Europäisches Parlament |
Datum der letzten Änderung | 29.03.2019 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAktualisierung des deutschen EU-Programms: Übernahme von Teilen des Kapitels „Zivilgesellschaft“ aus dem CEEP II AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, im Europawahlprogramm der Piratenpartei Deutschland im Kapitel „2 Demokratie-Upgrade für das Europa von heute“ den Unterpunkt „2.2 Initiativrecht für das Europaparlament“ (inclusive Überschrift) folgendermaßen neu zu fassen: Initiativrecht für das Europäische Parlament Der gegenwärtige EU-Gesetzgebungsprozess wird von der vollziehenden Gewalt, insbesondere der Europäischen Kommission, auf Kosten der gesetzgebenden Gewalt, dem Europäischen Parlament, dominiert. Obwohl das Europäische Parlament im Laufe der Zeit immer mehr Rechte und Kontrollmöglichkeiten hinzugewonnen hat, fehlt ihm immer noch das grundlegende Recht, selbst Gesetzesvorlagen einzubringen. Das Parlament kann lediglich die EU-Kommission dazu auffordern, eine bestimmte Gesetzesvorlage einzubringen. Dies kann die Kommission aber ablehnen. Wir werden uns daher dafür einsetzten, dass das Europäische Parlament das Initiativrecht erhält, damit es seine Aufgabe als Vertretung der EU-Bürger besser wahrnehmen kann. AntragsbegründungWir aktualisieren unser Programm durch die gemeinsam mit der PPEU erarbeiteten Positionen. Diskussion
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