Antrag:Bundesparteitag 2019.1/Antragsportal/WP025
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2019.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP025 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Gesundheit |
Zusammenfassung des Antrags | Landespflegekammern, Bundespflegekammer |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 15.03.2019 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelBundespflegekammer AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, im Bundeswahlprogramm im Abschnitt 13.12.9 nach dem letzten Satz, folgenden Text einzufügen: Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, eine Bundespflegekammer zu gründen, sobald drei Landespflegekammern gegründet sind und mit der Arbeit begonnen haben. Wir sind überzeugt, dass das dringend erforderliche politische Mitspracherecht für die in der Pflege Beschäftigten sich auf Dauer nur durch eine Bundespflegekammer durchsetzen lässt. AntragsbegründungDer gesamte Berufszweig der Pflege muss angesichts des bestehenden und sich weiter verschärfenden Personalmangels gestärkt werden; dies ist nicht möglich ohne Vertretung auf Augenhöhe gegenüber den anderen medizinischene Berufen und den politischen Akteuren. Während in anderen Ländern, sowohl in Europa als auch weltweit, Pflege ein hohes Ansehen genießt, wird sie in Deutschland stiefmütterlich behandelt. Dies äußert sich unter anderem in schlechten Arbeitsbedingungen, Hürden bei der Aus- und Weiterbildung, einer insgesamt schlechten Verhandlungsposition bei Personalentscheidungen vom Personalschlüssel bis zur Fachkraftquote. Die Pflegekammer soll dabei auch zuständig für die Aus- und Weiterbildungsverordnung sein, um ein hohes Niveau in der Pflege nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu gewährleisten. Diese Aufgaben sind nicht ohne Geld, aber auch nicht ohne statistische Erhebungen, zu bewältigen. Für die Bedarfsplanung der Aus- und Weiterbildung in der Pflege ist es nicht nur notwendig, den Bedarf zu kennen, sondern auch zu wissen, wieviele Fachkräfte in der Pflege arbeiten, in welchen Fachbereichen sie dies tun, wie lange sie bereits in der Pflege arbeiten, ob sie die Möglichkeit zur Weiterbildung haben. Diese Daten können nur von den Pflegekräften selbst zuverlässig kommen, als Mitglieder der Pflegekammer. Diskussion
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